Zahlungsbescheid für Erschließungsmaßnahme für neu gekauftes Grundstück erhalten

22. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
schwieger70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlungsbescheid für Erschließungsmaßnahme für neu gekauftes Grundstück erhalten

Einen Guten Abend den netten Helfenden!

Wir haben im Sommer 2018 ein Grundstück gekauft. Gestern nun bekamen wir von unserer Gemeinde einen Zahlungsbescheid für eine Erschließungsmaßnahme "Fahrbahnbau einschließlich Oberflächenentwässerung...".

Dieser Fahrbahnbau hat lange vor dem Grundstückskauf stattgefunden -ich schätze mal vor 5 Jahren. Ein Datum dieser Straßenbaumaßnahme fehlt in dem Bescheid. Der Erschließungsbeitrag wurde auf 5367,- festgesetzt, auf diesen wurde -offenbar noch von der Vorbesitzerin- bereits eine Vorausleistung gemäß Vorausleistungsbescheid geleistet. Wir sollen nun die Restsumme bezahlen.

Im Grundstückskaufvertag steht folgender Passus: "Das Grundstück ist erschlossen und liegt an einer öffentlichen Straße. Bereits festgestellte oder angeforderte Erschließungsbeiträge trägt der Verkäufer, er trägt auch Erschließungsbeiträge für bis zum Tag der Beurkundung bautechnisch begonnene Erschließungsleistungen; Erschließungsbeiträge für Erschließungsleistungen, die ab dem Tag der Beurkundung begonnen werden, trägt der Käufer. Der Verkäufer erklärt ausdrücklich, dass ihm nicht abgerechnete Erschließungsmaßnahmen, in deren Abrechnung das verkaufte Grundstück einbezogen wird, nicht bekannt sind!"

Ich lese hier heraus, dass die Verkäuferin diesen Beitrag noch zu zahlen hat. Liege ich da richtig?
Vielen Dank im voraus für eure hoffentlich hilfreichen Antworten.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47644 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Ich lese hier heraus, dass die Verkäuferin diesen Beitrag noch zu zahlen hat. Liege ich da richtig?


Ja

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von schwieger70):
Liege ich da richtig?

Ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Was aber nichts daran ändert, dass der Bescheid erstmal von dir zu bedienen ist. Anschließend kann die Forderung dem Verkäufer in Rechnung gestellt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
schwieger70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Sollten wir dennoch einen Widerspruch bei der Gemeinde einlegen, da wir im Prinzip keine Unterlagen/Vorbescheide zu dem Vorgang haben? Wie sollte so ein Widerspruch aussehen?Oder sollten wir den Bescheid an die Verkäuferin mit dem Hinweis auf den im Kaufvertrag stehenden Passus weiterleiten? Die Verkäuferin ist ein ziemlicher Streithammel...

Vielen Dank vorab!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Wenn die Forderung berechtigt ist, wozu einen Widerspruch einlegen ?
Die Unterlagen zum Vorgang könnt ihr sicherlich bei der Gemeinde einsehen.

Der Weg zum Geld wurde bereits im Beitrag#3 beschrieben.

Es sind zwei unterschiedliche Verträge.
Die Gemeinde fordert vom aktuellen Grundstücksbesitzer den restlichen Erschließungsbeitrag. Den bedienst Du.

Ihr habt eine Regelung im Kaufvertrag, dass der Verkäufer den Erschließungsbeitrag für die Zeit vor der Beurkundung trägt. Du forderst den Betrag laut Kaufvertrag vom Verkäufer zurück.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7245 Beiträge, 1526x hilfreich)

Das ist nur eine Sache die mit Ihnen und der Vorbesitzerin zu tun hat. Mit der Gemeinde und einem eventuellen Widerspruch hat das nichts zu tun

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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