Hallo, wer muss für die neue Straße zahlen wenn die Straße vom Ort in eine Staatsstraße endet ( Verbindungsstraße) und wenn zwischen der Straße und dem eigenen Grundstück ca. 0,5 Meter Gemeindegrund ist. Ich habe da ein paar Aussagen denen ich nicht so recht glauben kann. Für Eure Hilfe schon mal DANKE
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Um das ganze noch zu konkretisieren:
Mir wurde erzählt das die Anwohner (Grundstücksbesitzer) nicht bezahlen müssen wenn die Straße an eine Staatsstraße oder Bundesstraße endet und (wobei das nichts mit dem vorherigen zu tun hat) das der Eigentümer auch aus dem Schneider ist, wenn zwischen Straße und Grundstück Gemeindegrundstück ist. Stimmt das?
Wenn die Gemeinde 20 000 € verlang und den Eigentümern 3 Jahre zeit gibt, der es aber nicht bezahlen kann, man es auch "abstottern " kann.
-- Editiert Keine_Ahnung123 am 06.02.2012 17:53
Wer muss neue Straße zahlen wenn...
Verbaut?
Verbaut?
Diese Frage kann man so nicht beantworten, denn man muss immer die konkreten Umstände beachten.
Außerdem muss man unterscheiden zwischen den Kosten für die erstmalige Erstellung einer Strasse, dem Ausbau einer Strasse, der Erneuerung/Reparatur einer Strasse und der Pflege einer Strasse.
Z.B bei der Schneeräumpflicht kann es schon sein, das man nicht räumen muß, weil zwischen Bürgersteig und Grundstücksgrenze ein Streifen Gemeindeland liegt.
Bei den Kosten für den Strassenbau gelten aber wieder ganz andere Reglungen. Wenn die Gemeinde von dir Geld für den Strassenbau haben will, dann muß sie auf jeden Fall immer die Rechtsgrundlage dafür angeben.
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Ich danke Dir erst mal für deine Antwort.
Es geht bei einer Grundstücksgröße von 1100 m² um 15000€ - 19000€ für Wasser, Abwasserkanal, Oberflächen Wasserkanal, Straßenbelag und Gehweg (da ist noch keiner da und soll jetzt neu gemacht werden).
Was ist eine Vollgeschossfläche eines Hauses? Ist eine Mansarde kein Vollgeschoss?
Ich weis nicht wie ich das zahlen soll!
Viele Grüße
KA
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wenn du dein Haus an das Städtische Kanalnetz anschließen willst, musst du den Kanal sowohl auch die Straße bezahlen. Es gibt aber bestimmt ein Erschließungsvertrag, dort sollte mehr über das Thema stehen. Das sind aber nur meine Erfahrungswerte.
deine Mansarde ist dann ein Vollgeschoss, wenn die Räume eine Mindestgeschosshöhe* von 2,30m haben und diese Höhe muss mindestens 3/4 der Grundfläche(Boden) betragen.
*Die Geschosshöhe wird von Oberkante Fußboden bis Oberkante Fußboden der nächsten Ebene gerechnet.
bzw Lichtehöhe + Estrich + Deckenaufbau.
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Hallo,
also ich habe eine Raumhöhe am höchsten Punkt von 2,05 m. Ich habe aber einen "Fellboden (oder Feldboden)" und Decken im Haus. Das Haus ist Baujahr 1967 und ist schon wer weis wie lange am Kanal angeschlossen oder meinst Du, wenn ich erneut angeschlossen werden will?
Ich seh schon das die wieder machen können was sie wollen
Gibt es da Belastungsgrenzen? Meinen Nachbarn erwischt es mit 52000€ Das kann doch alles nicht mehr sein,oder?!
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- Welche Rechtsgrundlage wird denn von der Gemeinde für ihre Forderung angegeben?
- Liegt der Kanal, an dem ihr angeschlossen seid, im Bereich der neuen Strasse?
- Kann die Gemeinde belegen, das alle Kosten, die jetzt abgerechnet werden, auch in dieser Höhe entstanden sind? Beispiel: wenn jetzt kein neuer Kanal in der Strasse gebaut wurde, weil der Kanal schon seit 1967 existiert, dann sollte man einen auf Erschließungsrecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob die Berechnung der Gemeinde korrekt ist.
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Ich habe nur einen telefonischen Bescheid bekommen. Also nichts schriftliches. Es soll vorsorglich der Kanal ebenfalls erneuert werden weil die Gemeinde die Zuschüsse haben will und nicht sicher ist das sie die in 5 oder 10 Jahren noch bekommen. Der Kanal wurde letztes Jahr geprüft und für i.O. Befunden. Ja, die neue Straße ist quasi über dem Kanal.
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Die Kosten können sie nicht belegen da sie noch nicht begonnen haben
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Wenn noch nichts gebaut ist, dann solltest du
- der Gemeinde mitteilen, das du gegen den Ausbau bist, und um eine schriftliche Beschreibung der geplanten Maßnahmen sowie der Kostenverteilung bitten.
