Wohnungseigentumsrecht Hausgeldzahlungen

16. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.12.2019 10:13:04
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)
Wohnungseigentumsrecht Hausgeldzahlungen

Guten Tag, die Eigentümer zahlen per Einzugsermächtigung jeweils 3 Monate im Voraus das Hausgeld. Das sind inzwischen knapp 1000,- € für eine kleine 1-Zimmer-Wohnung. Wir zahlen die Beträge monatlich per Dauerauftrag. Wir haben nichts gegen eine monatliche Einzugsermächtigung durch die Verwaltung. Aber 3 Monate im voraus finden wir unangemessen. Kann der Verwalter die viertel-jährige Zahlungsweise im voraus per Mehrheitsbeschluss durchsetzen?
Übrigens hatten wir zur monatlichen Zahlung per Dauerauftrag entschlossen, weil die Guthaben stets erst am Ende des zurückligenden Jahresangewiesen wurden. Das machen wir bereits seit 2016, ohne dass wir damit Probleme hatten.

Vielen Dank
sagt Unrecht

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32150 Beiträge, 5653x hilfreich)

:forum:
Das gehört ins dir bekannte WEG-Forum.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Was sagt die Teilungserklärung über die Fälligkeit der Hausgelder?

0x Hilfreiche Antwort

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