Werkvertrag, rechnung, usw.

10. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
MV2008
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Werkvertrag, rechnung, usw.

Hallo,
Ich habe folgendes Problem:


Ich habe eine Baustelle angefangen und direkt mit dem Bauträger einen Werkvertrag abgeschlossen.
Im Werkvertrag stand nicht von ausführungszeit und maximaler Fertigstellung.

Ich habe letztes Jahr im November mit der Baustelle angefangen. Nach dem ersten schritt (Hinterfüllung des Hauses) habe ich eine Abschlagszahlung geordert von rund 1500,00€ diese wurde promt bezahlt.

Schritt 2 war ein Aushub auf dem Grundstück von rund 800 qubikmeter Erdreich inkl. Entsorgung.

Ich habe einen Bauplan vom Bauträger bekommen wo genau die Masse und Höhe festgehalten waren. Wir haben angefnagen mit dem Aushub und auf einmal kamen 4 Herren vom zuständigen Baureferat und hatten die Baustelle eingestellt mit der Begründung das dieser Aushub nicht genehmigt sei.
Die Herren gaben mir einen weiteren Bauplan der fast identisch mit dem Plan des Bauträgers war bis auf das der eingezeichnete Aushub dort nicht vermerkt war.

Ich habe die befürchtung der Urkundenfälschung....

So nun wurde ich zum Rückbau gezwungen, dies habe ich auch sofort veranlasst.

So durch diese sache habe ich dem bauträger eine Rechnung von rund 5000,00 € gestellt. Muss dazu sagen eine vollsperrung und die notwendigen dokumente für die starßen sperrung waren auch dabei.

So nun sagt der Bauträger mir folgendes:

Ich habe das nie angeschafft und wenn man zu dumm ist einen Bauplan zu lesen bist du selber schuld! von mir bekommst du keinen Cent!!!

Dann habe ich folgendes gehört das der Bauträger mir angeblich den Werkvertrag gekündigt hat. dies gescha in keinster weise weder per Post, Fax, Telefon oder Mündlich.

Als ich letzte Woche auf der Baustelle war musste ich mit erstauen Feststellen das der Bauträger eine andere Firma mit der Fertigstellung beauftragt hatte.

Eine befreundete Firma hat mir den Rat gegeben ich sole abwarten bis die fremd Firma fertig ist und dann dem Bauträger die Gesamt Rechnung des Auftrages schicken soll...
Wir reden hier von rund 15000,00€ + MwSt.

Ist das Rechtens und komme ich so durch??


Danke für Hilfe!!!!!

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12 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2472x hilfreich)

Also einen Werkvertrag kann man jederzeit kündigen, dann sind nur die bis dahin angefallenen Arbeiten zu bezahlen, sowie die Aufwendungen die bereits betroffen wurden.

Im Werkvertrag ist geregelt was genau man machen soll.

Also die volle Rechnung für nichts wird nichts.

quote:
So nun wurde ich zum Rückbau gezwungen, dies habe ich auch sofort veranlasst.


Das wird nur der Bauherr, nicht der Bauunternehmen. Da hätte man mal den Bauträger oder den Auftraggeber fragen können.

Ich buddel ein Loch, mach es wieder zu und verlange Geld dafür. ???

K.

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#2
 Von 
MV2008
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

nein nein der Bauleiter vom Bauträger war vor Ort wo die Beamten auch da waren der Bauleiter hat die anordnung gegeben wieder in den ursprung zu bauen.

ich kann dafür recht wenig denn ich habe mich an den "gefälschten" bauplan gehalten.

es wurden bis zum eintreffen der beamten schon 120 qubikmeter abgefahren die musste ich ja wieder anfahren lassen das sind ja alles kosten wo normal der bauträger für aufkommen muss oder nicht??

kann ich die rechnung einklagen oder nicht??

laut meiner Info bzw. VOB kann der Werkvertrag jederzeit gekündigt werden das muss aber schriftlich passieren.

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#3
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2417 Beiträge, 1226x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2472x hilfreich)

§ 649
Kündigungsrecht des Bestellers

Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.

Alibaba hat Recht. Er muss alles zahlen aber sich das anrechnen was erspart wurde. Also also selbe nur andersrum.

Den mündlich erteilen Auftrag "mach das Loch wieder zu" kannst du übrigens voll abrechnen. Der hat ja mit dem anderen nichts zu tun.

Von einer Schriftform ist nichts im BGB zu finden, also gilt die Kündigung auch mündlich

K



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#5
 Von 
MV2008
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut ok

nur er hat nicht direkt zu mir gesagt das er mir den vertrag kündigt ich habe von einer firma dessen Chef ich kenne die auch an dem Objekt arbeiten erfahren das der bauträger zu dem chef gesagt hat das er mir den vertrag gekündigt hätte wovon ich nichts wusste.

also liegt ja bis dato keine kündigung von seiner seite vor oder sehe ich das falsch??

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#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2472x hilfreich)

Wenn er nicht gekündigt hat dann hat er nicht gekündigt. Dann würde ich meinen Auftrag beenden.

K.

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#7
 Von 
MV2008
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Würde ich gerne machen aber ich sehe nicht ein das ich weiter arbeiten soll wenn er die letzte rechnung von rund 5000 eur noch nicht bezahlt hat.

die noch ausstehende arbeit hat einen wert von knappen 10000eur die wird er dann auch mit sicherheit nicht zahlen.

ausserdem arbeitet schon eine andere Firma an meiner Baustelle die der Bauträger ohne mein wissen bestellt hat

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#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2472x hilfreich)

Dann ist wohl ein klärendes Gespräch nötig. Da er ja bei dem Auftrag auch Pflichten hat, können Sie den Werkvertrag auch kündigen wenn er nicht mitmacht.

Doof rumsitzen bringt gar nichts.

Ich würde ihm eine Frist setzen bis zu der er sie den Auftrag fertigstellen lässt. Danach den Werkvertrag kündigen

Wenn die 5000 euro Rechnung fällig ist, mahnen, oder wenn möglich Mahnbescheid.

Nicht vergessen die Zusatzarbeiten abzurechnen. Das muss man alles getrennt sehen.

K.

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#9
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2041x hilfreich)

MV2000 wird Problem haben weitere Zahlung vom Bauträger zu erhalten.
Er hatte den Aushub rückgängig machen müssen.
Hoffentlich kann er lückenlos beweisen, dass die Fehler nicht bei ihm liegt.

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#10
 Von 
MV2008
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

normal ja es gibt neben den Beamten vom Baureferat noch meine Mitarbeiter und einen Subunternehmer der für mich tätig war die dabei gewesen sind. sind alle samt Zeugen.

Ich werde nun versuchen die 2 offenen Rechnung mittel Mahnbescheid einzufordern andernfalls eventuell eine Anzeige wegen Leistungskredit betrug

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#11
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2472x hilfreich)

quote:
eine Anzeige wegen Leistungskredit betrug


quatsch, hier scheint es auf einen Rechtsstreit hinauszulaufen. Beide erklären den anderen für schuldig. Man wird sich vor Gericht treffen und MV2000 wird den Schwanz einziehen um im Vergeich wenigstens etwas zu bekommen.

Gängige Masche :-)

K.

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#12
 Von 
MV2008
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Bestimmt werde ich nicht nachgeben! mir steht jeder einzelne cant zu dafür habe ich ja auch gearbeitet.

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