Wenn in einer Hausordnung der folgende Passus enthalten ist:
„ ... Das Anbringen von Berufshinweisschildern an dem Klingelbrett und auf dem Briefkasten ist nicht erlaubt. ...“
und in einer Eigentümerversammlung ein Eigentümer das folgende Anliegen hatte:
„Auf dem Briefkasten und Klingelbrett soll neben dem Namen auch die Firma stehen“
und dieses Anliegen abgelehnt wurde mit der Begründung:
„es solle keine Werbung sichtbar sein“
ist dann die Schlussfolgerung richtig, dass Aushänge im Schaukasten der Eingangshalle, die den Charakter der kommerziellen Werbung haben, auch nicht erlaubt sind? Oder ist das gar kein Widerspruch?
Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Gedanken
Lernender
Werbung laut Hausordnung verboten?
10. März 2006
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Frage vom 10. März 2006 | 15:09
Von
Status: Schüler (198 Beiträge, 34x hilfreich)
Werbung laut Hausordnung verboten?
Verbaut?
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#1
Antwort vom 10. März 2006 | 20:13
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2925x hilfreich)
Schwarzes Brett und Klingelanlage sind schon zwei verschiedene Dinge. Wer entscheidet denn, was am schwarzen Brett hängt?
Ist laut Teilungserklärung die gewerbliche Nutzung der Räume untersagt?
#2
Antwort vom 11. März 2006 | 13:27
Von
Status: Schüler (375 Beiträge, 168x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 11. März 2006 | 15:13
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2925x hilfreich)
Es gibt aber auch in manchen Teilungserklärungen den Passus, dass eine gewerbliche Nutzung der Wohnung untersagt ist, da könnte man fragen, warum dann diese Gewerbliche Bezeichnung auf das Klingelbrett mit sollte.
Außerdem kann jede Hausordnung geändert werden.
Grundsätzlich stimme ich privatim zu, es gibt viele Punkt ein Hausordnungen, die gesetzlich schon längst als unzulässig entschieden wurden /z.B. die Zeit des Musizieren, Duschzeiten usw.
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