Zaun auf Grenze

15. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Flo 129
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zaun auf Grenze

Im Jahr 2002 Kauften wir das Haus in dem wir seid 1971 Wohnen.
Vor ca 11 Jahren wurde das Grundstück neben Verkauft und Bebaut.
Die Nachbarin Behauptet der Zaun Stehe auf Ihrem Grundstück und Verlangt die Versetzung durch uns.
Das Grundstück wurde damals ordnungsgemäß Vermessen und uns wurde keine Mitteilung Gemacht das die Grenze nicht korrekt ist.
Was nun.
Muss ich den Zaun Versetzten.
Können irgendwelche Rechtsansprüche gegen mich Geltend Gemacht werden?
LG und Danke im Voraus.
M. PETERS




14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41098x hilfreich)

Zitat (von Flo 129):
Die Nachbarin Behauptet

Und ich behaupte "Elvis lebt" ...



Zitat (von Flo 129):
Können irgendwelche Rechtsansprüche gegen mich Geltend Gemacht werden?

Wenn der Zaun nicht korrekt steht, ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(410 Beiträge, 94x hilfreich)

Kann die Nachbarin beweisen, dass der Zaun auf ihrem Grundstück steht?
Wenn nicht, würde ich abwarten, was sie macht.
Zur gütlichen Einigung könnte ein Vermesser beauftragt werden, der die Grenzsteine sucht und dann ist klar, wo die Grenze ist. Dazu würde ich aber die Kosten auf beide Parteien aufteilen. Oder halt selbst bezahlen, dann ist auch Ruhe.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von Flo 129):
Muss ich den Zaun Versetzten.
Nein! Warum solltest du denn den Zaun deiner Nachbarin versetzen? Auf jeden Fall solltest du deiner Nachbarin untersagen deren Zaun auf dein Grundstück zu versetzen.

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3019x hilfreich)

Zitat (von Flo 129):
Die Nachbarin Behauptet der Zaun Stehe auf Ihrem Grundstück und Verlangt die Versetzung durch uns.


Dann wird aber unterstellt, dass der Zaun euch gehört.

Die Argumentation könnte man doch umdrehen, der Zaun steht auf euren Grundstück, also habt ihr ihn mitgekauft, ist euer Zaun.

Berry

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#5
 Von 
Ölpreis sinkt
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 67x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Flo 129):
Muss ich den Zaun Versetzten.
Nein! Warum solltest du denn den Zaun deiner Nachbarin versetzen? Auf jeden Fall solltest du deiner Nachbarin untersagen deren Zaun auf dein Grundstück zu versetzen.

Woher weißt du dass das der Zaun der Nachbarin ist :???: ?

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von Ölpreis sinkt):
Woher weißt du dass das der Zaun der Nachbarin ist ?
Er steht auf deren Grundstück und der Fragesteller hat niemals behauptet es sei sein Zaun. Er hat immer nur geschrieben "der Zaun". Da die Nachbarn behaupten er stünde auf deren Grundstück ist es anzunehmen, dass er auch den Nachbarn gehört. Warum also sollte der Fragesteller also deren Zaun versetzen? Ich denke nicht, dass der Fragesteller anerkannt hat, dass es sein Zaun ist.

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#7
 Von 
Ölpreis sinkt
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 67x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Ölpreis sinkt):
Woher weißt du dass das der Zaun der Nachbarin ist ?
Er steht auf deren Grundstück und der Fragesteller hat niemals behauptet es sei sein Zaun. Er hat immer nur geschrieben "der Zaun". Da die Nachbarn behaupten er stünde auf deren Grundstück ist es anzunehmen, dass er auch den Nachbarn gehört. Warum also sollte der Fragesteller also deren Zaun versetzen? Ich denke nicht, dass der Fragesteller anerkannt hat, dass es sein Zaun ist.

Und ich nehme an das es lila Kühe gibt.

-- Editiert von Ölpreis sinkt am 19.05.2020 14:58

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von Ölpreis sinkt):
Und ich nehme an das es lila Kühe gibt.
Ja, hab ich schon oft im Fernsehen gesehen.

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#9
 Von 
Ölpreis sinkt
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 67x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Ölpreis sinkt):
Und ich nehme an das es lila Kühe gibt.
Ja, hab ich schon oft im Fernsehen gesehen.

Ja ich auch, leider gibt es die aber nur im Fernsehen und in deiner Fantasie :) .

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Und deine Fantasie redet dir ein, es sei der Zaun des Fragestellers, obwohl er das niemals geschrieben hat.

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#11
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 1957x hilfreich)

Seid ihr jetzt mit eurem Stammtisch-Gebabbel fertig?

Zitat (von Flo 129):
Die Nachbarin Behauptet der Zaun Stehe auf Ihrem Grundstück und Verlangt die Versetzung durch uns.


Dann frage ich einfach mal @Flo129
Wer ist Eigentümer des fraglichen Zauns?
Wer hat ihn gesetzt?
Du siehst ja, mit Ratespielen ans Forum kommst du in Rechtsfragen nicht weiter

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Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#12
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2731 Beiträge, 447x hilfreich)

Zusammenfassend tendiere ich auch dazu, dass es genau zwei Möglichkeiten gibt, die alle darauf beruhen, wo genau der Zaun steht.

1. Der Zaun ist auf DEINEM Grundstück, dann hat die Nachbarin keine Ansprüche gegen Dich.
2. Der Zaun ist auf NACHBARS Grundstück, dann hast Du damit nichts zu tun (solltest aber bedenken, dass dadurch Dein Grundstück gegenüber der Nachbarin ein paar Zentimeter offen ist).

Rein nachbarschaftlich ist es natürlich so, dass man sich besser einigen sollte. Das würde ich aber dann von der Höhe der Überschreitung abhängig machen.
Wenn "mein" Zaun jetzt mehrere Meter im Nachbarsgrundstück steht, würde ich ihn (auch ohne Rechtspflicht) versetzen. Wenn sich der Nachbar aber um einen halben Zentimeter streiten will, dann würde ich auch mit "Dein Zaun auf Deinem Grundstück, aber wehe wenn die Vermessung etwas anderes ergibt" argumentieren.

Je nach Einfriedungspflicht kann es sogar sein, dass sich die Nachbarin damit ein Eigentor schiesst (wenn Du z. B. gar nicht verpflichtet bist in diese Richtung einzufrieden)...dann machst Du den Zaun weg und sagst der Nachbarin "bitte einfrieden" :)

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#13
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7295 Beiträge, 1664x hilfreich)

Ich vermute ja eher, daß die Nachbarin moniert hat, der Grenzzaun stünde auf ihrem Grundstücke, was bedeuten würde, daß ein Streifen ihres Grundstücks hinter dem Grenzzaun liegt und vom Nachbarn widerrechtlich genutzt wird...

Denn üblicherweise gehen Grundstücksbenutzer erstmal automatisch davon aus, daß Grenzzäune auf der Grundstücksgrenze stehen, und daher ihr eigenes Grundstück bis zum Zaun geht, und hinter dem Zaun das Grundstück des Nachbarn beginnt.

Falls Flo129 noch nicht erfolgreich durch die völlig schw... überflüssige und unsinnige Diskussion abgeschreckt worden ist, kann er ja mal genauer beschreiben, wie sie Sache aussieht.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ölpreis sinkt
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 67x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Und deine Fantasie redet dir ein, es sei der Zaun des Fragestellers, obwohl er das niemals geschrieben hat.

Ich habe nie was davon gesagt auf wessen Seite der Zaun nun ist, wenn ja, bitte ein Beweis mit Zitat.

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