Wertminderung Grundstück bei angrenzendem Neubau

2. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
go534997-76
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wertminderung Grundstück bei angrenzendem Neubau

Hallo zusammen,

unser Garten ist mit ca 300qm recht groß. Der nächste Nachbar ca. 30m entfernt. Man kann uns hier weder sehen noch hören. Angrenzend befindet sich eine in etwa gleich große Wiese. Diese wurde in den letzten 15 Jahren durch den Eigentümer lediglich zum Rasen mähen genutzt. Ein Baugrundstück ist die Wiese bisher nicht gewesen, da eine Zufahrt m.E. kaum möglich ist. Nun wurde das Grundstück verkauft , eine allg. Genehmigung zum Hausbau liege lt des neues Eigentümers bereits vor. Wir fielen aus allen Wolken als er uns drei verschiedene Baupläne vorlegte. Selbstverständlich mit allen erdenklichen gesetzlichen Abständen etc pp. Beide Grundstücke sind lang und schmal. Der Mindestabstand von drei Metern ist möglich jedoch keinen Milimeter mehr, Höhe des Hauses ca 8 Meter. Unmittelbar neben uns entsteht nun eine Zufahrt plus zwei Garagen sowie eine lange, hohe Mauer. Auch wenn es gehobene Probleme sind, dass man uns demnächst wortwörtlich auf unseren Teller schauen kann, ganz abgesehen von Abgasen usw stört es uns natürlich gewaltig. Wir haben das Bauvorhaben daher zunächst nicht unterschrieben auch wenn es letztendlich nur Aufschieberei ist. Nun kam erneut eine schriftliche Bitte um Unterschrift "da sonst ein teurer Weg zu einem Anwalt unumgänglich ist" so der potentielle Bauherr. Wir sind Mittelständler und arbeiten seit 15 Jahren hart für unser Eigentum. Aufgrund der extremen Veränderung des Grundstücks sind wir uns sicher, dass unsere Altersvorsorge mit dem Neubau gewaltig an Wert verlieren könnte. Haben wir nun einfach Pech gehabt ? Könnten wir eine Art Entschädigung verlangen? Besten Dank im voraus

Verbaut?

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33 Antworten
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#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Könnten wir eine Art Entschädigung verlangen?
Wem habt Ihr denn damals als ihr gebaut habt einbe Entschädigung gezahlt? Immerhin hat Euer Bau ja damals dann ebenso den Wert anderer Grundstücke verringert ;)

Zitat:
ganz abgesehen von Abgasen
Und wie kommt ihr zu Eurem Haus? Ihr nutzt nur Fahrräder? In der Nähe von Starssen etc haltet ihr Euch sonst auch nicht auf? Mal ganz ehrlich, wie oft am tag wird man dort ein Auto mitbekommen? Das wird man wohl an einer Hand abzählen können.

Zitat:
Haben wir nun einfach Pech gehabt ?
Wenn man das als Pech ansieht, dann ja, ansonsten ist das einfach ganz normales Leben...

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#2
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Grundsätzlich musst du gar nichts unterschreiben. Vermutlich liegt bei euch eine Grenzbebauung vor. Du wirst dann irgendwann sowieso vom Bauamt informiert und hast da dann die Möglichkeit zum Widerspruch.
Lass dich nicht unter Druck setzen und sofern du nicht wirklich fit in der Thematik bist, die Unterlagen von einem Fachmann prüfen. Wenn der Bauherr die vorgeschriebenen Grenzabständen unterschreiten möchte, ist eine Entschädigung schon denkbar. Aber wie gesagt das ist alles sehr individuell und kann ein Fachmann vor Ort besser beurteilen.

Natürlich muss man aber auch immer damit rechnen, dass bei einem freien Grundstück zwischen zwei Häusern, dort irgendwann mal gebaut werden könnte. Wenn man das nicht möchte, dann sind 300qm Garten zu wenig. Hierfür sollte man sich ein Grundstück im Außenbereich mit >3000qm suchen ;-)

-- Editiert von Paragrafenreiter am 03.01.2020 09:30

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#3
 Von 
Lucca987
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von go534997-76):
Der Mindestabstand von drei Metern ist möglich jedoch keinen Milimeter mehr, Höhe des Hauses ca 8 Meter. Unmittelbar neben uns entsteht nun eine Zufahrt plus zwei Garagen sowie eine lange, hohe Mauer.
Zitat (von go534997-76):
Nun kam erneut eine schriftliche Bitte um Unterschrift "da sonst ein teurer Weg zu einem Anwalt unumgänglich ist" so der potentielle Bauherr.

