Hab da mal ne Frage zu dem neuen WEG-Gesetz:
Also, Hausgeld, Betriebskosten, Kosten für Reparaturen, etc. wird ja üblicherweise nach Miteigentumsanteile für die Kostenverteilung berechnet.
Nun habe ich gelesen, dass die Wohnungseigentümer aber auch einen neuen Kostenverteilungsschlüssel beschliessen können, ganz unabhängig von den Miteigentumsanteilen. Beschlossen kann man dies mit einer 3/4 Mehrheit UND mit mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile.
Wozu das?
Bei uns ist es nämlich so, dass ich gemäß Teilungserklärung einen Miteigentumsanteil von 32 habe. Die restlichen 68 gehören den anderen beiden Eigentümerinnen, die Mutter und Tochter sind.
Nun ist es so, dass die eine Miteigentümerin auf einen neuen Kostenverteilungsschlüssel besteht. Sie meint, meine Wohnung hätte mehr Quadratmeter wie angegeben, aber das stimmt nicht. Habe ich genau prüfen lassen.
Meine Frage ist aber, warum man überhaupt einen neuen Kostenverteilungsschlüssel festlegt, wenn es doch laut Teilungserklarung ganz klar definiert ist?
-- Editiert von Dinsche am 03.11.2007 16:58:22
-- Editiert von Dinsche am 03.11.2007 16:59:02
Wozu neuer Kostenverteilungsschlüssel?
Verbaut?
Verbaut?
Weil das Gesetz jetzt halt so ist, dass eine andere Kostenverteilung möglich ist. In vielen alten Teilungserklärungen sind Regelungen drinnen, die heute nicht mehr so möglich wären/erlaubt... - Um diese zu ändern, hätte man nach der alten Gesetzgebung jeweils klagen müssen - daher jetzt das neue Verfahren, dass es per Abstimmung möglich ist.
Was aber sicher nicht möglich ist, dass man durch eine Majorität der Stimmen (z.B. Mehrheitseigentümer) den/die anderen Eigentümer benachteiligt.
Sollten also die beiden anderen Eigentümerinnen eine andere Verteilung beschließen, müßtest du dagegen vor Gericht vorgehen.
Mensch Dinsche, die lassen sich ja permanent was Neues einfallen um Unruhe ins Haus zu kriegen.
So wie meine Miteigentümer. Jetzt meinte sie mich mal wieder massiv gängeln zu müssen und haben aber ihre Mieter da mit reingezogen. Die sind jetzt so bedient, dass sie die Wohnung gekündigt haben
So sind sie meine Miteigentümer. Wollen mir eins auswischen und schneiden sich ins eigene Fleisch - weil sie jetzt neue Mieter brauchen und wer wweiß schon, ob man immer an vernünftige Leute gerät? Aber bei der Netto-Miete, die sie jetzt verlangen muss das schon Krösus sein, der hier einzieht. Oder willst du nicht doch zu mir kommen???
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Ach, mit dem Thema kam sie schon an, bevor ich meine Umzugskartons überhaupt auspacken konnte Der Vor-Vorbesitzer hätte sie betrogen, hätte den Spitzboden zur Wohnung höher gebaut als erlaubt, diese Mehrquadratmeter aber nicht eintragen lassen, etc. Der sagt aber ganz klar, dass alles korrekt ausgemessen und eingetragen wurde, kann dies beweisen, und ich selbst hab auch schon einen Architekten kommen lassen; nur so zur Sicherheit
Na, jedenfalls hat sie dann vor gut 3 Wochen der Hausverwaltung mitgeteilt, dass die zweite Wohnung, die der anderen Miteigentümern gehörte, nun der Mutter überschrieben wurde. Ich vermute, es hat nicht komplett mit dem mehrheitlichen Stimmrecht, das sie damit nun hat, zu tun hat... Sie wird sich ja wohl vorher erkundigt haben und dadurch auch erfahren haben, dass bei einer Dreiergemeinschaft 2:1 lediglich eine Stimmmehrheit von 2/3 ergibt und keine Dreiviertelmehrheit, die in so einem Fall erforderlich ist.
Na, egal... Ich warte mal die nächste ETV ab, die eventuell Ende diesen Jahres einberufen wird. Spätestens Anfang 2008 wird es soweit sein.
Ich habe mich jedenalls dazu entschlossen, einen Mieter zu suchen. Vielleicht habe ich Glück und finde einen, der sie in die Schranken weist, sollte sie von dem was wollen Ich ahne bereits diverse Diskussionen und freue mich sogar ein wenig darauf...
Wo wohnste denn...? Ich würde am liebsten nach Frankfurt ziehen...
> Wo wohnste denn...? Ich würde am liebsten nach Frankfurt ziehen... :Cheers: <
Na, immer noch im tiefsten Norden. In so'nem Kaff (hatte ich doch schon mal geschrieben). Frankfurt ist ein bischen weit von mir weg - so ca. 370 km Zu weit um zur Arbeit zu pendeln, oder?
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Sorry, hatte ich ganz vergessen, dass Du dies schon mal geschrieben hast....;)
Neeeeee, das ist mir doch etwas zu weit
Die Änderung des Betriebskostenschlüssels kann sogar mit einfacher Mehrheit beschlossen werden (§ 16 Abs. 3 WEG
).
So etwas wird duch das Gesetz ermöglicht, weil bei vielen Betriebskostenarten eine Verteilung nach MEA nicht gerecht erscheint.
Besonders bei z.B. Müll- oder Wasserkosten wird häufig nach Kopfzahl abgerechnet.
Meiner Miteigentümerin geht es nicht um diese Betriebskosten, sondern um den Kostenverteilungsschlüssel bei höheren Beträgen, sprich bei Reparaturmaßnahmen, Modernisierungen, etc.
Jetzt gilt 68:32
Sie möchte es auf 60:40 haben, und 8% machen bei z.B. 10.000,- natürlich ne Menge aus...;)
> Neeeeee, das ist mir doch etwas zu weit <
Kannst aber mir doch eine Wohnung abkaufen (so als Wochenendsitz) und dann hast du wenigstens am Wochenende oder im Urlaub Ruhe?
Außerdem wären wir dann zwei Eigentümer die auf einer Seite stünden
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Ich sehe meine liebe Nachbarin ja so gut wie nie, und solange es eMail und Handy gibt kann sie mich auch so immerzu nerven
Mittlerweile antworte ich ihr schon gar nicht mehr
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