Hallo liebe Leute.
Mein rechtliches Anliegen: Genehmigung Wintergarten wird von etwas völlig anderes abhängig gemacht.
Leichte Hanglage. Die unteren Nachbarn haben an der eigene Grundstücksgrenze April 2020, 1 Meter tiefer gegraben aber die Gelände mit einem Trockenmauer auch abgestützt. Soweit alles gut.
Wenn Sie sich Bildlich vorstellen: Ich stehe auf die Zufahrtstrasse vor unserem Grundstück. Von RE nach LI gesehen: Nachbarn Haus, Nachbars Gehweg, Nachbars Stützmauer, unsere Blumenbett , Rabattsteine , Einfahrt, Terrasse, Haus.
Also. Rechte Hand -untere Nachbarn + Stützmauer ( 30 cm dick ) bis an der Grenze. Auf unserem Grundstück 40 cm Blumenbett. Einbetonierte Rabattsteine (5 cm) die Blumenbett und Einfahrt Trennen. Vor mir die Einfahrt auf unserem Grundstück, Breite 3,0 Meter. Die Einfahrt ist mit ca. 50 cm Mineralschotter, Lage für Lage verdichtet und durch das 40 cm breites Blumenbett sogar Entkoppelt von der Mauer. Linke Hand -Terrasse 2,5 m, weiter links- unsere Haus direkt an der Terrasse.
2019 alles so genehmigt bekommen und auch umgesetzt. Seit 2019 fahren wir Tag ein Tag aus, auf dieser Einfahrt. PKW Betrieb.
Wir möchten jetzt einen Wintergarten über die Terrasse errichten, über 40 m³, in vereinfachter Genehmigungsverfahren auch Antrag gestellt.
Im Zuge der Nachbarschaftsanhörung haben die unteren Nachbarn Bedenken wegen Ihren Stützmauer angemeldet. Das Bauamt hat weitere Unterlagen angefordert ( Geländeschnitt von der Straßenseite), Unterlagen mit weiteren Skizzen nachgereicht und auf Nachfrage wegen ausbleibende Genehmigung wurde uns mitgeteilt dass evtl. mit dem Einfahrt Probleme geben könnte, weil das direkt / zu nah an der Stützmauer entlang läuft und nicht ausreichend gesichert ist ?!
Die Nachbarn haben auch schon 2021 Töne von sich gegeben - wehe die Stützmauer sich bewegt, dann ist was los. Die wussten aber auch von Anfang an, dass unsere Zufahrt entlang der Grenze verläuft.
Die Antwort des Bauamtes auf die Frage - wann kommt § 909 BGB zur Geltung? -wurde geantwortet: weiß ich nicht, hab das Gesetz nicht geschrieben.
Wir sind uns sicher das eine Sabotageakt vorliegt- Apr. 2020 Stützmauer- Okt.2023 Antrag auf Wintergarten- aber erst im dessen Zuge, Bedenken wegen der Stützmauer. Wo ist die Logik? Was aber arg unverschämt ist: Abstandsregelung in BW 2,5 Meter. Außenkante Wintergarten bis zur Grenze mit 3,45 M - mehr als erfüllt.
Könnte die Einfahrt uns wirklich Probleme machen bei der Wintergartengenehmigung??
Vielen Dank im Vorab.
Loriola
Wintergartengenehmigun mit Hindernissen
Verbaut?
Verbaut?
Hallo,
du schreibst doch, dass der Nachbar sein Grundstück abgetragen hat, und damit ist auch er alleine für die Absicherung verantwortlich (§909 BGB ist natürlich einschlägig).
Was das mit dem Wintergarten zu tun haben soll erschließt sich mir aber nicht, das sind doch 2 völlig getrennte Dinge. Und imho muss (bei 3,45 m) der Nachbar auch keine Zustimmung erteilen, er kann also auch nicht indirekt beispielsweise die Nichtnutzung des Weges durchsetzen.
Was ich mir aber vorstellen kann ist, dass es zu Beschränkungen für Baufahrzeuge kommt (wie gesagt, der Nachbar muss absichern, aber eben nur für die üblichen Belastungen, nicht aber für schwere LKW). Sowas lässt sich aber meist ganz einfach regeln.
Stefan
Hallo Stefan,
danke für die rasche Antwort.
Keine der beiden Bauvorhaben, weder Einfahrt noch Wintergarten gefährden den Stützmauer.
Ja, die Nachbarn haben auch keine direkte Einwände gegen den Wintergarten, sondern nur Bedenken wegen ihren Stützmauer geäußert. Das hat das Bauamt aufhorchen lassen. Und wie man sieht, eine klein bisschen Aufmerksamkeitsschrei mit großem Wirkung. Das haben die echt geschickt eingefädelt. Obwohl ich nichts falsch gemacht habe und die eine Sache mit dem anderen nichts zu tun hat, bange ich um die Genehmigung. Mal sehen ob das Bauamt auch gewillt ist, die zwei Sachen nicht zu vermischen. Ich fühle mich im Recht und gleichzeitig benachteiligt. Und doch will ich keine große Töne spucken, hier hat das Bauamt so oder so den längeren Atemzug. Ich hoffe dass das Bauamt objektiv handelt und sich nicht an der Nase herum führen lässt. Zumindest erstmal die Entscheidung abwarten und ggfs Einspruch einlegen.
Jetzt heißt abwarten und Tee trinken. Das Jahr ist für mich gelaufen. Ich berichte noch. Bye.
-- Editiert von User am 27. Dezember 2023 20:03
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ZitatKönnte die Einfahrt uns wirklich Probleme machen bei der Wintergartengenehmigung?? :
Komische Frage - den Beweis für Probleme hat man doch schon schwarz auf weiß auf dem Tisch liegen?
ZitatZumindest erstmal die Entscheidung abwarten :
Richtig.
Erst wenn man Fakten hat, kann man sinnvolle, zielführende Maßnahmen diskutieren.
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