Welcher Materialaufschlag bei Baumaterialien ist angemessen?

24. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
Pentane
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)
Welcher Materialaufschlag bei Baumaterialien ist angemessen?

Ich habe mal eine Frage zu Materialaufschlägen bei Baumaterialien.
Bei einem Landschaftsgärtner hat sich meine Frau ein Angebot zur Neugestaltung unseres Gartens machen lassen. Das Angebot umfasste ca. 25.000 Euro für die Anbringung von Zäunen, das Pflastern von 2 Abstellplätzen und verlegen von Rasenflächen. Leider ergaben sich im Verlauf der Arbeiten ein paar unvermeidliche Änderungen als Abweichung zum Angebot. Dadurch betrug der Endpreis ca. 28.000 Euro. Zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe war ich leider nicht anwesend und konnte das Angebot nicht gegenprüfen. Im Nachhinein kam es uns jetzt aber doch ziemlich teuer vor. Daher habe ich die relativ undurchsichtige Gesamtrechnung mal "zerpflückt" und die Stundenlöhne raus gerechnet, damit bleibt für das Material ein "Restposten" von ca. 22.000 Euro übrig. Ich habe nun alle verbauten Materialpreise recherchiert und komme auf ca. 10.000-11.000 Euro an Einkaufspreisen incl. MWST. Damit wurde der Materialpreis vom Handwerker verdoppelt von 11.000 auf ca. 22.000 Euro, ist das noch seriös?
Das sind bei dieser hohen Summe ca. 100% Materialaufschlag. Gibt es da eigentlich irgendeine Art von "Wuchergrenze", oder muss man solche Materialaufschläge einfach hinnehmen? Letztlich wurden die Arbeiten zu diesen Preisen angeboten, es kamen eben ein paar nicht angebotene hinzu, welch riesiger Materialaufschlag verrechnet wurde, ist mir jedoch erst klar geworden, als mir meine Frau die Unterlagen vorgelegt hat.
viele Grüße
Pentane

-- Editiert von Moderator topic am 25.06.2021 14:25

-- Thema wurde verschoben am 25.06.2021 14:25

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Pentane):
Ich habe nun alle verbauten Materialpreise recherchiert und komme auf ca. 10.000-11.000 Euro an Einkaufspreisen incl. MWST.

Und woher hat man die Einkaufsquellen und die Konditionen des Handwerkers gekannt?



Zitat (von Pentane):
Das sind bei dieser hohen Summe ca. 100% Materialaufschlag.

Ich kenne Branchen mit noch höheren Aufschlägen ...



Zitat (von Pentane):
Gibt es da eigentlich irgendeine Art von "Wuchergrenze"

Es gilt auch hier die Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Thema "Wucher".



Zitat (von Pentane):
muss man solche Materialaufschläge einfach hinnehmen?

Nein.
Man kann z.B. bei jemandem bestellen, der weniger Aufschlag nimmt. Oder man zahlt nur das, was man als angemessen empfindet und klärt den Restbetrag dann notfalls vor Gericht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1721 Beiträge, 378x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
und klärt den Restbetrag dann notfalls vor Gericht.

ja, wäre eine Möglichkeit, wenn man Geld verbrennen will ;)

Ihr habt eine Leistung angefragt und beauftragt. Anschließend habt Ihr den Leistungsumfang geändert. Ab jetzt fehlen alle Informationen.

Immer diese bösen Unternehmer, die nur gegen Geld arbeiten wollen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
Ich habe nun alle verbauten Materialpreise recherchiert und komme auf ca. 10.000-11.000 Euro an Einkaufspreisen incl. MWST.


