Zaun- Stadt sperrt sich dagegen

19. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb468154-2
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Zaun- Stadt sperrt sich dagegen

Hallo zusammen,

wir haben vor ein paar Jahren gebaut, wohnen in einem Neubaugebiet. Zu unserem rechten Nachbarn hin haben wir noch kein Sichtschutz oder Abgrenzung.

Nun wollten wir was an die Grenze machen, allerdings keine Büsche, da sie so viel Platz wegnehmen (50cm Abstand und dann die Wuchsbreite). Also wollen wir einen schönen Zaun hinmachen mit 1,80m Höhe und davor säulenartige Pflanzen setzen.
Für Nachbar ist ein Zaun ok.

Nun haben wir vorsichtshalber bei der Stadt angefragt, diese erlauben kein Zaun. Lediglich ein 1m hoher Zaun (der mit den Löchern) in grauer oder grüner Farbe. Oder eben Büsche.

Büsche wollen wir aus den oben genannten Gründen aber nicht und der 1m hohe Zaun bietet natürlich kein Sichtschutz.

Nach einigem Hin und Her sagte die Stadt, 2 Zaunfelder seien ganz allgemein erlaubt, wenn es an das Hauptgebäude anschließt, diese müssten max. 1,80m hoch sein und aus Holz und bei uns würde eine Befreiung keinen Sinn machen, da ein Sichtschutz auch im gegebenem Rahmen erfüllt sei.

Nun ist es so, dass in unserem Gebiet einige Doppelhaushälften stehen, die eben solch einen Sichtschutzzaun angebracht haben. Selbstverständlich niemand aus Holz, alle mit modernem WPC. Manche auch durchgehend, also nicht nur 2 Felder.

Unser Garten ist nicht außen, sondern in der Mitte von 2 anderen Gärten. Er liegt nach hinten raus, also nicht zur Straße hin.

Ich kann nicht verstehen, weshalb der Zaun uns nicht erlaubt wird, wo es doch Abweichungen gibt.

Wie könnte ich argumentieren in meinem Fall und erreichen, dass wir den Zaun aufstellen dürfen?

Vielen Dank für Eure Ideen und Vorschläge vorab!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Wahrscheinlich haben Deine Nachbarn nicht die Behörden gefragt, sondern bestenfalls den betroffenen Nachbarn. Wie heißt es so schön: Schlafende Hunde soll man niemals wecken oder auch Wo kein Kläger, da kein Richter... ;-)

-- Editiert von die wölfin am 19.06.2018 14:35

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119980 Beiträge, 39812x hilfreich)

Es gelten die Regeln die für euer Grundstück festgelegt wurden. Also mal schauen ob die Gemeinde dort eine Bauordnung, einen Bebauungsplan etc hat, was für euer Grundstück gilt und was genau dort steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
fb468154-2
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es gelten die Regeln die für euer Grundstück festgelegt wurden. Also mal schauen ob die Gemeinde dort eine Bauordnung, einen Bebauungsplan etc hat, was für euer Grundstück gilt und was genau dort steht.


Es steht leider schon das drin, was ich geschrieben habe, aber ich frage mich, weshalb dann so viele Doppelhaushälften diese Zaunfelder montiert haben..

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119980 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von fb468154-2):
aber ich frage mich, weshalb dann so viele Doppelhaushälften diese Zaunfelder montiert haben..

Weil die die Vorgaben ignoriert haben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
aber ich frage mich, weshalb dann so viele Doppelhaushälften diese Zaunfelder montiert haben..


Wenn sich jemand beschwert, dann müssen die Zäune wieder abgerissen werden.

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