Zitat (von go534997-76):
Aufgrund der extremen Veränderung des Grundstücks sind wir uns sicher, dass unsere Altersvorsorge mit dem Neubau gewaltig an Wert verlieren könnte. Haben wir nun einfach Pech gehabt ? Könnten wir eine Art Entschädigung verlangen?


Ist kein Pech sondern ganz normales Baurecht.

Geregelt ist die Bebaubarkeit eines Grundstückes sowohl im Bundesbaugesetzbuch sowie in den Landesbauordnungen. Hält der Nachbar die vorgegebenen Abstandsflächen ein wird die Baugenehmigung auch ohne Nachbarzustimmung erteilt. Das Recht eines jeden Bauherrn.
Ein Privileg im Baurecht genießen Grenzgaragen. Sie dürfen ohne Abstandsfläche an die Grenze zum Nachbarn gebaut werden auch ohne Zustimmung der Nachbarn. In der BauO ist geregelt welche Abmessungen diese dann an der Grenze einhalten muss. In den meisten Fällen Länge der Garagenwand an einer Nachbargrenze 9 m, die Breite hat den Nachbarn nicht zu interessieren. Die Breite ist nur ausschlaggebend wenn eine weitere Nachbargrenze bebaut wird. Z.B. in einer Ecke wo Nachbargrundstücke zusammen treffen. Doppelgarage also kein Problem. Die Zufahrt gehört nun einmal dazu.

Ohne Einhaltung der öffentlich rechtlichen Vorschriften hätte der Bauherr wohl keine allgem. Baugenehmigung vorliegen. Es geht wahrscheinlich nur noch um die Grenzbebauung. Es ist zwar geregelt, dass der Nachbar zu befragen ist, eine Einverständniserklärung bei Einhaltung der Vorschriften kann aber dann nicht vom Nachbarn verweigert werden.

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#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Das Wichtigste hast du noch nicht gesagt: Warum genau sollt ihr unterschreiben?
Wenn das nur eine Unterschrift ist, die besagt, dass euch die Baupläne vorgelegt wurden: Ja, dann wird das eventuell teuer für euch. Die wurden schließlich vorgelegt. und wenn da irgend eine Behörde verlangt, dass ihr das unterschreibt, dann darf der Nachbar das wohl auch verlangen.
Einer Grenzbebauung hingegen müsstet ihr nicht zustimmen, da wäre die Androhung eines Anwaltes ziemlich sinnfrei.

Was die "Wertminderung" eures Grundstücks angeht: die ist nicht gegeben. Da nebenan war offenbar schon immer ein Baugrundstück, das ist euch wohl nur nie aufgefallen. Gemindert wird lediglich euer bisheriger Wohnkomfort.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von go534997-76):
Wir sind Mittelständler und arbeiten seit 15 Jahren hart für unser Eigentum.
Vollkommen irrelevant für diese Frage. Euer Eigentum nimmt euch niemand weg. Der neue Nachbar wird euch keinen Millimeter rauben. Er kennt euch jetzt schon ein wenig.
Zitat (von go534997-76):
Aufgrund der extremen Veränderung des Grundstücks sind wir uns sicher, dass unsere Altersvorsorge mit dem Neubau gewaltig an Wert verlieren könnte
Wieso Altersvorsorge? Wollt ihr euer Haus verkaufen? Wann denn? Man kann heute einen evtl. Wertverlust nicht feststellen, es ist nur eure Ahnung. Es kann auch genau anders sein.
Zitat (von go534997-76):
Könnten wir eine Art Entschädigung verlangen?
Verlangen könnt ihr alles mögliche. Doch wie und wo habt ihr einen Schaden erlitten, der jetzt entschädigt werden soll?
Ich meine, wenn die Baugenehmigung korrekt und wasserdicht ist, wird der zukünftige Bauherr sein Recht ohne weiteres auch durchsetzen dürfen. Er wird hoffentlich auch ganz korrekt bauen.


