Wie werden Beweise bei Baumängeln gesichert?

22. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Lallo79
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 12x hilfreich)
Wie werden Beweise bei Baumängeln gesichert?

Hallo zusammen, bei unserer Eigentumswohnung (Neubau) wurden bei der Bauabnahme einige größere und auch kleinere Baumängel dokumentiert. Einige Mängel hat der Bauträger daraufhin auch beseitigt, die anderen (kleinere) Mängel nicht. Da die Abnahme jetzt schon 1 1/2 Jahr her ist, haben wir Ihm nun eine Mängelrüge zukommen lassen. Nach Ablauf der Frist, bekommt er dann noch eine Nachfrist. Wenn er nach Ablauf der Nachfrist die Mängel noch nicht beseitigt hat, werden wir eine Selbstvornahme vornehmen.

Nun meine Fragen:

1.) Müssen wir diese Mängel beweisen können, oder muss der Bauträger beweisen, dass es keine Mängel sind, da diese im Mängelprotokoll der Bauabnahme aufgelistet wurden?

2.) Reicht es aus, die Mängel mit Fotos zu dokumentieren, oder müssen wir einen Gutachter bestellen.

Die Mängel zu beseitigen, wird einen 4-stelligen €-Betrag kosten, den wir natürlich nicht bezahlen wollen, allerdings kosten ein Anwalt und ein Sachverständiger wahrscheinlich mehr als die Mängelbeseitigung.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von Lallo79):
1.) Müssen wir diese Mängel beweisen können,

Ja, selbstverständlich.



Zitat (von Lallo79):
2.) Reicht es aus, die Mängel mit Fotos zu dokumentieren, oder müssen wir einen Gutachter bestellen.

Das kann man nie vorhersagen.

Wenn die Mängel vom Erbauer schriftlich anerkannt werden, benötigt man in der Regel nicht mer als Beweis. Kann aber auch schiefgehen.


Man sollte überlegen, hier ein selbständiges Beweisverfahren zu initieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lallo79
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke erstmal für die Antwort, allerdings habe ich noch Fragen.

Was kann man dann unter "Beweisumkehr" mit der Abnahme verstehen?
Bis zur Abnahme muss doch der Bauträger die Mängelfreiheit beweisen! Wenn der Mangel im Abnahmeprotokoll aufgelistet ist, ist es doch definitive vor der Abnahme bemängelt worden. Daher liegt doch die Beweislast bei dem Bauträger?!?

Wie hoch sind denn in etwa die Kosten für ein selbstständiges Beweisverfahren???

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Im Zivilrecht liegt die Beweislast bei dem, der einen "Vorteil" für sich sichern will, im Verealtungsrecht ist das ähnlich, außer in Bayern - wo man als Eigentümer zB die Standsicherheit selbst ständig beweisen muss und andere einem nicht erst Mängel nachweisen müssen- gilt das ähnlich.

Normalerweise braucht man also Indizien.
Im Privatrecht wie hier ist das ähnlich, will man jemanden Mängel andichten, muss man das beweisen

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von Lallo79):
Wenn der Mangel im Abnahmeprotokoll aufgelistet ist, ist es doch definitive vor der Abnahme bemängelt worden.

Das steht also "Wand fleckig gestrichen".
Wenn man Glück hat, dann war die Wand tatsächlich fleckig gestrichen.
Wenn man Pech hat, dann ist ein paar Moinate später die Wasserleitung in der Wand undicht.
Waren die Flcken von der undichten Wasserleitung? Oder war tatsächlich schlecht gestrichen?

Nur weil da ein Mangel steht, bedeutet das ja noch nicht, das damit die tatsächliche Ursache des Mangels festgehalten wurde.



Zitat (von Lallo79):
Wie hoch sind denn in etwa die Kosten für ein selbstständiges Beweisverfahren???

So ab 2000 EUR aufwärts sollte man rechnen.


Es wäre zu überlegen, ob man hier nicht einen in der Thematik versierten Anwalt hinzuzieht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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