Wohnwagen auf gemeinsamen Besucherparkplatz

7. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)
Wohnwagen auf gemeinsamen Besucherparkplatz

Hallo,
wir wohnen in einer Häusersiedlung (20 Häuser, alle sind privat gekauft und genutzt). Zu diesen Häusern gibt es je eine Garage und insgesamt 5 Besucherparkplatze.
Diese frei zugänglichen Besucherparkplätze gehören laut jedem zu 1/20 .

Leider werden diese Besucherparkplätze ausschliesslich von den Anwohnern der in der Nähe befindlichen 5 Häuser für den Zweitwagen benutzt. Die Idee manch anderer Anlieger, die Parkplätze zwingend nur für Besucher freizuhalten, wurde von den "Dauerparkern" abgelehnt, ebenso der Abkauf der 5 Parkplätze ("warum kaufen, können die ja auch so benutzen").

Meine eigentlich Frage:
Darf ich auf einen dieser "Besucherparkplätze" meinen angemeldeten, versicherten und zugelassen Wohnwagen abstellen?
Mir geht es (mit unterbrechungen) um die Sommersaison (Mai - September). Der Parkplatz gehört mir ja zu 1/20, und warum soll ich nicht den Besucherparkplatz auch mal nutzen dürfen.
Da es ja "Privatgrundstück" ist, sollte es doch rein (Stadt-)rechtlich erlaubt sein.
Oder gibt es andere Gründe, warum ich Probleme bekommen könnte, meinen Wohnwagen dort für 3 Monate am Stück abzustellen (ausser verärgerte Nachbarn, die auf einen "ihrer" Parkplätze verzichten müssten?

Markus

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Stell den Wohnwagen auf deinen eigenen Platz und dein Auto auf den Besucherparkplatz (wenn einer frei ist), dann dürfte es die wenigsten Probleme geben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12318.06.2009 15:20:17
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 58x hilfreich)

Hallo MarkusMa,
wenn ich das richtig rauslese ärgerst Du Dich über die Wohnwagen und bist kein Wohnwagenbesitzer.
Ich kann daher Deinen Ärger verstehen. Rechtlich vorzugehen hat keinen Sinn, da die Kosten zu hoch im Vergleich zum Nutzen sind.
Die Frage ist folgende: Hindern die Wohnwagen Dich in der freien Sicht, sind sie nur nicht schön anzusehen, oder ist es lästig, dass Deine Besucher keinen Parkplatz haben.
Wenn sie dich in der Sicht behindern, würde ich mir einen ganz billigen Anhänger (bevorzugt flach) kaufen und auf einen dieser Parkplätze stellen, wenn ein Wohnwagen gerade nicht da ist. Da hinein würde ich etwas grünes Stellen, z.B. ein paar Blumen.
Wenn Du den Parkplatz nutzen willst, kaufe einen Autoanhänger, dann können Deine Gäste darauf parken.
Da es sich um eine private Parkfläche handelt, muß dieser Anhänger nicht zugelassen sein und braucht auch keinen TÜV.
Nach einem Jahr ist das Wohnwagenvolk sicher gesprächsbereit.

Aber:
Das ist eine sehr streitsüchtige Lösung, für streitprovozierende Nachbarn.

-- Editiert von leidschaf am 09.08.2006 14:01:26

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#4
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

@leidschaf:
Du hast leider etwas falsch verstanden, ich ärgere mich nicht wegen anderer Wohnwagen, sondern vielmehr war die Frage, ob ich auf die Besucherparkplätze (welche von Anlieger-Autos belegt sind), meinen Wohnwagen abstellen darf.

Auch will ich niemanden mit dem abstellen des Wohnwagens provozieren, bzw. provozieren die jetzigen Dauerparker ja uns andere, weil unser Besuch die Besucherparkplätze (gehören mir zu 1/20!) nie nutzen können.

Wenn das Anliegerdauerparken aus deren Sicht OK ist, sollte mein Saisonparken vom Wohnwagen auch OK sein ;-)

Markus

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#5
 Von 
guest-12318.06.2009 15:20:17
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 58x hilfreich)

Tja, da habe ich Dich dann wirklich falsch verstanden. Aber jetzt weißt Du was es für Probleme geben könnten ;) .

Mal ehrlich, ein Wohnwagen ist ein echter Klotz!

Was steht eigentlich in der Teilungserklärung?
Besucherparkplätze?
Dann ist die Sache wirklich ganz klar, keine Dauerparker auch kein Wohnwagen.
Und evtl. muss das dann gerichtlich geklärt werden.

Steht in der TE nichts von Besucher, dann ist es nicht verboten den Wohnwagen abzustellen.

-- Editiert von leidschaf am 10.08.2006 08:51:31

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