Dass ein Garten mit 300qm recht groß sei, seht ihr so... Ich meine, das ist ja eher ein Gärtchen.
Ist hier aber zum Glück auch vollkommen irrelevant.
-----------------------------------------
Zitat (von Paragrafenreiter):
Wenn der Bauherr die vorgeschriebenen Grenzabständen unterschreiten möchte,
Warum sollte er das tun? Er wird sich hüten...
---------------------------------------
Zitat (von Lucca987):
eine Einverständniserklärung bei Einhaltung der Vorschriften kann aber dann nicht vom Nachbarn verweigert werden.
Der TE als zukünftiger Nachbar des zukünftigen Bauherrn muss keine Einverständniserklärung zum Bau abgeben.
----------------------------------------

Schon mal vorausgedacht: Auf gute Nachbarschaft! :cheers: :zoff:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Lucca987
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der TE als zukünftiger Nachbar des zukünftigen Bauherrn muss keine Einverständniserklärung zum Bau abgeben.

Geistreiche Feststellung :augenroll: Zur Unterschrift kann wirklich niemand gezwungen werden. Doch sollte der Nachbar dagegen klagen wollen, muss er sich sagen lassen das er die Einwilligung nicht verweigern kann. Solange Baurecht eingehalten wird ist das so. Eine solche Regelung macht vielleicht Sinn „Einbeziehung der Nachbarschaft". So ist er vorbereitet wenn er eine Klage einreichen möchte und darf bei Erfolglosigkeit nicht enttäuscht sein. Und die Gerichte werden nicht überbeansprucht.

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#7
 Von 
go534997-76
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Lt. dem Schreiben des Bauherrn : "ich werde mein Haus in jedem Fall auf mein Grundstück stellen. Ihre fehlende Unterschrift zieht mein Bauvorhaben nur unnötig in die Länge. Ich möchte Sie daher bitten, mir Ihre Unterschrift zwecks Baugenehmigung zu erteilen. Ansonsten sehe ich mich gezwungen, meinen Anwalt einzuschalten".

Wir sollen einen dieser Baupläne unterzeichnen da es drei verschiedene gibt also den, der uns "am ehesten zu Gute kommt". Mein Wissen habe ich lediglich von Google. Es heißt, dass auch ohne unsere Unterschrift mit dem Bau begonnen werden darf von daher nehme ich an, der Herr befürchtet einen Widerspruch und somit Baustopp bei bereits laufenden Arbeiten. Inwieweit uns jetzt ein Anwalt bezwingen soll ist mir schleierhaft. Letzten Endes treten wir mit einer Unterschrift alle Rechte ab. Ich finde das beängstigend. Dennoch würden wir natürlich nicht inmitten der Arbeiten Widerspruch einlegen. So viel Zeit und Geld haben wir nicht von daher müssen wir wohl in den sauren Apfel beißen. Trotzdem besten Dank für alle Antworten

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go534997-76
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Schade, dass es den ein oder anderen gehässig wirkenden Kommentar gibt. Kann ich nicht verstehen. Unser Garten ist größtenteils ein Nutzgarten. Die Sonne fällt überwiegend dort, wo das neue Haus stehen soll. Somit können wir zahlreiche Obst- und Gemüsesorten in Zukunft vergessen. Wie viel jahrelange Arbeit in einem Nutzgarten steckt, können die die ihn haben nachvollziehen. Der sonnige Bereich wird dann nahezu vollständig schattig. Ich finde das schon ziemlich extrem. Das Haus haben wir gerade wegen dieser sonnigen und einsamen Lage gekauft. Das Gartengrundstück nebenan wurde uns als "unbebaubar" vorgestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo,

ich weiss, es hilft jetzt nicht meht - da zu spät.

Aber, hattet Ihr nie darueber nachgedacht, das Grundstück nebenan zu kaufen?
Damit hätte man die Probleme verhindern können.

grüsse
malia

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119400 Beiträge, 39719x hilfreich)

Zitat (von go534997-76):
Inwieweit uns jetzt ein Anwalt bezwingen soll ist mir schleierhaft.

Er geht zum Gericht und das erlässt dann ein Urteil. Das könnte dann lauten "Unterschreiben bis zum Tag X, für jeden Tag Überschreitung fällt eine Strafzahlung von 2.500 EUR an".
Zusätzlich kommen dann noch die Kosten für Anwalt und Gericht dazu.



Zitat (von go534997-76):
Letzten Endes treten wir mit einer Unterschrift alle Rechte ab.

Was bitte soll man denn da unterschreiben? Eben war noch von einen Bauplan die Rede, nicht von Enteignung ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Bevor man hier irgendetwas unterschreibt oder die Unterschrift verweigert, sollte man mit dem Schreiben des Nachbarn zum Bauamt gehen und sich dort erkundigen, warum der Nachbar die Unterschrift benötigt.


