Wir wohnen schon seid 37 Jahren in unserem 90 m2 Haus mit erstem Wohnsitz. Postanschrift, Telefon, Müllabfuhr,Gebäudehaftpflicht eben alles was zu einem Einfamilienhaus gehört ist vorhanden und ordnungsgemäß angemeldet.Nun haben wir erfahren, das dieses Haus beim Bauamt als Wochenendhaus geführt wird. Uns wurde das Haus damals als Hof und Gebäudefläche verkauft. Im letzten Katasterauszug steht nun, Hof und Gebäudefläche Wohnen.
Das Haus befindet sich in NRW in einem sogenannten Mischgebiet mit Wochenendhäusern aber auch Wohnhäusern. Meines Wissens ist anfang der 70 Jahren von der Stadt ein Bestandschutz dieser Häuser ausgesprochen worden. In unseren Unterlagen befindet sich so etwas nicht Ich versuche bei anderen Anwohnern fündig zu werden. Die Stadt ist wenig kooperativ mit ihren Aussagen.Man wisse zwar von diesem Bestandsschutz, aber ist nicht bereit eine klare Auskunft zu erteilen geschweige etwas schriftliches zu geben. Wie können wir erreichen das auch das Bauamt den Status eines Einfamilienhaus übernimmt?
-----------------
""
-- Editiert am 18.07.2011 18:47
Wochenendhaus-Einfamilienhaus
18. Juli 2011
Thema abonnieren
Frage vom 18. Juli 2011 | 18:45
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wochenendhaus-Einfamilienhaus
#1
Antwort vom 18. Juli 2011 | 22:05
Von
Status: Unbeschreiblich (130545 Beiträge, 41543x hilfreich)
quote:
Wie können wir erreichen das auch das Bauamt den Status eines Einfamilienhaus übernimmt?
Am einfachsten in dem man entsprechende Dokument findet die DAS
quote:
Meines Wissens ist anfang der 70 Jahren von der Stadt ein Bestandschutz dieser Häuser ausgesprochen worden.
zweifelsfrei belegen.
Ansonsten bliebe nur noch der Rechtsweg. In wie weit dieser sinnvoll ist, müsste vorab anhand der örtlichen Gegebenheitengeprüft werden.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
305.849
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten