Wohnflächenberechnung für L-Bank Finanzierung

1. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
HasanSen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnflächenberechnung für L-Bank Finanzierung

Hallo zusammen,

wir wollen oder haben ein Haus bereits erworben. Die L-Bank sollte das ganze finanzieren ist aber am ende wegen zuviel qm ausgestiegen. Ich habe in unserem neu geplantem Obergeschoss einen Waschraum und einen Trockenraum geplant die nach WoFIV nicht dazu gehören sollen. Aber ich wurde belehrt und sie zählen doch dazu. Außerdem ist ein Abstellraum dabei gewesen. Das mit dem Abstellraum ist mir dann klar geworden aber die anderen Räume sind mir immer noch ein Rätsel. Wenn ich könnte würde ich die Grundrisse rein schmeißen aber geht ja leider nicht. Falls jmd etwas hilfreiches hierzu Aussagen könnte wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Hasan Sen

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

Eine Frage wäre nicht schlecht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
HasanSen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, vor lauter erzählen hab ich das vergessen. Gibt es evtl eine Methode/Tipp wie wir unser Obergeschoss geplant haben ausbauen können? Geplant waren 196qm inkl. Waschraum und Trockenraum und diese sind letztendlich zuviel. Ca 31 qm. Und Abstellraum 5 qm. Einfach eine idee wie wir das um stricken können???

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von HasanSen):
Aber ich wurde belehrt und sie zählen doch dazu.

Waschraum und Trockenraum liegen innerhalb der Wohnung? Dann wären es nur Nebenräume.

Der Wasch- und Trockenraum muss in von der Wohnung getrennten Räumlichkeiten liegen, wenn sie nach WoFlV §2 Abs.3 Nr.1 nicht zur Wohnfläche zählen sollen.



Zitat (von HasanSen):
Wenn ich könnte würde ich die Grundrisse rein schmeißen aber geht ja leider nicht.

Doch, man lädt sie über einen Bilderhoster hoch und stezt den Link hier rein.



Zitat (von HasanSen):
ie L-Bank sollte das ganze finanzieren ist aber am ende wegen zuviel qm ausgestiegen.

Warum nicht eine Bank suchen der das nicht zu viele m² sind?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32196 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von HasanSen):
Geplant waren 196qm inkl. Waschraum und Trockenraum und diese sind letztendlich zuviel.
Seltsam.
Was wäre denn, wenn das Haus 31 qm weniger Wohnfläche und eben mehr Nutzfläche hat?
Zitat (von HasanSen):
ist aber am ende wegen zuviel qm ausgestiegen.
Hat die Bank das irgendwie nachvollziehbar begründet? Banken ziehen evtl. wegen *zu teuer* zurück...

Weniger Fläche wird das Haus nicht bekommen. Aber eben weniger Wohnfläche und mehr Nutz-/Nebenfläche/Abstellraum.

Die Grundrisse hier machen auch nicht weniger qm.
Waschraum ist kein Wohnraum.
Trockenraum ist kein Wohnraum.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
HasanSen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
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#6
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1739 Beiträge, 382x hilfreich)

Ich lese nicht von Wasch- oder Trockenraum in den Grundrissen.
Da ist alles Wohnfläche.

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#7
 Von 
HasanSen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von HasanSen):
Geplant waren 196qm inkl. Waschraum und Trockenraum und diese sind letztendlich zuviel.
Seltsam.
Was wäre denn, wenn das Haus 31 qm weniger Wohnfläche und eben mehr Nutzfläche hat?

Nach WoFIV gibt es nur die Wohnfläche die zählt. Nach DIN könnte man das anders machen. Das spielt bei der L-Bank keine Rolle.

Zitat (von HasanSen):
ist aber am ende wegen zuviel qm ausgestiegen.
Hat die Bank das irgendwie nachvollziehbar begründet? Banken ziehen evtl. wegen *zu teuer* zurück...

Das ist ein Förderprogramm der L-Bank bei der man gewisse Statuten einhalten muss damit man die Förderung bekommt.

