Wie Termin für Eigentümerversammlung finden?

21. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
kartaga
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)
Wie Termin für Eigentümerversammlung finden?

Hallo,

unsere Nachbarn haben einen Zettel ausgehangen mit drei Terminen zur Auswahl (zwei Wochen Vorlauf), wann die ordentliche Eigentümerversammlung stattfinden soll.

Soweit so gut.

Wir wollen gerne die Versammlung später abhalten, weil wir noch einen Termin beim Anwalt haben und vorab noch WEG Unterlagen sehen wollen (diese werden uns seit jeher vorenthalten).


Wir teilten den Nachbarn mit, daß wir gerne einen späteren Termin realisiert hätten.


Nun hies es heute, ein späterer Termin sei nicht möglich, weil:
1. ein Nachbar nächsten Monat auf Dienstreise sei
2. ein anderer Uröub hätte
3. der Hausverwalter für September keine Termine machen will

Es gibt insgesamt 4 Parteien und wir wollen natürlich dabei sein, aber sinnvoller wäre es erst den Termin mit dem Anwalt zu haben. Was meint ihr dazu....? Haben wir ein Recht auf einen späteren Termin?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Nun ja, ich denke, es sollte doch möglich sein, einen Termin beim Anwalt noch zu bekommen, bevor die ETV stattfindet, oder nicht?

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#2
 Von 
kartaga
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Dinsche,

das hoffe ich. Es liegt aber weniger in unserer Macht zumal auch der Verwalter zu dem Termin dazu kommen muss (rel. viel Abstimmungsaufwand).

Es bleibt also die Frage, ob wir grundsätzlich einen Anspruch darauf haben einen späteren Termin vorgeschlagen zu bekommen.

Gruss!

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#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Grundsätzlich besteht KEIN ANSPRUCH auf einen bestimmten Termin. Wünsche kann man jedoch äußern. Letztendlich ist es jedoch Aufgabe des Verwalters, einen Termin festzulegen. Dabei ist es immer möglich, dass man nicht allen Wünschen gerecht werden kann.

lg R.M.

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#4
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

wenn man da auf alle Wünsche eingeht kommt leider nie einer Zustande.

Ich würde 4 - 5 Woche vorher einen festen Termin mitteilen (durch den Verwalter) und an den haben sich alle zu halten die Zeit ist ja lang genug.

Sollte jedoch einer nicht kommen (können) gibt es ja noch die möglichkeit eine Vertretung mit Stimmrecht zu schicken.

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Entschuldige mal - ihr habt einen Verwalter - dann ist es dem seine Aufgabe, zur Versammlung einzuladen und nicht die eines anderen Eigentümers. Vorlaufzeit normal 10-14 Tage.
Natürlich kann man sich bei einer kleinen WEG vorher abstimmen, aber Wunschtermine gibt es nicht. Ist es denn bei euch üblich gewesen, in der Ferienzeit eine WEG-Versammlung zu machen?
Falls du nicht kannst, gibt es die Möglichkeit der Stimmübertragung? Dann kannst du auch genau vorgeben, wie derjenige, der deine Stimme bekommt, abzustimmen hat.

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#6
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

@sika: gesetzliche Einladungsfrist seit 1.7.07: 2 Wochen. 10 Tage wären nur in dringenden Fällen ausnahmsweise zulässig.

lg R.M.

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#7
 Von 
mi641he
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 33x hilfreich)

quote:
@sika: gesetzliche Einladungsfrist seit 1.7.07: 2 Wochen. 10 Tage wären nur in dringenden Fällen ausnahmsweise zulässig.

lg R.M.


Es handelt sich aber dabei um eine "soll" Vorschrift, das interpretiere ich so das die kein "muß" ist, sondern eher eine Richtlinie.

Aus dem Gesetzestext:
"Die Frist der Einberufung soll, sofern nicht ein Fall besonderer Dringlichkeit vorliegt, mindestens zwei Wochen betragen"

Gruß
Michael

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#8
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Soll heißt, dass Ausnahmen zulässig sind. Die Ausnahe ist hier sogar definiert (Dringlichkeit).

lg R.M.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Danke für den Hinweis - muss mir doch mal das neue WEG besorgen;).
Kartaga hat aber immer noch nicht beantwortet, warum der Verwalter nicht einlädt sondern scheinbar ein Eigentümer (und das wäre doch sicher schon mal ein Anfechtungsgrund?).

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