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#12
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Normalerweise wird bei einem Baubmvorhaben des Nachbarn niemand zur Unterschrift gezwungen. Beim Bau unserer Garage an der Grenze (Grenzbebauung und Größe zulässig) mußten wir auch beim angrenzenden Nachbarn um seine Zustimmung bitten. Vom Bauamt wurdeuns gesagt, es gehe nur darum eventuelle Einwände des Nachbarn zu ermitteln. Wenn er nicht zustimmt, wird trotzdem gebaut wie vorgesehen, denn es liege ja alles im zulässigen Bereich. Es gibt dann eben nur eine kleine Verzögerung der Baugenehmigung.
In diesem Fall wundert mich das massive Fordern des bauwilligen Nachbarn. Will er etwas durchsetzen wobei eure Zustimmung zwingend erforderlich ist?
Ich würde mir die Baupläne aushändigen lassen oder Kopien anfertigen und damit mal zum Bauamt gehen und mich beraten lassen.
Aber eines ist klar. Ihr habt beim Kauf eures Grundstückes vergessen euch zu erkundigen, ob das Nachbargrundstück bebaut werden kann. Ihr habt keinerlei Ansprüche auf Erhalt eurer Idylle

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go534997-76
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja genau aus diesem Grunde sollen wir unterschreiben. Das Baugebiet grenzt direkt an unserem Grundstück. Zuerst hieß es Umterschrft pro forma, Bauamt erlaubt auch ohne aber mit könne er schneller Bauen. Nun , wo wir mitgeteilt haben, dass wir nicht unterschreiben möchten (und es ja wie bereits gesagt dennoch zur Bewilligung kommt) macht der Herr auf einmal ein riesen Herz und bot im Gegenzug zu unserer Unterschrift an, unseren angrenzenden , maroden Zaun auf seine Kosten zu erneuern. Seither kommt es uns spanisch vor. Warum dieses Angebot bis hin zur Drohung mit Anwalt wenn es zuerst hieß, dass unsere Unterschrift lediglich dazu diene, dass das Bauamt schneller genehmigt und er schneller Bauen kann ? Ich denke, wir lassen uns wirklich mal von Profis beraten. Weiß jemand zufällig ob hierzu auch ein Architekt reicht? Wir kennen jemanden oder sollte es tatsächlich ein teurer Anwalt sein ?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Als erste Adresse wähle ich das Bauamt. Wenn man ruhig sein Problem anspricht, kann es gut sein, dass man auf einen hilfsbereiten Sachbearbeiter stößt. Ein Fachkundiger erkennt wahrscheinlich sofort um was es geht. Wenn sich herausstellt, dass es viel Ungereimtes gibt, kann man immer noch zum Anwalt oder Architekten gehen, wobei der eine so teuer ist, wie der andere.
Ich habe mit dem Bauamt sehr gute Erfahrungen gemacht, wobei es riesige Unterschiede gibt zwischen Stadt und Land.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Lucca987
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von go534997-76):
Weiß jemand zufällig ob hierzu auch ein Architekt reicht? Wir kennen jemanden oder sollte es tatsächlich ein teurer Anwalt sein ?


Folgendes:
Hat der Bauherr alle Auflagen der Baugenehmigung erfüllt, bekommt der den Roten Punkt u. kann den Baubeginn einleiten. Pflicht des Bauherren: Der rote Punkt muss von der Straße aus gut sichtbar angebracht werden.

Nachschauen ob er den Roten Punkt ausgehängt hat, wenn nicht nachfragen u. ihn auffordern ihn gut sichtbar anzubringen. Damit kann man feststellen ob es überhaupt schon eine Baugenehmigung gibt. Ferner einmal beim Bauamt nachfragen warum ein Nachbarunterschrift erforderlich ist usw.

Ein Nachbar kann, sobald er Kenntnis vom Baubeginn hat, gegen die Baugenehmigung innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Dadurch wird die Bezirksverwaltung verpflichtet, die Genehmigung zu überprüfen. Von Kenntnisnahme kann man alleine schon davon ausgehen, wenn Bauarbeiten begonnen wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Lucca987):
Geistreiche Feststellung :augenroll: Zur Unterschrift kann wirklich niemand gezwungen werden.
Stimmt. Warum schreibst du dann, die Einverständniserklärung könne nicht verweigert werden? Natürlich kann der TE die Unterschrift verweigern.
Zitat (von go534997-76):
Wir sollen einen dieser Baupläne unterzeichnen da es drei verschiedene gibt also den, der uns "am ehesten zu Gute kommt".
Der zukünftige Bauherr ist ein sehr netter. Und er ist sich der Situation wahrscheinlich durchaus bewusst.
Du kannst sogar wählen, was dir am besten gefällt bzw. was dich am wenigsten beeinträchtigt. Das gibts nicht so oft. Er hat sich von seinem Architekten 3 Varianten zeichnen lassen---

Es ist weder eine Abtretung von irgendwelchen Rechten noch ist von Enteignung etwas zu sehen/zu ahnen.

