Ich habe mal eine Frage zu Materialaufschlägen bei Baumaterialien.
Bei einem Landschaftsgärtner hat sich meine Frau ein Angebot zur Neugestaltung unseres Gartens machen lassen. Das Angebot umfasste ca. 25.000 Euro für die Anbringung von Zäunen, das Pflastern von 2 Abstellplätzen und verlegen von Rasenflächen. Leider ergaben sich im Verlauf der Arbeiten ein paar unvermeidliche Änderungen als Abweichung zum Angebot. Dadurch betrug der Endpreis ca. 28.000 Euro. Zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe war ich leider nicht anwesend und konnte das Angebot nicht gegenprüfen. Im Nachhinein kam es uns jetzt aber doch ziemlich teuer vor. Daher habe ich die relativ undurchsichtige Gesamtrechnung mal "zerpflückt" und die Stundenlöhne raus gerechnet, damit bleibt für das Material ein "Restposten" von ca. 22.000 Euro übrig. Ich habe nun alle verbauten Materialpreise recherchiert und komme auf ca. 10.000-11.000 Euro an Einkaufspreisen incl. MWST. Damit wurde der Materialpreis vom Handwerker verdoppelt von 11.000 auf ca. 22.000 Euro, ist das noch seriös?
Das sind bei dieser hohen Summe ca. 100% Materialaufschlag. Gibt es da eigentlich irgendeine Art von "Wuchergrenze", oder muss man solche Materialaufschläge einfach hinnehmen? Letztlich wurden die Arbeiten zu diesen Preisen angeboten, es kamen eben ein paar nicht angebotene hinzu, welch riesiger Materialaufschlag verrechnet wurde, ist mir jedoch erst klar geworden, als mir meine Frau die Unterlagen vorgelegt hat.
viele Grüße
Pentane
-- Editiert von Moderator topic am 25.06.2021 14:25
-- Thema wurde verschoben am 25.06.2021 14:25
Welcher Materialaufschlag bei Baumaterialien ist angemessen?
24. Juni 2021
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Frage vom 24. Juni 2021 | 22:04
Von
Status: Beginner (77 Beiträge, 15x hilfreich)
Welcher Materialaufschlag bei Baumaterialien ist angemessen?
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#1
Antwort vom 24. Juni 2021 | 22:41
Von
Status: Unbeschreiblich (119627 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatIch habe nun alle verbauten Materialpreise recherchiert und komme auf ca. 10.000-11.000 Euro an Einkaufspreisen incl. MWST. :
Und woher hat man die Einkaufsquellen und die Konditionen des Handwerkers gekannt?
ZitatDas sind bei dieser hohen Summe ca. 100% Materialaufschlag. :
Ich kenne Branchen mit noch höheren Aufschlägen ...
ZitatGibt es da eigentlich irgendeine Art von "Wuchergrenze" :
Es gilt auch hier die Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Thema "Wucher".
Zitatmuss man solche Materialaufschläge einfach hinnehmen? :
Nein.
Man kann z.B. bei jemandem bestellen, der weniger Aufschlag nimmt. Oder man zahlt nur das, was man als angemessen empfindet und klärt den Restbetrag dann notfalls vor Gericht.
#2
Antwort vom 24. Juni 2021 | 23:59
Von
Status: Lehrling (1721 Beiträge, 378x hilfreich)
Zitatund klärt den Restbetrag dann notfalls vor Gericht. :
ja, wäre eine Möglichkeit, wenn man Geld verbrennen will
Ihr habt eine Leistung angefragt und beauftragt. Anschließend habt Ihr den Leistungsumfang geändert. Ab jetzt fehlen alle Informationen.
Immer diese bösen Unternehmer, die nur gegen Geld arbeiten wollen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. Juni 2021 | 09:03
Von
Status: Schlichter (7143 Beiträge, 1495x hilfreich)
Zitat:Ich habe nun alle verbauten Materialpreise recherchiert und komme auf ca. 10.000-11.000 Euro an Einkaufspreisen incl. MWST.
- Lieferkosten einkalkuliert? Inkl. Fahrzeug- und Personalkosten?
- Kosten die entstehen, weil der Landschaftsbauer das Material bestellt?
