Zaun-Fertigstellung

30. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
Zaun-Fertigstellung

Verkäufer A hat Haus mit 3
Wohneinheiten. Vorgesehen in
Teilungsplan dass 1 Spielplatz
zu dem Haus als Gemeinschafts-
eigentum gehört.

Verkäufer A hat den Spielplatz nicht fertig gebaut. es fehlen noch Zaun.

A verkauft die Wohnungen
an X mit Spielplatz- / Zaun-
fertigstellungszusage;
an Y in dem Zustand ohne Zaun
an Z durch Zwangsversteigerung

Wer hat nun den Spielplatz /Zaun fertigzustellen ?

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2128
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Bachelor
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--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

A war nicht pleite.

Besteht für A
Fertigstellungspflicht weil
er der Urheber /Initiator des "Projekts" und der
Teilender (Teilungserklärung) war ?

Wo kann man die § lesen ?

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#3
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Nein, der Fall ist nicht Praxisfremd, sondern ein Live-Problem.

"Gemeinschaftsprojekt" kennen die Käufer nicht bzw. wollen nicht,
weil jeder Käufer X-Z kostenlosen Zaun haben bzw. auf Kosten anderen fertiggestellt haben will.




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#5
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Um was für einen teuren zaun geht es denn eigentlich?

Rein gefühlsmäßig:
X hat Anspruch gegenüber A auf Errichtung des Zaunes bzw. Fertigstellung des Spielplatzes, da dies vertraglich vereinbart wurde.
Y und Z haben keine Ansprüche da, so entnehme ich obiger Schilderung, gekauft wie steht und liegt und es keine vertragliche Vereinbarung über eine Fertigstellung gibt.

Aus einem Teilungsplan allein ergibt sich m.E. kein Anspruch auf Erstellung von Bauteilen, soweit sie für eine Abgeschlossenheitserklärung nicht zwingend notwendig sind.

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#6
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Richtig. Aber wie löst man das Schubserei-Problem ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

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#8
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Seit Verkauf 1 Wohnung an X, ist Eigentümer-
gemeinschaft gegründet.
Da der Zaun ein Gemeinschaftseigentum ist, ist dieser Sache der Gemeinschaft bzw. des Verwalters.
Nach weiteren Verkäufen an Y und Z ist A aus der
Gemeinschaft ausge-
schieden, hat keine Handhabe mehr über das Haus bzw. keine Befugnis
zur Fertigstellung.

Also können X-Y-Z sich solange streiten bis einen Fertigstellungs-
beschluss zu Stande kommt.

Solange kann A mit der Kostenersattung an X`s Anteil warten.
Vielleicht verzichten
X+Y+Z sogar auf den Zaun.

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#9
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

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