Offenbar ist das bisherige Wiesengrundstück nun zu Bauland geworden.
Zitat (von go534997-76):
Das Gartengrundstück nebenan wurde uns als "unbebaubar" vorgestellt.
DAS solltet ihr prüfen. d.h. wann das war, wie lange das galt, usw. was genau unter *unbebaubar* zu verstehen war, wer euch das so vorgestellt hatte...
---------------------------------
Zitat (von aspergius):
In diesem Fall wundert mich das massive Fordern des bauwilligen Nachbarn. Will er etwas durchsetzen wobei eure Zustimmung zwingend erforderlich ist?
Nein.
Zitat (von go534997-76):
Wir sollen einen dieser Baupläne unterzeichnen da es drei verschiedene gibt also den, der uns "am ehesten zu Gute kommt".
Man kann lesen, warum der zukünftige Bauherr eine Unterschrift als Zustimmung benötigt.
Damit der TE später nicht kommen kann und sagen kann, der wollte aber nicht so, sondern so bauen... und nun haben wir immer Schatten.
Aber natürlich kann man auch gern zum Bauamt gehen, oder einen Architekten dazu befragen oder eben auch einen Fachanwalt für Baurecht befragen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Lucca987
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Aber natürlich kann man auch gern zum Bauamt gehen, oder einen Architekten dazu befragen oder eben auch einen Fachanwalt für Baurecht befragen.

Ist sowieso besser als Lucca zu fragen und noch viel-viel besser als @Anami zu fragen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Zitat Anami:
"Man kann lesen, warum der zukünftige Bauherr eine Unterschrift als Zustimmung benötigt."

Nein man kann nicht lesen, wozu der Bauherr eine Unterschrift des Nachbarn braucht. Wenn alle drei Bauvarianten sich im Rahmen des Zulässigen bewegen, braucht der Bauherr nicht zwingend eine Unterschrift. Aber der macht gewaltig Druck und droht mit Anwalt. Warum wohl? Das macht er sicher nicht einfach nur so um nette Grüße ausrichten zu lassen. Er scheint nicht sicher zu sein, welche Variante baurechtlich genehmigt wird. Das hat aber nichts mit dem Gartenbesitzer zu tun. Wegen dem hat er mit Sicherheit nicht drei verschiedene Varianten planen lassen. So nett scheint er ja nun wirklich nicht zu sein, wo er doch mit dem Anwalt droht.
Und noch was. Bauen kann er erst mit dem roten Punkt. Der bedeutet, dass das Bauvorhaben genehmigt ist. Alles was davor im Rahmen der Vorbereitung passiert geht zu Lasten des Bauherrn.
Wenn das Baurecht eingehalten wird, wird es auch keinen Baustopp geben, warum auch. Der betroffene Gartenbesitzer wäre jaj verrückt und würde sich nur in massive Unkosten stürzen, wenn er dann noch einen unberechtigten Baustopp erzwingt.

-- Editiert von aspergius am 03.01.2020 18:58

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119400 Beiträge, 39719x hilfreich)

Zitat (von go534997-76):
bot im Gegenzug zu unserer Unterschrift an, unseren angrenzenden , maroden Zaun auf seine Kosten zu erneuern.

Naja, man versucht es erst mal im Guten. Nachbarn hat man ja oft länger als die Frau ...



Zitat (von go534997-76):
wenn es zuerst hieß, dass unsere Unterschrift lediglich dazu diene, dass das Bauamt schneller genehmigt und er schneller Bauen kann ?

Die Verluste pro Monat Bauverzögerung können durchaus hoch sein.



Zitat (von go534997-76):
Weiß jemand zufällig ob hierzu auch ein Architekt reicht?