- Schon mal darüber naqchgedacht, dass der Landschaftsbauer an den Personalkosten NICHTS verdient?
- Personalkosten Brutto gerechnet? Inkl. Lohnnebenkosten und die Kosten der Lohnabrechnungen?
- Fahrtkosten der Mitarbeiter usw. auch berechnet (also nicht nur de für das Material`?)
usw usw
Zitat:Zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe war ich leider nicht anwesend und konnte das Angebot nicht gegenprüfen.
Dann üben Sie Kritik an der Person, die das Angebot letztendlich unterschrieben hat. Und an sich selbst
#4
Antwort vom 25. Juni 2021 | 09:51
Von
Status: Gelehrter (10654 Beiträge, 4201x hilfreich)
ZitatIch kenne Branchen mit noch höheren Aufschlägen ... :
Da war jeder von uns schon mal.
Baumarkt Schrauben kaufen -> bis zu 1500% Aufschlag.
@ cirius32832
Nicht vergessen, Kosten für Baumaschinen und deren Unterhalt und Versicherung.
Es ist die Entscheidung des Unternehmers in welche Positionen er seine Kosten und seinen Gewinn einkalkuliert,
hier scheint es eben beim Material anstatt der Stundenlöhne gewesen zu sein.
-- Editiert von spatenklopper am 25.06.2021 09:54
#5
Antwort vom 25. Juni 2021 | 10:10
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 631x hilfreich)
Waren die Lohnkosten (z.B. Stunden x Stundensatz) ausgewiesen? Oder wie wurden die Lohnkosten "raus gerechnet"? Wurden die "unproduktiven" Stunden z.B. Be- und Entladen der Fahrzeuge, Reinigung der Geräte, anteilig Urlaubs- und Krankhetstage, also alle zeiten, die der ArbG bezahlen muss, aber keinem Auftrag direkt zurechnen kann, berücksichtigt?Zitatund die Stundenlöhne raus gerechnet, :
Jede Gaststätte! Bei Getränken zwischen 300% Aufschlagsatz (Bier) und über 1.000 (Mineralwasser). Ist übrigens für mich die Ausrede immer nur Bier zu trinken! Der Gastwirt soll nicht zuviel an mir verdienen !ZitatIch kenne Branchen mit noch höheren Aufschlägen ... :
Dann hat er aber verdammt schlecht kalkuliert! Ein Beispiel ... https://www.dataflor.de/galabau/galabau-wissen/stundensatz-2020/ZitatSchon mal darüber naqchgedacht, dass der Landschaftsbauer an den Personalkosten NICHTS verdient? :
taxpert
#6
Antwort vom 25. Juni 2021 | 12:30
Von
Status: Unbeschreiblich (31995 Beiträge, 5630x hilfreich)
Das hat schon mal nichts mit Baurecht zu tun.ZitatMaterialaufschlägen bei Baumaterialien. :
Und sonst?
Ja, Änderungen kommen sehr häufig vor.ZitatDadurch betrug der Endpreis ca. 28.000 Euro. :
Hattet ihr weder E-Mail noch Telefon noch WhatsApp?---Schade. Es ging aber sicher nicht nur um die Änderung mit ca. 3.000,-, oder ?ZitatZum Zeitpunkt der Auftragsvergabe war ich leider nicht anwesend und konnte das Angebot nicht gegenprüfen. :
Wieso konntest du eine undurchsichtige Rechnung zerpflücken?Zitatrelativ undurchsichtige Gesamtrechnung :
#7
Antwort vom 25. Juni 2021 | 14:24
Von
Status: Schüler (351 Beiträge, 178x hilfreich)
ZitatIm Nachhinein kam es uns jetzt aber doch ziemlich teuer vor. Daher habe ich die relativ undurchsichtige Gesamtrechnung mal "zerpflückt" und die Stundenlöhne raus gerechnet, damit bleibt für das Material ein "Restposten" von ca. 22.000 Euro übrig. Ich habe nun alle verbauten Materialpreise recherchiert und komme auf ca. 10.000-11.000 Euro an Einkaufspreisen incl. MWST. Damit wurde der Materialpreis vom Handwerker verdoppelt von 11.000 auf ca. 22.000 Euro, ist das noch seriös? :
Die Frage wäre, hat der Auftragnehmer seine Angebotspreise überschritten?
