Wie am besten gegen betrügerischen Notar vorgehen?

13. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)
Wie am besten gegen betrügerischen Notar vorgehen?

Hallo zusammen!!

Habe mal eine Frage an die "Experten".
Habe leider sehr viele Probleme mit einem Notar, und will dagegen jetzt effektiv vorgehen! Welche Möglichkeiten hat man als Bürger, gegen die Willkür eines Notars vorzugehen?
Die Beschwerde bei der zuständigen Notarkammer sowie beim Landgericht sind schon unterwegs, das halte ich allerdings für keinen effektiven Weg! Welche Möglichkeiten bietet das deutsche Recht noch?

Bin für jede Hilfe dankbar, damit ich wieder besser schlafen kann!

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40 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

17x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Die Story die dazugehört ist ein anderes Thema, mir geht's hier nur um die von mir gestellte Frage!
Also, welcher Weg ist der effektivste?
Es ist evtl. noch jemand als sein "Komplize" tätig, der Komplize ist aber kein Notar/Rechtsanwalt.
Ich denke mal, eine Betrugsanzeige wird nicht den gewünschten Erfolg bringen, oder was meint ihr?

11x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Den Notar unter Androhung von Strafanzeige ansprechen , dass durch ihn verursachte Schäden behoben
oder Schadenersatz geleistet wird.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Szenario:

Komplize offeriert Wohnungen/Objekte zum Verkauf, Objekte werden "schön geredet", Komplize schlägt besagten Notar vor, um "ganz unverbindlich" mal einen Kaufvertragsentwurf erstellen zu lassen, kurz vor Unterzeichnung (oder evtl. auch vorher), kommen alle negativen Punkte der Objekte zu Tage, so dass der Kauf natürlich nicht durchgeführt wird, Notar fordert dann für angeblich beauftragte Entwürfe die Gebühren.
Dabei wurde sich weder auf einen Kaufpreis noch irgendetwas anderes geeinigt, ohne auf Schreiben einzugehen kommt direkt die vollstreckbare Ausfertigung der Kostennote!!

@icecylce: der Notar ist auf bisherige Schreiben (siehe Text) auch nicht eingegangen, von daher halte ich ein direktes Anschreiben des Notars als nicht wirksam.

Danke aber für eure Hilfe! Bin da momentan echt sprachlos, was im "Rechtsstaat" so alles möglich ist!!
Aber nicht mit mir!!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Hallo Volker!!

Das mit dem beweisen der Vorgänge ist natürlich so eine Sache, ich werde da eh an 2 Fronten kämpfen müssen, zum einen die jetzige Vollstreckung "abwehren", zum zweiten die ganzen Vorgänge und Machenschaften aufdecken und vor Gericht bringen...

Aber dein Tip hilft mir schonmal sehr viel weiter, danke!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

8x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Der Verkäufer!!
Das ist ja das lustige an der Sache!!
Der Notar hat den Vertrag uns dann einfach zugeschickt per Post!!

Hab mit dem Notar nur ein oder 2 mal telefoniert, aber da ging's dann eher um den eventuellen Ablauf und die Grundschuldeintragungen, also gar nicht um den Kaufpreis selber oder irgendwelche anderen Datne...

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

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#12
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Er hatte die Daten vom Verkäufer, weil wir ihm die mitgeteilt hatten. Wozu er genau diese bräuchte hatte er uns aber nicht verraten.
Auch Name/Adresse etc. hatte der Verkäufer weitergeleitet.

Ja, ich denke auch das der Auftraggeber das zu zahlen hat. Aber wie ich ja bereits sagte, vermute ich eine Masche dahinter!!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Ja, das ist genau die Sache!!
Ich denke aber es reicht ja schon, wenn man überhaupt erstmal einen Fall davon zur Anzeige etc. bringt!!

Naja, jetzt werde ich erstmal gegen die ZV vorgehen müssen, und parallel dann an der anderen Front kämpfen...

Ach ist das herrlich, da freut man sich richtig, das man in Deutschland wohnt!!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Das Problem liegt darin (und hier liegt die Gesetz-
lücke !), dass Notar eine Amtperson ist, der sofort (ohne durch Mahn-
/Klageverfahren) seine
Gebühren vollstrecken lassen kann, und zwar an
beide Vertragsparteien.

Aber in diesem Fall ist ja der Vertrag nicht zustande gekommen, und
zwar aufgrund des nicht
akzeptablen Vertrags-
inhalts !

Also die Handlung des Notars, den Falschen zur Kasse zu zwingen, stellt einen Amtsmissbrauch und Nötigung dar.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Das mit dem "Amtsmissbrauch" und der "Nötigung" trifft die Sache echt gut, ja!!

Kommt dann die entscheidende Frage: was dagegen tun?
Kann man eine Amtsperson anzeigen wegen Amtsmissbrauch und Nötigung?