Der Architekt kann das baurechtliche prüfen, also ob man da mehr abgibt als nötig.
Der Anwalt kann das juristische prüfen, also wie die Erfolgsaussichten einer Klage sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Nein man kann nicht lesen,
Dann lese ich falsch?
Zitat (von go534997-76):
Wir sollen einen dieser Baupläne unterzeichnen da es drei verschiedene gibt also den, der uns "am ehesten zu Gute kommt".
Zu einer der 3 Varianten sollte der TE seine Zustimmung geben. Mehr nicht.
Zitat (von aspergius):
Aber der macht gewaltig Druck und droht mit Anwalt.
Ich erkenne auch kein Drohen, sondern einen berechtigten Hinweis, dass es eben sonst mit anwaltlicher Hilfe vorwärts gehen wird. s.auch # 10.

Ich denke: Der Nachbar will bald mit dem Bau beginnen, aber eben nur nach einer Variante--- und will seinen Architekten schnellstmöglich zur Ausführungsplanung beauftragen.

Und JA. Den roten Punkt benötigt die Baustelle sichtbar ab Baubeginn. Doch was soll der TE jetzt mit diesem Hinweis anfangen? Evtl. ist der Baubeginn erst am 1.Mai ?

Vom Bauamt hat der Nachbar die Baugenehmigung. Er darf also dort bauen. Er darf in 1 von 3 verschiedenen Varianten dort bauen. DAS wird das Bauamt dem TE auf Nachfrage auch bestätigen. Warum auch nicht?

Immer gilt das, was ich hier geschrieben habe, unter der Voraussetzung, dass alle 3 Varianten die Auflagen der Baugenehmigung auch berücksichtigen.
-----------------------------------
Zitat (von Lucca987):
Ist sowieso besser als Lucca zu fragen und noch viel-viel besser als @Anami zu fragen.
Mir scheint, du hast auch mit dem dritten Usernamen die Funktion eines Internetforums noch nicht verstanden.
Woran liegts?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

"Wir sollen einen dieser Baupläne unterzeichnen da es drei verschiedene gibt also den, der uns "am ehesten zu Gute kommt".

Wozu soll der TE da was unterschreiben. Er hat bei den drei Varianten eh N I C H T mitzureden. Der Bauherr kann irgend einen wählen und der TE hat es hin zu nehmen, wenn dieser vom Baurechtsamt genehmigt wird. Warum sollte der Bauherr bei Unterschriftsverweigerung einen Anwalt einschalten? Wenn er das Baurecht einhält, braucht er doch diese Unterschrift gar nicht und eine mögliche Verzögerung ist der Genehmigungsprozedur zuzuschreiben. Wozu also die Drohung mit dem Anwalt? Und wenn das keine Drohung sein soll, was ist es dann? Ist es üblich einen Anwalt einzuschalten, wenn man eine Unterschrift will, die man eigentlich nicht braucht?

Der TE braucht einfach nicht zustimmen und weiter passiert nichts. Dann erfolgt einen baurechtliche Genehmigung eines seiner Entwürfe. Er hat danach einen roten Punkt. So einfach ist das.
Um sich auf die sichere Seite zu legen, sollte der TE den Fall einfach mal beim Bauamt vortragen um heraus zu finden, was da gespielt wird.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119400 Beiträge, 39719x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann lese ich falsch?

Ja.
Da steht nur was unterschrieben werden soll, nicht warum?



Zitat (von aspergius):
Wozu soll der TE da was unterschreiben.

Weil der Bauherr offensichtlich ein Netter ist?
Zitat (von go534997-76):
Wir sollen einen dieser Baupläne unterzeichnen da es drei verschiedene gibt also den, der uns "am ehesten zu Gute kommt".




Zitat (von Anami):
Mir scheint, du hast auch mit dem dritten Usernamen die Funktion eines Internetforums noch nicht verstanden.

Hat es nicht, wird es auch nicht. In keinem Forum ...



Zitat (von Anami):
Woran liegts?

Es will nicht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Moin!

Zitat (von go534997-76):
...Selbstverständlich mit allen erdenklichen gesetzlichen Abständen etc pp. Beide Grundstücke sind lang und schmal. Der Mindestabstand von drei Metern ist möglich jedoch keinen Milimeter mehr, Höhe des Hauses ca 8 Meter. Unmittelbar neben uns entsteht nun eine Zufahrt plus zwei Garagen sowie eine lange, hohe Mauer. ....
Habt ihr eigentlich auch schon mal geprüft, ob überhaupt der Grenzabstand vom Wohngebäude passt?
Nur 3.00 m Grenzabstand bei einer Höhe von ca. 8.00 m könnte je nach den Verordnungen Eures Bundeslandes bzgl. der Abstandsflächen noch zu gering sein und womöglich versucht man durch eine allein auf die Garagen und Grenzwand "abgeschobene" Baulast Eure (quasi unwissende) Zustimmung auch dafür zu kriegen.

