Welches Recht geht vor und was tun wenn Nachbarbau zu Ungunsten eigenen Grundstücks führt?

5. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
ksi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Welches Recht geht vor und was tun wenn Nachbarbau zu Ungunsten eigenen Grundstücks führt?

Wir haben vor 4 Jahren ein Haus in einem Dorf gekauft, lange gespart und unter anderem als Altersvorsorge gedacht. Nun wurde das Nachbargrundstück verkauft und dort wird gerade gebaut. Der Nachbar hat eine oder mehreren Ausnahmengenehmigungen für das Bauvorhaben bekommen. Diese Genehmigungen stoßen nach unserem Verständnis gegen Nachbarschaftsrecht und Bebauungsplan (beispielweise direkte Mauer an unserem Grundstück ca. 18 Meter ohne Abstand zu unsrem Grundstück, Hohe der Mauer und des Hauses, Hauslage etc.). Weiterhin haben wir festgestellt, dass die genehmigten Pläne nicht übereinstimmen mit dem was wir bis jetzt bei offiziellen Instanzen (Gemeinde, Baurechtsamt) angesehen haben. Sind diese Pläne noch gültig? Kann Baurechtsamt die Genehmigungen nachträglich erteilen?
Welches Recht geht vor Ausnahmegenehmigung, Nachbarschaftsrecht oder Bebauungsplan?
Abgesehen davon, dass wir durch dieses Bau erheblich an unserer Wohnqualität verlieren, verliert auch unseres Grundstückt an Wert (Schätzungsweise ca. 10% bis 50%).
Gibt es irgendeine Möglichkeit gegen diesen Bau vorzugehen? Oder müssen wir alle Verluste komplett allein tragen? Ist das unser persönliches Pech, wenn die Behörden solche Ausnahmegenehmigungen zu Gunsten von anderen erteilen? Die Zeit bis zu Rente reicht uns leider nicht mehr, um diese Verluste auszugleichen.

Verbaut?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Zitat:
Der Nachbar hat eine oder mehreren Ausnahmengenehmigungen für das Bauvorhaben bekommen. Diese Genehmigungen stoßen nach unserem Verständnis gegen Nachbarschaftsrecht und Bebauungsplan

Bevor das Bauamt solche Ausnahmengenehmigungen erteilt, muss die Zustimmung der Nachbarn (= ihr) eingeholt werden.
Wurde das getan?

Zitat:
Kann Baurechtsamt die Genehmigungen nachträglich erteilen?

Kann schon, aber wenn es durch die Abweichungen, die nachbarrechtlichen Vorschriften nicht mehr eingehalten werden können, ist ebenfalls die Zustimmung der Nachbarn erforderlich.

Mir scheint anwaltliche Hilfe sinnvoll.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ksi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort

1x Hilfreiche Antwort

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