Wie groß ist mein Grundstück?

7. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Charlotta35
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 23x hilfreich)
Wie groß ist mein Grundstück?

Hallo,

ich besitze ein Einfamilienhaus, das mit einem Mehrfamilienhaus auf einem Grundstück steht und vor meiner Zeit nach WEG getrennt wurde.

Nun will ich mein Haus (samt meinem Grundstück) verkaufen. Ich bin mir aber total im Unklaren, wie viel qm mein Grundstück jetzt wirklich hat, da es ja auf dem großen 600 qm Grundstück steht und nicht einzeln ausgezeichnet ist.

Mir gehört ein Miteigentumsanteil von 33/100 verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumlichkeiten.

Heißt das, dass diese 33/100 inclusive dem Haus zählen? Oder muss ich die 600 qm Grundstück durch 100 mal 33 rechnen? Dann kämen nur 198 qm raus. Ich bin immer von 240 - 250 qm ausgegangen.

Da die beiden Häuser komplett (auch durch einen Zaun und verschiedene Gartenanlagen) getrennt sind, ist diese Frage nie aufgekommen. Wenn ich die Flurkarte abmesse, komme ich auch eher auf 250 qm als auf 200. Aber durch Rundungen ist das recht schwernachzurechnen.

Kann mir jemand helfen?

Viele Grüße
Charlotta

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Da machst Du einen krassen Denkfehler.

Dir gehört kein bestimmter Anteil an dem Grundstück und somit kann man auch keine qm-Zahl angeben.

Ist denn für den Grundstücksanteil, den Du Dir zurechnest wenigstens ein Sondernutzungsrecht festgelegt?

Mir gehört ein Miteigentumsanteil von 33/100 verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumlichkeiten.

Genauso drückt man das aus, wenn man das Haus einem potentiellen Käufer anbietet. Dem Käufer muss schließlich klar sein, dass es sich um eine Aufteilung nach WEG handelt, was dazu führt, dass er später z.B. Instandhaltungskosten am Gemeinschaftseigentum auch des Mehrfamilienhauses mittragen muss.

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#2
 Von 
Charlotta35
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo HH

vielen Dank für deine Antwort.

Eine Aufteilung nach WEG heißt doch nicht automatisch, dass alles gerecht geteilt wird????

Viele Reihenhäuser sind doch auch so geteilt und man hat einen eigenen Garten und tragen nicht die Kosten des Nachbarn mit. Oder irre ich mich da?

Also ich hatte in meinen 10 Jahren im Haus nie etwas mit den Nachbarn zu tun, obwohl sie einige bauliche Veränderungen hatten.

Viele Grüße
Charlotta

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Eine Aufteilung nach WEG heißt doch nicht automatisch, dass alles gerecht geteilt wird????

So ist es.

Bei einer Aufteilung nach WEG ist das Grundstück und die Bausubstanz grundsätzlich Gemeinschaftseigentum. Reparaturen daran müssen gemeinschaftlich getregen werden. Bauliche veränderungen müssen von allen Eigentümern einstimmig oder in bestimmten Fällen mit 3/4-Mehrheit beschlossenm werden.

Dass das in manchen Eigentümergemeinschaften stillschweigend anders gehandhabt wird, ist eine andere Sache. Spätestens, wenn es zum Streit kommt, zählt das Gesetz und das besagt das oben genannte. Du hättest die baulichen Veränderungen, die Deine Nachbarn durchgeführt haben, daher verhindern können, wenn Du es gewollt hättest.

Wenn Du kein Sondernutzungsrecht für 'Deinen' Garten hast, dann dürfen die anderen Eigentümer jederzeit in Deinen Garten hinein und ihn mitbenutzen, genauso umgekehrt.

Eine Aufteilung nach WEG unterscheidet sich in diesen Punkten deutlich von einer echten Grundstücksteilung. ganz wichtig dabei ist die teilungserklärung, in der die Rechtsverhältnisse der Eigentümer untereinander geregelt sind.

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo HH,
wir haben in unserer WEG ein Sondereigentum, dass aus Garagen besteht. Die braucht sich an bestimmten Kosten nicht beteiligen (z.B. Fundamente der Häuser, Dächer usw), dafür beteiligt sich die Gemeinschaft nicht an Dachsanierung u.ä. der Garagen - das ist so richterlich bestimmt worden.
Zahlen tut diese Eigentümerin aber z.B. für die Außenanlage.

Warum man in diesem Fall damals das Grundstück nicht real geteilt hat, also in 1x Grundstück mit Haus und 1x Grundstück mit Mehrfamilienhaus mit WEG, wird man heute nicht mehr klären können.
Es kann aber durchaus sogar vor Gericht festgelegt worden sein, dass die Zahlungen so in Ordnung sind. Die Frage ist ja auch, was die Teilungserklärung dazu sagt.

In der Anzeige kann man ja schreiben: Wohnung zu verkaufen in Alleinlage im abseits stehendem Haus.

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