- Lieferkosten einkalkuliert? Inkl. Fahrzeug- und Personalkosten?
- Kosten die entstehen, weil der Landschaftsbauer das Material bestellt?
- Schon mal darüber naqchgedacht, dass der Landschaftsbauer an den Personalkosten NICHTS verdient?
- Personalkosten Brutto gerechnet? Inkl. Lohnnebenkosten und die Kosten der Lohnabrechnungen?
- Fahrtkosten der Mitarbeiter usw. auch berechnet (also nicht nur de für das Material`?)
usw usw

Zitat:
Zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe war ich leider nicht anwesend und konnte das Angebot nicht gegenprüfen.


Dann üben Sie Kritik an der Person, die das Angebot letztendlich unterschrieben hat. Und an sich selbst

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10654 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich kenne Branchen mit noch höheren Aufschlägen ...


Da war jeder von uns schon mal. ;)
Baumarkt Schrauben kaufen -> bis zu 1500% Aufschlag.

@ cirius32832
Nicht vergessen, Kosten für Baumaschinen und deren Unterhalt und Versicherung.


Es ist die Entscheidung des Unternehmers in welche Positionen er seine Kosten und seinen Gewinn einkalkuliert,
hier scheint es eben beim Material anstatt der Stundenlöhne gewesen zu sein.

-- Editiert von spatenklopper am 25.06.2021 09:54

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#5
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Pentane):
und die Stundenlöhne raus gerechnet,
Waren die Lohnkosten (z.B. Stunden x Stundensatz) ausgewiesen? Oder wie wurden die Lohnkosten "raus gerechnet"? Wurden die "unproduktiven" Stunden z.B. Be- und Entladen der Fahrzeuge, Reinigung der Geräte, anteilig Urlaubs- und Krankhetstage, also alle zeiten, die der ArbG bezahlen muss, aber keinem Auftrag direkt zurechnen kann, berücksichtigt?



Zitat (von Harry van Sell):
Ich kenne Branchen mit noch höheren Aufschlägen ...
Jede Gaststätte! Bei Getränken zwischen 300% Aufschlagsatz (Bier) und über 1.000 (Mineralwasser). Ist übrigens für mich die Ausrede immer nur Bier zu trinken! Der Gastwirt soll nicht zuviel an mir verdienen ;) !

Zitat (von cirius32832):
Schon mal darüber naqchgedacht, dass der Landschaftsbauer an den Personalkosten NICHTS verdient?
Dann hat er aber verdammt schlecht kalkuliert! Ein Beispiel ... https://www.dataflor.de/galabau/galabau-wissen/stundensatz-2020/

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31995 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Pentane):
Materialaufschlägen bei Baumaterialien.
Das hat schon mal nichts mit Baurecht zu tun.

Und sonst?
Zitat (von Pentane):
Dadurch betrug der Endpreis ca. 28.000 Euro.
Ja, Änderungen kommen sehr häufig vor.
Zitat (von Pentane):
Zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe war ich leider nicht anwesend und konnte das Angebot nicht gegenprüfen.
Hattet ihr weder E-Mail noch Telefon noch WhatsApp?---Schade. Es ging aber sicher nicht nur um die Änderung mit ca. 3.000,-, oder ?
Zitat (von Pentane):
relativ undurchsichtige Gesamtrechnung
Wieso konntest du eine undurchsichtige Rechnung zerpflücken?



Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
guest-12315.01.2022 11:26:26
Status:
Schüler
(351 Beiträge, 178x hilfreich)

Zitat (von Pentane):
Im Nachhinein kam es uns jetzt aber doch ziemlich teuer vor. Daher habe ich die relativ undurchsichtige Gesamtrechnung mal "zerpflückt" und die Stundenlöhne raus gerechnet, damit bleibt für das Material ein "Restposten" von ca. 22.000 Euro übrig. Ich habe nun alle verbauten Materialpreise recherchiert und komme auf ca. 10.000-11.000 Euro an Einkaufspreisen incl. MWST. Damit wurde der Materialpreis vom Handwerker verdoppelt von 11.000 auf ca. 22.000 Euro, ist das noch seriös?


Die Frage wäre, hat der Auftragnehmer seine Angebotspreise überschritten?

