Wohneinheiten pro Baufenster

22. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
gizzi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohneinheiten pro Baufenster

Guren Tag, Ich befürchte die Antwort zu kennen, wollte mich aber noch einmal rückversichern.

In unserem Bebauungsplan sind 2 Wohneinheiten pro Baufenster zugelassen.

Dürfte ich eine Praxis (Heilpraktiker) Ins Erdgeschoss bauen und 2 Mietwohnungen ins OG oder zählt in dem Fall die Praxis als Wohneinheit und ich darf nur eine weitere Mietwohnung bauen?

Danke für eure Hilfe

Grüße




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40992 Beiträge, 6619x hilfreich)

Zitat (von gizzi):
In unserem Bebauungsplan sind 2 Wohneinheiten pro Baufenster zugelassen.
Und ist lt. B-Plan überhaupt Gewerbe zulässig? Also als Mischgebiet ausgewiesen?
Ich stelle mir zwar eine solche Praxis nicht als lauten und lärmenden Gewerbebetrieb vor, aber die Bauämter sind oft genug sehr *engstirnig*.
-ICH- würde beim Bauamt nachfragen.
Ansonsten sind 2 WE =zwei --- und nicht 3 Einheiten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
gizzi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

das man das grundsätzlich alles rechtlich bauen darf ist geklärt.

Es geht mir wie gesagt nur darum, ob die Praxis dann als Wohneinheit zählt. Habe es aber so vermutet.

Danke

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#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ich würde das erstmal mit der Gemeinde klären.
Denn die Gemeinde hat den BPL erstellt und dabei ihren Einfluss auf das Maß der baulichen Ausnutzung ausgeübt, indem sie auf 2 WE begrenzt hat.
I.d.R. sind auch maximale GRZ und GFZ im Bebauungsplan angegeben, und die Stellplatzsatzung regelt die Anzahl der erforderlichen Stellplätze je Einheit (alles ebenfalls Instrumente, um die bauliche Ausnutzung nicht ausufern zu lassen).

Meist scheitert eine zusätzliche Einheit daran, dass die dafür erforderlichen Stellplätze auf dem Grundstück nicht unterzubringen sind ...

Da sich das gerade überkreuzt hat:
sprich mit der Gemeinde, dann bist du schlauer

Ich gehe davon aus, dass es sich nicht um ein Gewerbegebiet handelt.
Da der BPL und die textliche Fassung nicht auf jeden Eventualfall eingehen kann, wird dann eben von (Wohn)Einheiten gesprochen, wenn das Gebiet für Wohnbebauung vorgesehen ist.

-- Editiert von Lolle am 22.08.2019 12:37

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40992 Beiträge, 6619x hilfreich)

Ich hatte an das hier gedacht:
https://dejure.org/gesetze/BauNVO/6.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130740 Beiträge, 41578x hilfreich)

Wie wertet das Amt denn die Praxis? Als Wohneinheit oder als Gewerbeeinheit?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130740 Beiträge, 41578x hilfreich)

Wie wertet das Amt denn die Praxis? Als Wohneinheit oder als Gewerbeeinheit?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 142x hilfreich)

Moin!

Dergleichen hatten wir schon des Öfteren in unserem Architekturbüro.
Als dritte Einheit wird sie üblicherweise deswegen nicht genehmigt, weil man die geplante anderweitige Nutzung ja evtl irgendwann auch zu einer Wohneinheit umwandeln könnte.

Wenn man jedoch plant, dort als Heilpraktiker/in auch selbst in dem Haus zu wohnen, könnte man - je nach Gegebenheiten - quasi ein "baurechtliches Schlupfloch" nutzen, z.B. indem man schlichtweg eine Verbindungs-Öffnung (die man ja mit einer Tür wieder schließen kann ;-) zwischen der selbst bewohnten Einheit und der Praxis einbaut. Es müssen jedoch so einige Vorgaben penibel eingehalten werden, z.B. darf es meist keine zwei einzelne Ausseneingänge von der eigentlich nur einen Einheit geben; über einen gemeinsamen Vorraum ist es aber fast immer machbar etc etc etc.

Du kannst Deinen Architekten ja mal darauf ansprechen!

wölfin

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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