Wohnungskauf vom Bauträger

6. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
samir123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungskauf vom Bauträger

Hallo Leute,
ich überlege mir gerade, mit meiner Frau eine Wohnung zu kaufen in der Nähe von München, und bin dabei an den Bauträger Demos geraten, die haben Bauprojekte die mir gefallen würden, aber ich weiß halt nicht, wie das bei so einem Bauträger ist. da kauft man ja eine Wohnung die erst gebaut werden muss. Deshalb frage ich mich, wie das ist, wenn das Unternehmen jetzt Pleite geht und das Wohngebäude nicht fertig gebaut wird, verlier ich dann das ganze Geld das ich bis dahin bezahlt habe(Anzahlung). Bzw. kann ich mich irgendwo über die finanzielle Lage von dem Unternehmen erkundigen?


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


Normalerweise bezahlt man ein Haus, was noch nicht gebaut wurde, häppchenweise.

siehe hier:
http://www.vpb.de/presse-service-zahlungsplan.html

Wenmn man immer nur das bezahlt, was schon fertig ist, hat man im Prinzip kein Risiko.

Wenn man aber schon eine große Summe anzahlt, bevor überhaupt angefangen wurde, dann ist das mutig.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#2
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Unabhängig von Deinen durchaus nachvollziehbaren Bedenken, muss Dir im Klaren, sein, dass Du auch Teil einer WEG wirst. D.h. Du kaufst eine Wohnung die es noch nicht gibt und gründest mit Menschen die Du noch nicht kennst eine weitreichende Gemeinschaft.
In aller Regel kaufst Du im frühen Stadium dieser Konstellation ein noch nicht eindeutig bezeichnetes Sondereigentum verbunden mit gemeinschaftlichem Eigentum, dessen Spielregeln (Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Verwaltervertrag und Hausordnung, noch nicht klar auf dem Tisch liegen.

Wenn Du Dich unterhaltsam und informativ damit beschäftigen möchtest, lege ich Dir das Wohnungseigenthumm-Lexikon an's Herz. Link

VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Was Roland schon sagte, unterschreib ich ;-)

quote:
hat man im Prinzip kein Risiko

sehe ich anders: das große Risiko bleibt auch beim häppchenweisen Bezahlen > dass der Bauträger "unterwegs" Pleite geht und dass dann das Fertigbauen erheblich mehr kostet als ursprünglich veranschlagt wurde.
Oft hat das Pleite gehen auch einen sachlichen Grund > dass der Bauträger zu oft Murks gebaut hat und die Nachbesserungen ihn überhaupt erst in die Pleite geritten haben - meist hat sich der Murks dann beim eigenen Bau wiederholt ...

Über die Firma selbst und auch deren Gesellschafter kannst Du anhand der Angaben im Impressum z.B. hier Auskünfte abrufen (ordentliche Auskünfte sind i.d.R. kostenpflichtig)
Möglicherweise hat auch Deine Hausbank kostenlose Infos über die Firma für Dich ...

Abgesehen davon, dass Bauträger-Leistungen üblicherweise häppchenweise nach Baufortschritt bezahlt werden, gibt es auch noch die Möglichkeit einer Absicherung von vertragsgemäß zu erbringenden Leistungen über Bankbürgschaft - z.B. hier mehr dazu (in der privaten Bauwirtschaft eher unbekannt - die "Öffentlichen" bestehen oft darauf):
http://de.wikipedia.org/wiki/Makler-_und_Bautr%C3%A4gerverordnung
http://www.notare-poellmann-budnick.de/leistungsspektrum/immobilienrecht/bautraegervertrag/
http://www.morgenpost.de/printarchiv/immobilien/article1437239/Bankbuergschaft-schuetzt-vor-Baupleite.html

Daneben ist es äußerst sinnvoll, bereits fertiggestellte Objekte selbst in Augenschein zu nehmen und auch mit den damaligen Käufer über deren Zufriedenheit mit der baulichen Qualität und Abwicklung zu reden.

Letzter Punkt: wenn man sich in eine WEG einkauft, sollte man in seinen finanziellen Überlegungen nicht vergessen, dass neben den normalen Betriebskosten, die auch ein Mieter zahlt, zusätzlich nochmal ein etwa gleich hoher Betrag monatlich abfliesst für die Verwaltungskosten der WEG und die gemeinschaftlichen Instandhaltungen/Instandhaltungsrücklagen des Gemeinschaftseigentums - dazu kommen natürlich die normalen Instandhaltungen für das eigene Sondereigentum.
In den meisten Finanzierungskonstrukten werden diese Kosten gern vergessen ...


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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

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