Wideraufbau Haus nach Brand 20 Jahre später (Bestandsschutz)

17. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
PhantomXY
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 15x hilfreich)
Wideraufbau Haus nach Brand 20 Jahre später (Bestandsschutz)

Meine Eltern haben in den 70igern ein Haus aus der Nachkriegszeit gekauft. Für das Haus bestand nie eine Baugenehmigung und ist lt. Bebauungsplan im Kleingarten Bereich. Es sind ca. 20 weitere Private Grundstücke in unmittelbarer Nachbarschaft wovon 4 weitere ebenfalls mit Einfamilienhäusern bebaut sind die heute noch dauerhaft bewohnt werden. In den 80igern wollte die Stadt uns zwangsenteignen da dort ein Autobahnzubringer gebaut werden sollte. Ein gerichtlicher Streit folgte mit dem Ausgang das die bestehenden Gebäude Bestandsschutz genießen, und die Bewohner wohnrecht auf Lebenszeit haben.
Das Grundstück ist erschlossen mit Strom, Wasser, Telefon und Müllabfuhr. Abwasser wird über eine 3 Kammer Klärung gelöst.
Leider ist Ende der 90iger das Haus bis auf die Grundmauern Abgebrannt. Die Versicherung hat damals bezahlt abzüglich der Restwerte (Fundament Grundmauern)
Dann hat mein Vater damals den großen Fehler gemacht und unmittelbar nach dem Brand mit einem Neuaufbau begonnen. Das vorhandene Mauerwerk wurde verstärkt und es wurde wieder ein Dachstuhl gebaut. Nach langen hin und her hat die Stadt eine Abriss Verfügung erwirkt. Diese wurde dann auch vollsteckt und die Stadt kam mit nem Bagger (lange Geschichte) und hat alles Platt gemacht bis auf ca. 4O m2.
Danach wurde gegen die Stadt auf Schadensersatz geklagt da ja auch die Vorhandenen Restwerte (die von der Versicherung nicht gezahlt wurden) auch abgerissen wurden. Diese hat das Verwaltungsgericht abgewiesen. Da der Abriss wohl rechtskonform war.
Mittlerweile sind meine Eltern verstorben und das Grundstück schon seit 15 Jahren in meinem Besitz. Mein Vater hat die 40 m2 bis zu seinem Tod 2002 auch noch bewohnt.
Jetzt gut 15 Jahre danach bin ich im Internet darüber gestolpert das wenn ein Gebäude mit Bestandsschutz ohne eigenes Verschulden zerstört (wie zB durch einen Brand) wird, ist eine Genehmigung für den Wiederaufbau im gleichen Umfang an gleicher Stelle zu erteilen. (lt. BVerwG, Urt. v. 8.6.1979 – 4 C 23.77 – DVBl 1979, 625
Kann ich mich auch jetzt fast 20 Jahre nach dem Brand darauf berufen? Gibt es für so was Verjährungsfristen?
Bin ganz aufgeregt nach so langer Zeit eine Möglichkeit zu finden mit der ich vielleicht die Möglichkeit habe das Haus in dem ich aufgewachsen bin neu zu errichten!

Bin für jede Stellungnahme Dankbar ;-)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Dürfte wohl eher schon daran scheitern:

Zitat:
und die Bewohner wohnrecht auf Lebenszeit haben


Die ursprünglichen Bewohner sind ja verstorben. Ich würde den Bestandschutz so interpretieren, dass er bis zum Tod des jeweiligen Bewohners gilt und danach erlischt.

Was ist denn mit den anderen Häusern, die dort stehen? Sind die noch in dieser Weise bewohnt, wurden sie an andere verkauft oder von der nächsten Generation der ursprünglichen Eigentümer bewohnt?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PhantomXY
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 15x hilfreich)

Ja, Ne ,

Wohnrecht ist für alle Bewohner damals (also auch für die Kinder (ich)) ausgesprochen worden! War auch mehrfach in den Letzten Jahren dort gemeldet. Und hatte die 40 qm zeitweise vermietet und dort war eine 3. Person gemeldet. Alle anderen Gebäude teilen das Schicksal, wobei 2 davon bereits mehrfach weiterverkauft und auch weiterhin dauerhaft Bewohnt sind. 2 werden noch von den damaligen Besitzern bewohnt!

Hilfreich wären sicher die alten unterlagen die irgendwo sein müssen. War damals grade 15 Jahre und hab das alles nicht so wirklich verstanden. Ich weiß das es damals eine Sammelklage der Anwohner gegen die Stadt gab, und im Urteil der Bestandsschutschutz sowie das Wohnrecht bestätigt wurden! Vielleicht sollte ich mal die Nachbarn fragen ;-)

Die frage ist nur ob ich nach so langer Zeit mich auf den Wiederaufbau berufen kann und wo ich so einen Antrag stelle (Bauordnungsamt)? Ist das dann ein Bauantrag oder nur eine Genehmigung? Kann so was formlos gestellt werden ?

Achso, im Grundbuch wird das Grundstück als "Hof und Gebäudefläche" geführt keine Ahnung ob das Auswirkungen auf ein Bebauungsmöglichkeit hat!