In (nicht nur) diese Richtung irgendwie misstrauisch macht mich z.B. die Tatsache, dass man Dir drei Varianten zur Wahl vorlegte und auch sonst scheinbar ein wenig "Honig ums Maul schmieren" will, z.B. damit, den angrenzenden, maroden Zaun auf deren Kosten zu erneuern.

Um eine korrekte Antwort auf diese Frage zu finden, müßte man aber die örtlichen Gegebenheiten besser kennen, also u.a. das Bundesland, die Positionen der Gebäude auf beiden Grundstücken und von den Neubauten die diversen Höhen bis zur jeweiligen Dachschnittkante. Oder gibt es evtl. auch schon dementsprechende Baulastpläne, die das meist am einfachsten verdeutlichen?

Was Du aber bei alledem auch nicht außer acht lassen solltest: gebaut wird ganz sicher irgendwie irgendwann.
Aber ist man erst mal mit dem Nachbarn verfeindet, setzt sich das meist auch all die folgenden Jahre immer wieder nervenzehrend mit lauter "Killefit" fort.
Vielleicht solltest Du es daher einfach mal mit Gegenvorschlägen versuchen oder Bedingungen stellen, z.B. statt einem normalem obersten Geschoß ein Staffelgeschoss mit einem "sonnenfreundlicherem" Versatz in Richtung Deines Grundstücks etc.

wölfin

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

4x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Lucca987
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von die wölfin):
Nur 3.00 m Grenzabstand bei einer Höhe von ca. 8.00 m könnte je nach den Verordnungen Eures Bundeslandes bzgl. der Abstandsflächen noch zu gering sein und womöglich versucht man durch eine allein auf die Garagen und Grenzwand "abgeschobene" Baulast Eure (quasi unwissende) Zustimmung auch dafür zu kriegen.

Richtig. Ein sehr guter Hinweis. Den Faktor zur Berechnung findet man ja in der zuständigen Bauordnung bzw. auch im Bebauungsplan. In den meisten Bundesländern ist er 0,4 u. in Sondergebieten bzw. Kerngebiete geringer.

Ist das hier der Fall kann es unter Umständen anders aussehen.
Wären die 8m auf das am weitesten vorspringenden Gebäudeteil bezogen u. senkrecht zur Wandoberfläche gemessen, müsste die Abstandsfläche > 3 m sein. Handelt es sich aber um ein geneigtes Dach und ist es die Firsthöhe, könnte die Abstandsfläche < 3 m betragen. Je nach Neigungswinkel. Trotzdem müsste der Mindestabstand gem. BauO eingehalten werden.

Wäre für mich der erste Weg zum Bauamt/Gemeinde und meine Fragen abklären.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Es wäre schön am Ende zu erfahren, wie diese ominöse Geschichte ausgegangen ist. Viel Erfolg

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
go534997-76
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankbar für die vielen Antworten halten wir Euch gerne auf dem Laufenden. Wir wohnen in NRW. Heute kam noch per Email das Angebot, dass er einen grenznahen hohen Baum (der tatsächlich auch uns stört, Kostenvoranschlag rund 2.000 € hatten wir mal erstellen lassen) auf seine Kosten fällen würde. Genau dieses , wie oben erwähnte "Honig um den Mund schmieren" ist das, was uns stutzig macht. Unser ländliches Gebiet wird immer begehrter. Das Grundstück hat der Herr durch Angehörige sehr günstig erwerben können. Mitsamt dem neuen Haus macht er geschätzt den dreifachen Gewinn. Evtl ein Mitgrund seines Verhaltens. Wir werden uns morgen erstmal erkundigen, wie und wann das Bauamt zu erreichen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von go534997-76):
Das Grundstück hat der Herr durch Angehörige sehr günstig erwerben können. Mitsamt dem neuen Haus macht er geschätzt den dreifachen Gewinn.
Zunächst will er erstmal bauen.
Das ist ganz praktisch weder Gewinn noch Verlust. Das sind ganz einfach Kosten.

