Werbeschild am Haus

9. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
MilanoM
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbeschild am Haus

Hallo zusammen,

in unserer ETG ist die Lage kurz vorm explodieren!

Hier mein Problem als Hausverwalter - bräuchte dringend Rat!

Wir sind eine ETG mit 6 Parteien, davon sind 2 vermietete Gewerbeeinheiten. Der eine Mieter hat seit 2006 ein Werbeschild an der Fassade angebracht, ohne dass die ETG zugestimmt hat. Dazu ist in der Teilungserklärung eindeutig geregelt, dass das Anbringen von Schilder usw. nur mit Zustimmung der ETG erlaubt ist.
Da die Fassade nun gestrichen werden soll, habe ich entschieden, dass die Schilder abgenommen werden müssen und anschl. nicht mehr angebracht werden dürfen.
Der Eigentümer des Gewerbeobjekts sträubt sich nun dagegen und verweist auf ein "Gewohnheitsrecht", da die Schilder bereits seit 2006 angebracht sind.
Wir können nun die Fassade nicht streichen, da die Lage noch ungeklärt ist.

Wer kann mir weiterhelfen?

Vielen Dank!

MilanoM

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

quote:
Wer kann mir weiterhelfen?

Am besten ein Anwalt, zum Beispiel gleich hier nebenan:
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/

Alternativ auch mal hier im WEG Forum nachfragen.



quote:
verweist auf ein "Gewohnheitsrecht", da die Schilder bereits seit 2006 angebracht sind.

Das Gewohnheitsrecht ist eine dieser Legenden. Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht.

Wenn die ETG jedoch seit 2006 gegen das Schild nichts untermommen hat, ist von einer dauerhaften Duldung auszugehen und möglicherweise hat die ETG schlicht ihr Recht auf Entfernung durch 'nichtstun' verwirkt.



quote:
Wir können nun die Fassade nicht streichen, da die Lage noch ungeklärt ist.

Klar könnt ihr die Fassade streichen, denn dazu müsste man die die Schilder auf jeden Fall abnehmen.

Strittig ist ja nur die Frage des wiederanbringens.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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