- zusammen mit allen anderen Betroffenen die für euch zuständigen Vertreter im Stadtrat / Gemeinderat zu einem Gespräch über das Vorhaben einladen
Je früher ihr der Gemeinde zeigt, das ihr euch gegen den Neubau wehren wollt, desto größer die Chance, zumindest unnötige Kosten zu verhindern!
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Hmmm... dann werde ich das mal gleich machen. Nur meine "Mitgegner" haben nicht den A... in der Hose um mit zumachen.Bringt das als Einzelkämpfer was?
VG
K_A
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Es gibt Neuigkeiten. Mein einer Nachbar muss 27000€ und ein weiterer 46000 € zahlen. Das kann doch alles nicht mehr sein, oder?! Also zahlen 3 Mann schon 88000€ von 500000. Es sollen insgesamt 55 Anwohner sein. Hmmm....
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Sie brauchen einen spezialisierten Anwalt. Ob Nachbarn mitziehen oder nicht kann Ihnen erstmal egal sein. Besser ist, sich jetzt drum zu kümmern, vor dem Bau.
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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."
Hallo zusammen,
ich habe versucht mit unserem BGM zu reden. In einem 6 Augen Gespräch (Meine Frau, der BGM und ich) teilten wir dem BGM unseren Unmut mit und schilderten ihm unsere finanzielle Situation. Darauf hin meinte er das dies kein Problem sei da er es uns Stunden würde. Meine Frau erwiderte das wir uns dann mit den Zinsen Dumm und Dämlich zahlen würden worauf er sagte das wir dies Zinsfrei bekämen. Nun bekamen wir ein Schreiben indem er uns folgende Aufstellung macht:
810000€ für Straßenerneuerung
560000€ für einen Oberflächenwasserkanal
59000€ für 7 Straßenlaternen
6700€ für Bepflanzungen
243000€ für den Gehweg
Wir müssen von der Straße 20% und dem Rest 50% bezahlen. Wir reden von ca. 400 meter Straße. Die Gemeinde bekommt 45% Zuschüsse vom Staat die sie aber nicht in die Erneuerung einfließen lassen. Und der Hammer, er will 0,5% Zinsen .....im Monat!
Er Verlangt pro Qudratmeter Grundstücksfläche 13,56€. Folgende Nachbarn haben mir die Beträge genannt, die Sie bezahlen müssen und in Summer sind wir angeblich 55 Anlieger und bei uns bleiben ca. 560000€ hängen die auf die Anlieger aufgeteilt werden sollen:
1. 11 000
2. 11 000
3. 27 000
4. 47 000
5. 30 000
6. 32 000
7. 8 000
8. 30 000
ich 15 000
= 211 000€ die alleine schon 9 Anlieger bezahlen sollen. Was bitte zahlen dann die Anderen 46 Anlieger?
DA muss man doch was machen können?!
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Hallo 123Recht.net Gemeinde, ich sehe schon das in meinem Fall vermutlich guter Rat teuer ist.
Die Dame, die das alles ausgerechnet hat, hört nun bei der Gemeinde auf. Super!
Am 5.6.12 beginnen sie mit dem Bau. Dann können wir für ca. 2 Jahre nicht mehr mit unserem Auto zu unserem Grundstück fahren, haben sie uns mitgeteilt. Eine tolle Nachricht nach der anderen! Und was kannste machen? Nix!! Zahlen, schnautze halten und durch!! Ein Wahnsinn!!
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quote:
was kannste machen?
Einen spezialisierten Anwalt beauftragen.
quote:
Nix!! Zahlen, schnautze halten und durch!!
Auch eine Alternative - vermutlich aber die teurere.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Sorry, aber wieso holt ihr euch keinen Anwalt?
Das Ganze ist entweder Fake oder ihr kümmert euch einfach nicht darum. Zumal ihr auch vor Gericht hättet gehen können, um ggf. die Planung und der Durchführung anzugehen.
Denn wenn der Kanal in Ordnung ist, gibt es keine Handhabe einfach so eine Erneuerung durchzuführen.
Außerdem dürfen Subventionen nicht zweckentfremdet werden.
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Hallo, warum ich mir keinen Anwalt hole? Weil ich mir das nicht leisten kann! Es wäre schön, wenn es nur ein Fake wäre.
Heute habe ich die Nachricht bekommen das eine Familie, die mit ca. 16000€ dabei gewesen wäre, nichts bezahlen muss wenn sie einen kleinen Teil ihres Grundes abtreten. Ca. 15 meter lang und ca. 0,8 meter breit. Das kann doch alles nicht mehr wahr sein, oder?! Und die 16000€ werden dann wieder auf uns umgelegt. Was wird denn ein Anwalt kosten? Es sei noch erwähnt das wir "normal" einen Grundstückspreis von 60€ haben. Die bekämen ca. 1334€. Es sei den Anwohnern gegönnt, damit wir uns nicht falsch verstehen!
Verzweifelte Grüße
KA
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