Danke schon mal für dein Mitdenken ;-)

-- Editiert von PhantomXY am 17.03.2016 18:23

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


Das ganze wird daran scheitern, dass das Haus nie einen Bestandsschutz im rechtlichen Sinne hatte.
Das, was Sie mit "Ein gerichtlicher Streit folgte mit dem Ausgang das die bestehenden Gebäude Bestandsschutz genießen, und die Bewohner wohnrecht auf Lebenszeit haben." beschreiben, ist eine befristete Duldung eines unrechtmäßigen Zustands (hier: bis zum Tod der Bewohner).
Ihrer Beschreibung nach war das Haus von Anfang an illegal und war zu keinem Zeitpunkt gesetzeskonform. Für so etwas gibt es keinen Bestandsschutz, sondern nur eine Duldung. D.h. die Stadt weiß zwar, dass das Haus illegal ist, verzichtet aber darauf etwas zu unternehmen.
Bestandsschutz setzt voraus, dass das Gebäude zum Bauzeitpunkt legal (genehmigt) war, und erst nachträglich (z.B. durch eine Änderung der Bauvorschriften oder des Bebauungsplans) nicht mehr den Vorschriften entspricht. Dadurch dass das Gebäude schon legalerweise bestand, als die verschäften Vorschriften eingeführt wurden, ist es geschützt. D.h. es bleibt legal.

Zitat:
Jetzt gut 15 Jahre danach bin ich im Internet darüber gestolpert das wenn ein Gebäude mit Bestandsschutz ohne eigenes Verschulden zerstört (wie zB durch einen Brand) wird, ist eine Genehmigung für den Wiederaufbau im gleichen Umfang an gleicher Stelle zu erteilen. (lt. BVerwG, Urt. v. 8.6.1979 – 4 C 23.77 – DVBl 1979, 625

Da das abgebrannte Gebäude schon zum Bauzeitpunkt keine Genehmigung hatte, kann auch keine Genhmigung für einen Wiederaufbau erteilt werden. (Die neue Genehmigung hat nur den Umfang der alten Genehmigung - und da die alte Genehmigung gleich Null war, ist es auch die neue Genehmigung).

Ein in gewisser Weise ähnlicher Fall hier.
https://openjur.de/u/313734.html
Da konnte der Kläger auch keine Genehmigung für den Wiederaufbau eines durch Brand zerstörden Hauses durchsetzen, weil das abgebrannte Haus bereits zum Errichtungszeitpunkt keine Genehmigung hatte. Und ein Recht auf Wiederaufbau gibt es halt nur für Gebäude, die mal legal waren - nicht für Schwarzbauten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von PhantomXY):
Ich weiß das es damals eine Sammelklage der Anwohner gegen die Stadt gab, und im Urteil der Bestandsschutschutz sowie das Wohnrecht bestätigt wurden! Vielleicht sollte ich mal die Nachbarn fragen ;-)

Die Erinnerung scheint ein wenig getrübt zu sein, Sammelklagen wie in den USA sind nicht möglich:
https://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage

Zitat (von PhantomXY):
War auch mehrfach in den Letzten Jahren dort gemeldet. Und hatte die 40 qm zeitweise vermietet und dort war eine 3. Person gemeldet.

Damit war der Wohnsitz schon nicht dauerhaft dort. Also Überhaupt keine Chance auf eine Argumentation, am einfachsten als Schrebergarten verkaufen, und den Erlös als Anzahlung fürs Baugrundstück hernehmen. Alles andere wäre tote Zeit.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
PhantomXY
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von PhantomXY):Ich weiß das es damals eine Sammelklage der Anwohner gegen die Stadt gab, und im Urteil der Bestandsschutschutz sowie das Wohnrecht bestätigt wurden! Vielleicht sollte ich mal die Nachbarn fragen ;-)

Die Erinnerung scheint ein wenig getrübt zu sein, Sammelklagen wie in den USA sind nicht möglich:
https://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage

Da magst du recht haben sorry das ich mich da falsch ausgedrückt habe. Gegen die geplante Enteignung und Räumungsverfügung wurde damals gemeinsam gegen an gegangen! Bedeutet alle Anwohner wurden gemeinschaftlich von einem Rechtsanwalt in dieser Sache Betreut.

Das Gericht hat damals Bestandsschutz festgestellt, Bedeutet das die Gebäude irgendwann mal Genehmigung fähig waren. Auch der Verkauf und das dauerhafte Bewohnen in den letzten Jahren weist auf ein tatsächlichen Bestands Schutz hin. In dem Hingewiesenen Fall dreht sich das um ein Gebäude welches aufgrund der Bauart niemals Genehmigungsfähig gewesen wäre.

Die nächste richtige Wohnsiedlung ist übrigens keine 300 m Entfernt allerdings durch einen Bahnverlauf getrennt.

Grundsätzlich wäre das sicher ein Versuch Wert, nur kann nach 17 Jahren noch von "alsbaldige Neuerrichtung" gesprochen werden.
Ich denke nicht....




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