Und ja, du hast Recht, es ist kein Vertrag zustande gekommen, es wurde ja von mir auch kein Vertragsentwurf in Auftrag gegeben, weder mündlich noch schriftlich noch in irgendeiner anderen Form!!

Ich denke der Verkäufer hat erkannt, das wir noch relativ jung und unerfahren sind, und es soll nun ausgenutzt werden um uns "abzuzocken".
Das sind ja auch nicht gerade wenig Gebühren die sich der Notar da "genehmigt"!!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Natürlich kann man auch
gegen den Notar / irgend- eine Amtperson Anzeige
erstatten.
Vielleicht dem Notar vorher warnen ?

Du hast keinen Auftrag
für den Entwurf erteilt, also hat der Notar sich an seinen Auftraggeber zu halten.
Schließlich hat der
Auftraggeber Anspruch auf
Änderung der Vertrags-
entwurf, damit diese reif
wird zur Beurkundung.



1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Die "gemeinschaftliche" Sache wird natürlich schwer sein nachzuweisen!!!
Aber wir wurden ja regelrecht unter Druck gesetzt, als z.B. BEVOR wir dem Verkäufer abgesagt haben, die Rechnung für die Entwurfserstellung uns zugesandt wurde etc.!!

Also ich fasse mal zusammen:

1. Schritt: Abwehr der Zwangsvollstreckung
2. Schritt: Beschwerde bei der Notarkammer und beim Landgericht
3. Schritt: Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch und Nötigung
4. Schritt: Falls ich genug Beweise sammeln kann, Strafanzeige gegen Verkäufer u. Notar wegen Betruges


Was mir gerade noch einfällt: die Zwangsvollstreckung wurde an mich und meine Frau jeweils einzeln geschickt, mit natürlich jeweils der gleichen Kostennote etc. darin enthalten, ist das richtig so? Das heißt ja für mich, ich muss das bezahlen, und meine Frau auch nochmal? Das wäre ja dann doppelt? Oder wie kann das sein??

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Ja, das ist ein guter Tip, trotzdem die ganze Story dem Kripo-Beamten mal vortragen evtl, und abwarten was er dazu sagt?
Evtl. liegen ja bereits weitere Anzeigen vor?? Wer weiß!!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Die Rechnung wäre insgesamt nur 1x zu zahlen, nicht doppelt.

Der Notar kann nur einen
oder beide von Euch in Anspruch nehmen. Da er nicht vorher wissen kann, wer von Euch finanziell im Stande ist zu zahlen.



0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Ach so, na gut, das macht ja auch Sinn irgendwo (wobei das im deutschen Rechtssystem ja nicht immer der Fall ist...)

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
rio
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

wenn du ihn weder mündlich noch schriftlich beauftragt hast, denke ich ist die sache doch klar...
schliesslich kann auch kein notar wild verträge entwerfen und leute zu kasse bitten..

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Tja, er versucht's aber! Ich hoffe nur, er kommt mit der Masche nicht durch!! Das wär schon ein starkes Stück!! Weil dann darf man sich ja wirklich keine Objekte mehr ansehen, und seine Daten schonmal gar nicht hinterlassen! Ob das dann so gut ist??

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Zu welchem Zweck hattest Du
Deine Daten dem Verkäufer preisgegeben ?
Da war doch kein Makler.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Nein, es war kein Makler!
Er sagte er bräuchte die Daten für seine Unterlagen, und um bei einem eventuellen Kaufvertrag diese schon bereit zu haben!!
Also das er die für einen Entwurf bräuchte etc. wurde nichts gesagt!!

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Im Allgemeinen verlangen die Notare für Vertrags-
entwurf keine Gebühr.
Denn die Notare haben meistens allgemeine Entwürfe in Schubladen parat.

Aber bei komplizierteren
oder detaillierten Änderungen/ Entwurf Bearbeitung verlangt der Notar Gebühren.

Wie sieht es mit Deinem Vertrag aus ?

Vielleicht hat der Notar
Deine einpaar male Anrufe als Einverständnis zum "Entwurfsauftrag" gedeutet !?

Wie warst Du auf das
Kaufobjekt gekommen ?
Welcher Kaufpreis steht in Annonce ?

Vielleicht kannst Du die hälftigen Notar Kosten von Verkäufer zurückverlangen.







0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Also im Vertrag sind soweit keine "speziellen" Formulierungen enthalten, der Kaufpreis stand ja noch gar nicht fest, da ja auch noch gar nicht fest stand, welche Zusatzgebäude etc. noch mit zum Objekt gehören sollten etc.

Und was der Notar "deutet" kann ich nicht wissen. Ich kann ja auch kein Auto "kaufen", nur indem ich ein paar mal beim Händler war und nach Verbrauch und Motorleistung gefragt habe... ;-)

Und wer das im Endeffekt zahlt ist mir egal, nur ICH zahle das ganz sicher nicht! Da muss sich der Notar dann mit dem Verkäufer einigen!!

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

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