Hallo zusammen,
ich hab fogendes Problem:
An mein Grundstück grenzt eine Diskothek im Gewerbegebiet (mein Grundstück ist Mischgebiet).
Seit 20 Jahren wohne ich dort es wurde auf Lärm, bezüglich der Diskothek, den ich hinnehmen muß hingewiesen.
Nun ist m.E. eine Nutzungsänderung eingetreten die dort einen KFZ - Handel (ca. 120 Gebrauchtfahrzeuge) und weitere Händler wie Getränkemarkt und KFZ-Werkstatt beinhaltet.
Dies zieht eine erhebliche Verschlechterung meines Grundstücks dar. Hier liegen nun Emissionsänderungen vor die in keinster Weise mit mir besprochen wurden. Die Nutzung als Diskothek hab ich geduldet, da diese erst ab 20:00 öffnete. Nun soll meine Familie und ich täglichem Lärm an und abfahrender Fahrzeuge. Anlieferungen und Kunden ausgesetzt werden. Eine Nutzung meines Gartens zur Erholung ist nicht mehr realisierbar.
Der Landkreis hat bereits (ohne Rücksprache mit mir) eine Baugenehmigung genehmigt.
Nun zu meiner Frage, was kann ich hier noch unternehmen? Ist ein Widerspruch gegen die Baumaßnahme einzuleiten? Welche Ergebnisse sind dann zu erwarten?
Ich bedanke mich für eine kurzfristige Antwort.
R. Mahler
Widerspruch bei Baugenehmigung
12. März 2007
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Frage vom 12. März 2007 | 10:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerspruch bei Baugenehmigung
Verbaut?
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#1
Antwort vom 12. März 2007 | 12:15
Von
Status: Unbeschreiblich (47623 Beiträge, 16832x hilfreich)
Gegen eine Baugenehmigung für einen KfZ-Handel und einen Getränkemarkt in einem Gewerbegebiet wird man wohl kaum etwas unternehmen können.
Ander ssieht es allenfalls dann aus, wenn es eine vertragliche Grundlage dafür gibt, dass Du nur den Lärm einer Diskothek dulden musst.
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