Guten Tag,
ich bin Verbraucher und habe mit einem Handwerker einen Vertrag geschlossen der die Wasserinstallation, Installation Fußbodenheizung, Errichtung Trinkwasserspeicher, Einbau Heizungsanlage in meinem in Kernsanierung befindlichen Eigenheim umfasst. Dafür rief ich den Handwerker an, er kam in mein Haus und schaute sich die Gegebenheiten an, ich schickte ihm daraufhin Planungsunterlagen für die Ausführung der Heizungsanlage, welche seperat durch ein Ingenieurbüro erstellt worden sind, er übersandte mir per Post ein Angebot. Unter diesem Angebot steht: "Auftrag erteilt". Darunter steht "Datum": . Darunter steht "Auftragnehmer:" ,der Firmenstempel und die Unterschrift. Daneben steht "Auftraggeber:". Ich habe noch mit dem Handwerker über die technischen Inhalte per Telefon und Mail kommuniziert. Darauf hin habe ich Positionen aus dem Angebot gestrichen und das Datum eingetragen und meine Unterschrift hinter "Auftraggeber:" gesetzt. Dann habe ich den Vertrag eingescannt und per Mail an den Handwerker geschickt.
Im Kleingedruckten steht "Im Übrigen gelten unsere allgem. Geschäftsbedingungen sowie die aktuellste Fassung der VOB". Diese Unterlagen lagen mir nicht vor. Das Wort "Widerruf" taucht nirgends auf dem Vertrag auf. Ich wurde zum Widerruf auch nicht belehrt.
Kann ich diesen Vertrag widerrufen? Welche Folgen hat der Widerruf?
Vielen Dank im Voraus.
Widerruf Vertrag Handwerker
9. August 2023
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Frage vom 9. August 2023 | 21:01
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf Vertrag Handwerker
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#1
Antwort vom 9. August 2023 | 21:20
Von
Status: Weiser (17251 Beiträge, 9510x hilfreich)
ZitatKann ich diesen Vertrag widerrufen? :
Vermutlich nicht.
Es fehlt das "auf Fernabsatz ausgerichtete Vertriebssystem" - zumindest ist keines erkennbar.
#2
Antwort vom 9. August 2023 | 21:36
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für Deine Antwort! Ist das ggf. ein Vertrag der außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossen wurde und deshalb ein Widerrufsrecht bestehen könnte?ZitatEs fehlt das "auf Fernabsatz ausgerichtete Vertriebssystem" - zumindest ist keines erkennbar. :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 9. August 2023 | 22:12
Von
Status: Unbeschreiblich (124290 Beiträge, 40350x hilfreich)
ZitatDiese Unterlagen lagen mir nicht vor. :
Dann sind sie auch nicht Vertragsbestandteil geworden.
ZitatDas Wort "Widerruf" taucht nirgends auf dem Vertrag auf. Ich wurde zum Widerruf auch nicht belehrt. :
Warum auch, es müsste dazu nur was drin stehen, wenn es dieses Recht für den Fall geben würde.
#4
Antwort vom 9. August 2023 | 23:05
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 931x hilfreich)
Nein.Zitat:Ist das ggf. ein Vertrag der außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossen wurde und deshalb ein Widerrufsrecht bestehen könnte?
#5
Antwort vom 10. August 2023 | 00:26
Von
Status: Lehrling (1975 Beiträge, 413x hilfreich)
Ihr seit mit Euren Äußerungen sehr mutig
ZitatKann ich diesen Vertrag widerrufen? Welche Folgen hat der Widerruf? :
Unstrittig dürfte sein, das weder die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters noch die Regelungen der VOB/B/C vertraglich vereinbart wurden.
Ich habe aber ein Urteil zu einem Treppeneinbau im Hinterkopf, wo der Widerruf sogar nach Treppeneinbau zulässig war. Ob das mit diesem Fall, wo der Unternehmer angefragt wurde übereinstimmt, kann ich momentan nicht sagen. Das betreffende Urteil empfand ich aber als unfair.
P.S.: Nervt mich bitte morgen, wenn ich im Büro suchen kann
#6
Antwort vom 10. August 2023 | 07:30
Von
Status: Lehrling (1975 Beiträge, 413x hilfreich)
Aus Baurechtsreport 6/2021
Zitat:Ein Verbraucher kann den Vertrag über eine Bauleistung innerhalb von 1 Jahr und 14 Tagen nach dem Vertragsschluss widerrufen, wenn dem Verbraucher nach § 312g BGB ein Widerrufsrecht zusteht und er von seinem Vertragsparter nicht rechtzeitig über sein Recht zum Widerruf des vertrags belehrt worden ist.
OLG München - Az.: 28 U 7186/20 Bau
#7
Antwort vom 10. August 2023 | 07:49
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatVerbraucher nach § 312g BGB ein Widerrufsrecht zusteht :
Danke Dir. Treffen die Regelungen des genannten Paragraphen auf meinen geschilderten Fall zu, d.h. besteht ein Widerrufsrecht?
Die Vorredner sagen nein.
#8
Antwort vom 10. August 2023 | 08:37
Von
Status: Lehrling (1102 Beiträge, 191x hilfreich)
ich würd 30.- investieren und hier fragen: https://www.frag-einen-anwalt.de/
schließlich gehts bei dir ja nicht um 100.-
#9
Antwort vom 10. August 2023 | 09:08
Von
Status: Lehrling (1975 Beiträge, 413x hilfreich)
ZitatTreffen die Regelungen des genannten Paragraphen auf meinen geschilderten Fall zu :
Da wir nicht alle Fakten kennen,
1. nicht seriös zu beantworten und
2. wäre es Rechtsberatung die nur durch Anwälte erfolgen darf.
#10
Antwort vom 10. August 2023 | 10:40
Von
Status: Schlichter (7932 Beiträge, 1628x hilfreich)
ZitatDann habe ich den Vertrag eingescannt und per Mail an den Handwerker geschickt. :
Wieso unterschreibt man .... wenn man dann dieses bemängelt:
ZitatIm Kleingedruckten steht "Im Übrigen gelten unsere allgem. Geschäftsbedingungen sowie die aktuellste Fassung der VOB". Diese Unterlagen lagen mir nicht vor. :
AGB werden sich bestimmt auf der Firmenseite finden, die VOB im Netz
-- Editiert von User am 10. August 2023 10:40
#11
Antwort vom 10. August 2023 | 11:19
Von
Status: Lehrling (1975 Beiträge, 413x hilfreich)
Zitatdie VOB im Netz :
Dürfte nicht ausreichend sein
Zitat:Die wirksame Einbeziehung der VOB/B in einen Verbraucherbauvertrag setzt voraus, dass dem privaten Auftraggeber vor oder bei Vertragsabschluss ein vollständiger Text der VOB/B ausgehändigt wird oder sie ihm sonst zur Kenntnis gebracht worden ist,
aus https://www.123recht.de/ratgeber/baurecht-architektenrecht/Gilt-die-VOBB-gegenueber-Privaten-__a158550.html
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