Zaun

15. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
mike82y
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zaun

Hi,

bei mir ist folgende Situation passiert..

Wir habe ein Haus gemietet mit einem großen Garten. Unsere Nachbarin hat Angst vor unsere Schäferhunde (die sind alle sehr lieb). Obwohl da schon ein Zaun zwischen die beide Grundstück gibt (ca. 1.5m Hoch).. hat sie uns immer gedroht ein 2m Zaun aufzustellen..

Das Haus ist letztes Haus auf die Straße, neben uns ist ein Feld
(Naturschutzgebiet).
Gestern ist so passiert.. Ein Hund von uns hat ein Loch in der Zaun gefunden und ist nach draußen auf das Feld gelaufen.. was für einen Zufall.. war meine Nachbarin draußen mit Ihr Hund/Kind.. die Hunde haben getobt, ich habe auch sofor der Hund reingoholt...

Jetzt droht sie uns dass der Zaun unsicher ist.. sie sagte mir dass wir 7 Tage Zeit haben 2m DOPPELSTABMATTENZAUN aufzustellen.. wenn es nicht
gemacht ist, lässt sie jemand machen und schickt sie uns die Rechnung..

Wir haben mal mit unseren Vermieter gesprochen, er meinte dass die Nachbarin für die Seite Zwischen die beide Grundstücke veranwortlich ist und wir die andere..

Da Ich kein Deutsche bin, kenne ich nur wenig von Deutschen Gesetz.

http://i46.photobucket.com/albums/f132/mike82y/bild.jpg

MfG


Mike
NRW

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Wir haben mal mit unseren Vermieter gesprochen, er meinte dass die Nachbarin für die Seite Zwischen die beide Grundstücke veranwortlich ist und wir die andere.

Das glaube ich kaum, kommt aber darauf an, in welchem Bundesland Ihr lebt.

Das sogenannte Rechtseinfriedungsgebot gibt es z.B. in Niedersachsen. Danach wäret anhand Eurer Zeichnung aber Ihr, bzw. Eure Vermieterin zur Errichtung des Zaunes verpflichtet. Dieses Gebot besagt nämlich, dass jeder Grundstückseigentümer für die von der Straße aus gesehen rechte Grundstücksgrenze zuständig ist. Ein Bundesland mit Linkseinfriedungsgebot kenne ich nicht.

In vielen Bundesländern muss jedoch so ein Zaun gemeinsam errichtet werden und die Kosten auch gemeinsam getragen werden.

Im konkreten Fall sehe ich aber keinen Anspruch der Nachbarin auf Errichtung eines anderen Zaunes.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mike82y
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Ihre Anwort hh!!

Falls die Nachbarin doch ein neuer Zaun errichten will, muss sie uns auch vorher informieren oder?

mussen wir als Mieter die Kosten übertragen?


MfG


Mike

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