Angenommen man hat einen Bauantrag eingereicht und die Baugenehmigung
(für einen Anbau an ein Wohnhaus) wurde erteilt.
Wie lange ist die Baugenehmigung gültig?
Besteht dann auch eine Baupflicht?
Ist das von Bundesland zu Bundesland bzw. Stadt unterschiedlich oder deutschlandweit einheitlich?
Muss der tatsächliche Bau-Vollzug dann offiziell gemeldet werden oder besteht die stillschweigende Annahme der Bau sei erfolgt?
Angenommen es existiert eine Frist und diese Frist zum Bauen wurde überschritten.
Dann muss man wahrscheinlich einen neuen Bauantrag stellen.
Kann dieser exakt gleichlautende Bauantrag dann abgelehnt werden?
Tobias
Wie lange Baugenehmigung gültig? Baupflicht?
27. Februar 2019
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Frage vom 27. Februar 2019 | 15:37
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie lange Baugenehmigung gültig? Baupflicht?
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#1
Antwort vom 27. Februar 2019 | 16:23
Von
Status: Unbeschreiblich (31907 Beiträge, 5623x hilfreich)
Ja.ZitatIst das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ? :
Das sollte in der Baugenehmigung stehen. Findet sich das dort nicht, erteilt die zuständige Baubehörde dazu Auskunft. Das *Bauamt*.ZitatWie lange ist die Baugenehmigung gültig? :
Besteht dann auch eine Baupflicht?
Man kann der Behörde erklären, warum der Verzug eingetreten ist. Die Behörde kann eine Fristverlängerung erteilen.ZitatKann dieser exakt gleichlautende Bauantrag dann abgelehnt werden? :
Alles ist Landesrecht, tw. Kommunalrecht.
Bitte im Bauamt fragen.
#2
Antwort vom 27. Februar 2019 | 16:48
Von
Status: Gelehrter (10632 Beiträge, 4199x hilfreich)
Bei uns in NRW (Essen) waren es 4 Jahre, man sollte sich frühzeitig um eine Verlängerung bemühen, die wird in der Regel auch umgehend erteilt.
ZitatDann muss man wahrscheinlich einen neuen Bauantrag stellen. :
Kommt auf die Stadt und den Sachbearbeiter an, mal kann nachträglich verlängert werden, mal geht es komplett wieder von vorne los.
ZitatKann dieser exakt gleichlautende Bauantrag dann abgelehnt werden? :
Ja.
Zitatoder besteht die stillschweigende Annahme der Bau sei erfolgt? :
Die besteht nicht, im Gegenteil.
Der Bauherr ist für entsprechende Meldungen wie Baubeginn, Bauende etc. verantwortlich.
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#3
Antwort vom 28. Februar 2019 | 20:52
Von
Status: Unbeschreiblich (47456 Beiträge, 16801x hilfreich)
Zitat:Bei uns in NRW (Essen) waren es 4 Jahre
Mit der neuen Bauordnung von 2018 sind es auch in NRW nur noch 3 Jahre wie in den meisten anderen Bundesländern auch.
#4
Antwort vom 1. März 2019 | 08:36
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3203x hilfreich)
ZitatMit der neuen Bauordnung von 2018 sind es auch in NRW nur noch 3 Jahre wie in den meisten anderen Bundesländern auch. :
Stimmt, aber die Verlängerung klappt eigentlich problemlos
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