Zitat (von go534997-76):
Evtl ein Mitgrund seines Verhaltens.
könnte sein, dass euer ländliches Gebiet immer begehrter wird. ER kann dort bauen und wird dort bauen.
Warum sollte er mit der Brechstange euer Nachbar werden?
Eher schätzt er dich schon recht gut ein und will *gut* mit dir zusammenleben...

Erst der marode Zaun, nun noch der Baum, der euch auch stört... alles Honig... Böser Nachbar, oder? Machts euch so richtig klebrig... :sad:
Ausweg: Nein, der Zaun bleibt. Nein, der Baum bleibt auch. :dance:
Wird nicht klebrig, eher ätzend. Für alle.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von go534997-76):
Dankbar für die vielen Antworten halten wir Euch gerne auf dem Laufenden. ...
Das wäre super!

Zitat (von go534997-76):
... Heute kam noch per Email das Angebot, dass er einen grenznahen hohen Baum (der tatsächlich auch uns stört, Kostenvoranschlag rund 2.000 € hatten wir mal erstellen lassen) auf seine Kosten fällen würde. ...
Achtung! Eventuell(!) ist für das Fällen dieses Baumes nicht nur eine vorherige Genehmigung notwendig, sondern es werden oftmals auch Ersatzpflanzungen gefordert! Das ist jedoch stark unterschiedlich und z.B. davon abhängig, wie groß der Baum ist, sowie von welcher Art. Auch ist das Fällen von Bäumen nur von Anfang Oktober bis Ende Februar zulässig.

Eine Missachtung dessen kann heutzutage übrigens echt teuer werden und befreit einen natürlich nicht von Ersatzpflanzungen! Und die können oftmals zwar an anderer Stelle, aber meist weiterhin auf dem gleichen Grundstück erfolgen!

Je nach Größe etc. kann so ein Baum übrigens auch die bebaubare Fläche beeinflussen, z.B. weil manchmal gewisse Abstände davon einzuhalten sind, die natürlich auch nicht an irgendwelchen Grundstücksgrenzen vorzeitig enden.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass Euch zuuuuufälligerweise ganz frisch angeboten wurde, die Fällkosten* zu übernehmen... ;)

* = Am besten prüfen, ob das Angebot auch folgende Parts enthält: den ggf. erforderlichen Fällantrag, den Aushub des Wurzelwerks, den Abtransport von ggf. allem (übrigens: das Stammholz kann einem tw. eine schönes Taschengeld bei einem eigenständigen Verkauf bringen!), zum Schluss eine Erdauffüllung und evtl. geforderte Ersatzpflanzungen.

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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#29
 Von 
frederik_ink
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

"Aufgrund der extremen Veränderung des Grundstücks sind wir uns sicher, dass unsere Altersvorsorge mit dem Neubau gewaltig an Wert verlieren könnte."

Meiner Meinung nach, der absolut falsche Gedankengang. Im Gegenteil! Euer Grundstück dürfte massiv an Wert gewinnen. Ihr wisst nämlich nach dem Bau ganz sicher, dass ihr nicht auf Garten "sitzt", sondern auf kostbarem Bauland. Bauträger sind bereit für solche Grundstücke viel Geld zu zahlen - in der Regel mehr, als Privatpersonen für Garten. - Nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1714 Beiträge, 375x hilfreich)

Ohne jetzt die schon etlichen Antworten gelesen zu haben:

Zitat (von go534997-76):
Wir sind Mittelständler und arbeiten seit 15 Jahren hart für unser Eigentum.

...hört sich sehr nach ... naja

Zitat (von Paragrafenreiter):
Grundsätzlich musst du gar nichts unterschreiben.

Die Antwort kam sehr weit oben. In manchen Landesbauordnungen ist die "Zustimmung" des Nachbarn geregelt. Hinzu kommen landesspezfische Regelungen zum Nachbaraschaftsrecht.
Ohne das Bundesland zu kennen, ist eine derartige Aussage eher gewagt, als richtig.

Vermutlich ist das Vorhaben zulässsig. Falls die Vermutung stimmt:
Zitat (von go534997-76):
Lt. dem Schreiben des Bauherrn : "ich werde mein Haus in jedem Fall auf mein Grundstück stellen. Ihre fehlende Unterschrift zieht mein Bauvorhaben nur unnötig in die Länge. Ich möchte Sie daher bitten, mir Ihre Unterschrift zwecks Baugenehmigung zu erteilen. Ansonsten sehe ich mich gezwungen, meinen Anwalt einzuschalten".


... hat der "neue" Proll RECHT.
In dem Fall: Auf GUTE Nachbarschaft.

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