Guten Tag, die Eigentümer zahlen per Einzugsermächtigung jeweils 3 Monate im Voraus das Hausgeld. Das sind inzwischen knapp 1000,- € für eine kleine 1-Zimmer-Wohnung. Wir zahlen die Beträge monatlich per Dauerauftrag. Wir haben nichts gegen eine monatliche Einzugsermächtigung durch die Verwaltung. Aber 3 Monate im voraus finden wir unangemessen. Kann der Verwalter die viertel-jährige Zahlungsweise im voraus per Mehrheitsbeschluss durchsetzen?
Übrigens hatten wir zur monatlichen Zahlung per Dauerauftrag entschlossen, weil die Guthaben stets erst am Ende des zurückligenden Jahresangewiesen wurden. Das machen wir bereits seit 2016, ohne dass wir damit Probleme hatten.
Vielen Dank
sagt Unrecht