Ich möchte gern ein Gewerbegrundstück welches in einem Mischgebiet liegt mit einem 2m hohen Gittermattenzaun abgrenzen welcher sehr große Maschen hat. Es existiert kein B-Plan.
Nun ist die Gemeinde selbst nicht Genehmigungsbehörde und hat
an den Kreis eine Stellungnahme gesandt welche jenseits von gut und böse ist. Die meinen letztendlich durch den Zaun können man nicht hindurchsehen und somit wäre er gefährlich für die "Sicherheit und Leichtigkeit" des Verkehrs. Dem ist aber garantiert nicht so denn die Zäune stehen überall und man kann
bestens hindurchsehen. Man nimmt als Hauptargument der Zaun stünde ineinem Sichdreieck an der Straße. Ich war im Bauamt und wollte mir das dann auf einem Plan anschauen - aber die haten gar keinen Plan sondern hatten so "pi mal Auge" in den von uns eingereichten Plan dieses Dreieck einskizziert - sich dabei dann aber um einige mm vertan was in Real dann einige m sind.
Es mag aber auch durchaus sein, daß der Zaun ca. 1m in diesem Sichtdreieck steht da ich ihn gern genau auf der Grenze errichtet hätte aber stören würde der wirklich nicht. Ich halte das für reine Schikane. Ich habe meine Argumente in einem Widerspruch sehr präzise vorgetragen und nun hat die Genehmigungsbehörde
meinen Widerspruch aber nicht zum Regierungspräsidenten gesandt sondern zum Starßenbauamt zurück zur Stellungnahme.
1. Ist das verwaltungsrechtliche Verfahren i.O. - bzw. muß das nun nicht direkt zur Widerspruchsbehörde?
2. Weiß jemand ggf. wo Zäune sehr nah an der Straße genehmigt wurden bzw. sind Zäune in Sichtdreiecken erlaubt?
Im Gestzt steht lediglich drin, daß Schilder oder Werbemasten etc. erlaubt sind wenn sie die Sicht nicht behindern. Mein Zaun behindert die Sicht aber auch nicht.
Zaun an der Straße
14. März 2004
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Frage vom 14. März 2004 | 13:06
Von
Status: Beginner (99 Beiträge, 13x hilfreich)
Zaun an der Straße
Verbaut?
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#1
Antwort vom 16. März 2004 | 10:33
Von
Status: Student (2412 Beiträge, 277x hilfreich)
Es gibt keinen Bebauungsplan?
Keinerlei Richtlinien für dieses Baugebiet?
Dann versuch es mal mit dem Flächennutzungsplan.....den kann man auch am Bauamt einsehen.
Und zudem gibt es noch die Möglichkeit, einen Antrag zur Genehmigung zu stellen.
Diesen Antrag mußt Du an die Stadt stellen.....und am besten auch gleich dem Rat der Stadt zukommen lassen.
Begründe Dein Vorhaben, belege, das es keine Sichtbehinderung gibt, und bitte gegebenfalls um eine Ortsbesichtigung durch den Rat.
Dann entscheidet der Rat, ob Du bauen darfst, oder nicht.
Und jetzt?
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