Hallo zusammen,
in unserer ETG ist die Lage kurz vorm explodieren!
Hier mein Problem als Hausverwalter - bräuchte dringend Rat!
Wir sind eine ETG mit 6 Parteien, davon sind 2 vermietete Gewerbeeinheiten. Der eine Mieter hat seit 2006 ein Werbeschild an der Fassade angebracht, ohne dass die ETG zugestimmt hat. Dazu ist in der Teilungserklärung eindeutig geregelt, dass das Anbringen von Schilder usw. nur mit Zustimmung der ETG erlaubt ist.
Da die Fassade nun gestrichen werden soll, habe ich entschieden, dass die Schilder abgenommen werden müssen und anschl. nicht mehr angebracht werden dürfen.
Der Eigentümer des Gewerbeobjekts sträubt sich nun dagegen und verweist auf ein "Gewohnheitsrecht", da die Schilder bereits seit 2006 angebracht sind.
Wir können nun die Fassade nicht streichen, da die Lage noch ungeklärt ist.
Wer kann mir weiterhelfen?
Vielen Dank!
MilanoM
Werbeschild am Haus
9. August 2012
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Frage vom 9. August 2012 | 20:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbeschild am Haus
Verbaut?
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#1
Antwort vom 11. August 2012 | 18:15
Von
Status: Unbeschreiblich (120172 Beiträge, 39841x hilfreich)
quote:
Wer kann mir weiterhelfen?
Am besten ein Anwalt, zum Beispiel gleich hier nebenan:
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/
Alternativ auch mal hier im WEG Forum nachfragen.
quote:
verweist auf ein "Gewohnheitsrecht", da die Schilder bereits seit 2006 angebracht sind.
Das Gewohnheitsrecht ist eine dieser Legenden. Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht.
Wenn die ETG jedoch seit 2006 gegen das Schild nichts untermommen hat, ist von einer dauerhaften Duldung auszugehen und möglicherweise hat die ETG schlicht ihr Recht auf Entfernung durch 'nichtstun' verwirkt.
quote:
Wir können nun die Fassade nicht streichen, da die Lage noch ungeklärt ist.
Klar könnt ihr die Fassade streichen, denn dazu müsste man die die Schilder auf jeden Fall abnehmen.
Strittig ist ja nur die Frage des wiederanbringens.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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