Im Angebot angegebene Kosten gelten als Festpreis und dürfen nicht überschritten werden. Bedeutet aber, dass der angegebene Preis nur die beauftragten und vor allem festgehaltenen Leistungen einschließt. Extrawünsche seitens der Auftraggeber werden über ein neues Angebot abgerechnet. Wurden Extrawünsche in Auftrag gegeben, muss sich der Auftragnehmer nicht an die Preise des Angebots halten. Er kann durchaus Preissteigerungen für Nachtragsleistungen weitergeben.
Bei solcher Auftragssumme holt man sich mind. 3 Angebote mit gleichen Positionen und Ausschreibungstexten. Nur so ist ein vergleich möglich, alles andere ist reine Spekulation.


1x Hilfreiche Antwort




#11
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1721 Beiträge, 378x hilfreich)

Zitat (von Nachgehakt 1):
Im Angebot angegebene Kosten gelten als Festpreis und dürfen nicht überschritten werden.

Nur sofern es sich um ein Festpreisangebot handelt.
Die Mehrzahl der Verträge im Bauwesen sind Einheitspreisverträge. Es wird also nur der Einheitspreis vereinbart. Aus EP und Menge ergibt sich dann der Gesamtpreis.
Änderungen der Einheitspreise können sich auf Grund von Anordnugen des Auftraggebers (wie hier geschehen), auf Grund von Mengenänderungen (Mehr- oder Mindermengen) oder durch Änderungen der Randbedingungen (z.B. Grundwasser, verzögerter Ausführungsbeginn usw.) ergeben. Im allgemeinen ist dann der neue Einheitspreis auf Grund der sich ergeben Mehr- oder Minderaufwendungen ermittelt. Immer sehr schöne Rechenspiele.

Im übrigen ist auch ein Festpreis nicht fest. Änderungen kommen immer dann in Frage, wenn Einflüsse aus dem Bereich des Auftraggebers reinspielen. Im Prinzip ähnlich der Preisbildung beim Einheitspreisvertrag.

0x Hilfreiche Antwort




#15
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Pentane):
ist das noch seriös?
ja

Zitat (von Pentane):
oder muss man solche Materialaufschläge einfach hinnehmen?
prinzipiell habt ihr doch das Angebot angenommen... Da verstehe ich die Frage mit dem "hinnehmen" nicht, wenn man es doch "angenommen" hat.

Zitat (von Pentane):
Zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe war ich leider nicht anwesend und konnte das Angebot nicht gegenprüfen.
Deine Frau hielt es aber anscheinend für okay und hat den Handwerker beauftragt. Auf dich kommt es da nicht an. Wenn du damit ein Problem hast, werde dir mit deiner Frau einig.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Pentane
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
prinzipiell habt ihr doch das Angebot angenommen... Da verstehe ich die Frage mit dem "hinnehmen" nicht, wenn man es doch "angenommen" hat.


Fakt ist, was mich geärgert hat, war die Höhe des Materialaufschlages bei gleichzeitigem Einsatz von Material günstigster Güteklasse. Einer der teuersten Posten war die Steinmauer am Garten aus Steinblöcken. Dafür wurde leider minderwertige Qualität verbaut und die mit einem sehr hohen Materialauschlag verrechnet. Klar ist es, wie hier immer wieder erwähnt wird, meine Schuld, wenn ich das Angebot so angenommen habe. Aber im Angebot gab es definitiv keine Angaben zur Qualität des Baumaterials, also das kann man dann so oder so auslegen....

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Pentane):
Aber im Angebot gab es definitiv keine Angaben zur Qualität des Baumaterials, also das kann man dann so oder so auslegen....

Nö, denn wenn es tatsächlich keine Angaben zur Qualität des Baumaterials vereinbart wurden, wird nach Gesetz und Rechtsprechung nur "mittlere Art und Güte" geschuldet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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