Welche Rechte bietet ein Pachtvertrag bei Hauskauf bzw. Kündigung?

16. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)
Welche Rechte bietet ein Pachtvertrag bei Hauskauf bzw. Kündigung?

Ich überlege, ein Ferienhaus zu erwerben. Dieses steht auf Pachtland.
Aber das ist jetzt kein Pachtvertrag über 30 oder mehr Jahre, wie man das sonst so kennt.
Sondern das ist ein jährlicher Pachtvertrag, wird jedes Jahr verlängert.
Jetzt hab ich ein bisschen Sorge, das mir dieser Vertrag irgendwann mal gekündigt werden könnte.
Obwohl dann ja mein Haus obendrauf steht.
Wie ist das rechtlich.....auf diesen Platz sind unzählige Häuser in dieser Konstellation und laut Aussage des Verkäufers gibt es auch einen echten B Plan, der das Grbiet als Wohngebiet ausweisdt.
Der Grund für diese Konstellation sei wohl, dass der Verpächter Ärger mit säumigen Pächtern hatte und keine Chance auf Kündigung des Vertrages, wenn mal jemand nicht zahlt.
Das verstehe ich ja auch, trotzdem hab ich bei dieser Konstellation reichlich Bauchweh.
Oder ist mein Bedenken unnötig?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32148 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von FrauStressfrei):
Ich überlege, ein Ferienhaus zu erwerben.
Noch dazu zu dem WE-Haus aus der Zwangsversteigerung?
Zitat (von FrauStressfrei):
Sondern das ist ein jährlicher Pachtvertrag, wird jedes Jahr verlängert.
Das kann der Eigentümer so machen. Hat offenbar gute Gründe.
Zitat (von FrauStressfrei):
Jetzt hab ich ein bisschen Sorge, das mir dieser Vertrag irgendwann mal gekündigt werden könnte.
Dagegen kann ein Pächter mit solchem Vertrag dann nichts machen. Er lebt uU in jährlicher Sorge.
Zitat (von FrauStressfrei):
der das Grbiet als Wohngebiet ausweisdt.
Es wäre vorher genau zu klären, ob in diesem Wohngebiet ein Haus auch als Ferienhaus genutzt werden dürfte.
Das erklärt die zuständige Kommune. Daher kann auch zusätzliches Bauchweh kommen. Viele Kommunen wollen das ganz einfach nicht.
Zitat (von FrauStressfrei):
Oder ist mein Bedenken unnötig?
Absolut nicht.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Farnmausi
Status:
Schüler
(363 Beiträge, 193x hilfreich)

Hallo, also ich hätte Bauchschmerzen, weil ich selber mal mit dem Gedanken spielte, ein Wochenendhaus zu kaufen. Stutzig wurde ich, weil mehrere wirklich schicke Häuser in der Anlage extrem günstig angeboten wurden.
Nach etwas längerer Recherche fand ich heraus, das es einen neuen Eigentümer des Pachtgeländes gab und die Pacht sich enorm erhöhen sollte mit dem beginnenden neuen Jahr. Danach hatte sich mein Interesse erledigt. Bei einem jährlich zu erneuerndem Pachtvertrag sehe ich persönlich zu viele Risiken und würde die Finger davon lassen. Grüßele Farnmausi

Signatur:

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32148 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Farnmausi):
weil ich selber mal mit dem Gedanken spielte, ein Wochenendhaus zu kaufen.
Sorry, aber hier gehts um ein Ferienhaus auf Pachtgrund.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Ferienhaus und Wochenendhaus ist baurechtlich das gleiche ( dachte ich jedenfalls immer bisher???)
Mittlerweile bin ich aber auch soweit, um die Finger davon zu lasse.
Dazu kommt noch, das der Anbieter die Objekte ohne Notar verkaufen will.
Das geht doch gar nicht, oder doch?
Ich glaube gerade, in der Branche „ preisgünstig wohnen auf den Campingplatz" sind sehr viel unseriöse Verkäufer unterwegs

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32148 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von FrauStressfrei):
Mittlerweile bin ich aber auch soweit, um die Finger davon zu lasse.
Ich hatte gelesen, du hast in einer ZV ein WE-Haus ersteigert.
War wohl geträumt?
Jetzt ist es *Wohnen auf dem Campinplatz*----- damit ist sicher Dauercampen gemeint.
Zitat (von FrauStressfrei):
das der Anbieter die Objekte ohne Notar verkaufen will. Das geht doch gar nicht, oder doch?
Doch, das kann er wollen. Manche Käufer meinen, sie würden dadurch viel Geld sparen.

Manche Ferienhäuser sind das ganze Jahr über an ständig wechselnde Mieter vermietet.
Manche Ferienhäuser stehen die meiste Zeit des Jahres leer.
WE-Häuser unterliegen meist wieder anderen Regeln.
Und auf Campingplätzen...
Es ist kommunalrechtlich sehr verschieden festgelegt, als was so ein Haus genutzt werden darf.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Nun reite doch nicht immer auf meinen anderen Artikel rum, wenn du genau gelesen hättest, würdest du sehen, das es sich um zwei völlig verschiedene Objekte handelt, denn das zuerst erworbene Objekt steht auf Eigenland,
Dieses Objekt steht auf Pachtland

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Aber bei dem jetzt zu erwerbenden Objekt handelt es sich um ein Bauwerk oder Mobilheim?
Denn Gebäude kann man gar nicht ohne Grundstück erwerben. Gebäude und Grundstück sind rechtlich untrennbar verbunden. Ein Gebäude kaufen, das Grundstück unter dem Gebäude aber nur zu pachten, ist rechtlich nicht möglich. Deshalb wohl auch der Kauf ohne Notar. (In der DDR ging das - entsprechende Verträge, die zu DDR-Zeiten abgeschlossen wurden, haben Bestandsschutz. Aber neu abschließen kann man sowas nicht.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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