Im Angebot angegebene Kosten gelten als Festpreis und dürfen nicht überschritten werden. Bedeutet aber, dass der angegebene Preis nur die beauftragten und vor allem festgehaltenen Leistungen einschließt. Extrawünsche seitens der Auftraggeber werden über ein neues Angebot abgerechnet. Wurden Extrawünsche in Auftrag gegeben, muss sich der Auftragnehmer nicht an die Preise des Angebots halten. Er kann durchaus Preissteigerungen für Nachtragsleistungen weitergeben.
Bei solcher Auftragssumme holt man sich mind. 3 Angebote mit gleichen Positionen und Ausschreibungstexten. Nur so ist ein vergleich möglich, alles andere ist reine Spekulation.
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#11
Antwort vom 25. Juni 2021 | 21:24
Von
Status: Lehrling (1721 Beiträge, 378x hilfreich)
ZitatIm Angebot angegebene Kosten gelten als Festpreis und dürfen nicht überschritten werden. :
Nur sofern es sich um ein Festpreisangebot handelt.
Die Mehrzahl der Verträge im Bauwesen sind Einheitspreisverträge. Es wird also nur der Einheitspreis vereinbart. Aus EP und Menge ergibt sich dann der Gesamtpreis.
Änderungen der Einheitspreise können sich auf Grund von Anordnugen des Auftraggebers (wie hier geschehen), auf Grund von Mengenänderungen (Mehr- oder Mindermengen) oder durch Änderungen der Randbedingungen (z.B. Grundwasser, verzögerter Ausführungsbeginn usw.) ergeben. Im allgemeinen ist dann der neue Einheitspreis auf Grund der sich ergeben Mehr- oder Minderaufwendungen ermittelt. Immer sehr schöne Rechenspiele.
Im übrigen ist auch ein Festpreis nicht fest. Änderungen kommen immer dann in Frage, wenn Einflüsse aus dem Bereich des Auftraggebers reinspielen. Im Prinzip ähnlich der Preisbildung beim Einheitspreisvertrag.
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#15
Antwort vom 26. Juni 2021 | 18:52
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
jaZitatist das noch seriös? :
prinzipiell habt ihr doch das Angebot angenommen... Da verstehe ich die Frage mit dem "hinnehmen" nicht, wenn man es doch "angenommen" hat.Zitatoder muss man solche Materialaufschläge einfach hinnehmen? :
Deine Frau hielt es aber anscheinend für okay und hat den Handwerker beauftragt. Auf dich kommt es da nicht an. Wenn du damit ein Problem hast, werde dir mit deiner Frau einig.ZitatZum Zeitpunkt der Auftragsvergabe war ich leider nicht anwesend und konnte das Angebot nicht gegenprüfen. :
#16
Antwort vom 26. September 2023 | 23:39
Von
Status: Beginner (77 Beiträge, 15x hilfreich)
Zitatprinzipiell habt ihr doch das Angebot angenommen... Da verstehe ich die Frage mit dem "hinnehmen" nicht, wenn man es doch "angenommen" hat. :
Fakt ist, was mich geärgert hat, war die Höhe des Materialaufschlages bei gleichzeitigem Einsatz von Material günstigster Güteklasse. Einer der teuersten Posten war die Steinmauer am Garten aus Steinblöcken. Dafür wurde leider minderwertige Qualität verbaut und die mit einem sehr hohen Materialauschlag verrechnet. Klar ist es, wie hier immer wieder erwähnt wird, meine Schuld, wenn ich das Angebot so angenommen habe. Aber im Angebot gab es definitiv keine Angaben zur Qualität des Baumaterials, also das kann man dann so oder so auslegen....
#17
Antwort vom 27. September 2023 | 00:17
Von
Status: Unbeschreiblich (119627 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatAber im Angebot gab es definitiv keine Angaben zur Qualität des Baumaterials, also das kann man dann so oder so auslegen.... :
Nö, denn wenn es tatsächlich keine Angaben zur Qualität des Baumaterials vereinbart wurden, wird nach Gesetz und Rechtsprechung nur "mittlere Art und Güte" geschuldet.
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