Weniger Fläche wird das Haus nicht bekommen. Aber eben weniger Wohnfläche und mehr Nutz-/Nebenfläche/Abstellraum.
Weniger Fläche würde gehen. EG ist bestand mit einem kleinen Anbau. OG wird komplett neu gemacht.


Die Grundrisse hier machen auch nicht weniger qm.
Waschraum ist kein Wohnraum.
Trockenraum ist kein Wohnraum.

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#8
 Von 
HasanSen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Ich lese nicht von Wasch- oder Trockenraum in den Grundrissen.
Da ist alles Wohnfläche.


Das Zimmer Kind 1 war Waschraum und kind 2 war Trockenraum.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1739 Beiträge, 382x hilfreich)

... abgesehen davon, dass in den Grundrissen die Nutzung als Kinderzimmer eingetragen ist, die Räume zählen sowieso zur Wohnung.

"Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören." § 2 Abs 1 Satz 1 WoFlV

Auch eine Bezeichnung als "Trockenraum" würde nicht dazu führen, dass sie nicht als Wohnfläche zählen. Es kommt auf die tatsächliche Nutzung an.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32196 Beiträge, 5658x hilfreich)


Bitte einfach ANTWORTEN , der blaue Button unter dem Beitrag.
Bitte nicht in Zitaten rumschreiben.
Danke.
---------------------------------------

Zitat (von HasanSen):
Das ist ein Förderprogramm der L-Bank bei der man gewisse Statuten einhalten muss damit man die Förderung bekommt.
Welche Statuten? Die max. Wohnfläche?

Falls es diese L-Bank mit dem Z15-Darlehen ist, wird u.a. als Voraussetzung der Förderung verlangt:
https://www.l-bank.de/produkte/wohnimmobilien/eigentumsfinanzierung-bw/eigentumsfinanzierung-bw---z-15-darlehen.html
Ihr Objekt hält die Wohnflächenunter- und -obergrenze ein.

Ich finde im Merkblatt:
https://formulare.virtuelles-rathaus.de/servlet/de.formsolutions.FillServlet?sid=ZCkkq5KZdgzv8j3QhPGfxp54mM3cRnqz&p=m.pdf
Was wird gefördert?...
Die Wohnfläche darf maximal 160 m² groß sein. Bei Haushalten mit mehr als 4 Personen erhöht sich die
Grenze um 15 m² für jede weitere Person. Der Zuschnitt der Wohnung muss zudem angemessen und
familiengerecht sein.


Vermutlich sind 196 qm WF einfach zu viel? Das würde für einen 6 Personen-Haushalt gelten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Bearish
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Vermutlich sind 196 qm WF einfach zu viel?

Die Vermutung trifft vermutlich zu, denn genau das hat der TE schon im zweiten Satz des ersten Postings geschrieben, und dann versucht zu erläutern.

Die Umwidmung von Kinderzimmern zu anderen Räumen wird kaum anerkannt werden, und selbst dann die Wohnfläche nicht vermindern. Also ist es wohl besser, die Finanzierung woanders zu machen und Zeit und Energie in den Umbau zu stecken, statt in eine Endlosdiskussion mit der L-Bank.

Signatur:

Don't worry, be happy

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von HasanSen):
Das ist ein Förderprogramm der L-Bank bei der man gewisse Statuten einhalten muss damit man die Förderung bekommt.

Ah, ok, steht das "L" zufällig für "Landes"?

Dann müsste man auch noch die konkreten Statuten kennen.


Gemäß des Grundriss sind Waschraum und Trockenraum hier Nebenräume, welche zur Wohnfläche hinzuzählen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32196 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Bearish):
Die Vermutung trifft vermutlich zu,
Vermutlich hast du mit deiner Vermutung recht.
Der TE will es anders, aber möglichst doch mit der L-Bank lösen, hatte ich vermutet.

Zitat (von HasanSen):
Nach WoFIV gibt es nur die Wohnfläche die zählt. Nach DIN könnte man das anders machen. Das spielt bei der L-Bank keine Rolle.
Das spielt keine Rolle?
Wieviel qm hast du denn nach der DIN 277?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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