Zaun(Einfriedung)abgebaut.

9. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kleinstverteilung
Status:
Schüler
(347 Beiträge, 31x hilfreich)
Zaun(Einfriedung)abgebaut.

Hallo zusammen.
Vielleicht hat jemand Ahnung von Einfriedung von Grundstücken.

Unser Haus haben wir 2011 gekauft. Rundherum war im Bestand ein Zaun.So war gewährleistet das unsere Haustiere nicht auf die Straße laufen können. Dieser wurde von unserem Vorbesitzer zum Teil erstellt und rechts und links vom jeweiligen anderen Nachbarn.
Ein Zaun von einem Nachbarn war nicht mehr der dollste. Nun ist es so das der Nachbar den Zaun,mit Ankündigung,abgebaut hat,da er ihn(laut seiner Aussage)nicht benötigt. Eine Reparatur wäre unnütz.
Da der Zaun nun weg ist,besteht die Gefahr das unsere Haustiere auf die Straße laufen können.
Hat jemand Ahnung wie man sich verhält? Man kann doch nicht einfach den Zaun,der im Bestand war, einreißen und der Dinge abwarten,das jemand anderes einen neuen baut.

Verbaut?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119588 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von Kleinstverteilung):
Hat jemand Ahnung wie man sich verhält?

Stand der Zaun auf der Grenze oder auf dem Grundstück des Nachbarn?
im übrigen müsste man mal schauen, was zum Thema Einfriedung für diese Grundsücke gilt. Also mal schauen ob es einen Bebauungsplan / Bauordnung der Gemeinde gibt, Nachbarschaftsrecht / Bouordnung des Landes.



Zitat (von Kleinstverteilung):
Man kann doch nicht einfach den Zaun,der im Bestand war, einreißen

Wenn man mal raus schaut, wird man feststellen das man es offenbar doch kann.



Zitat (von Kleinstverteilung):
der Dinge abwarten,das jemand anderes einen neuen baut.

Warum sollte der Nachbar Geld investieren für die Sicherung fremder Tiere?
Erst mal gilt: Deine Tiere, Dein Problem.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Vielleicht hat jemand Ahnung von Einfriedung von Grundstücken.

Bestimmt hat jemand Ahnung - aber die grundsätzlichen Regelungen zu Einfriedungen sind Landesrecht - also nicht bundeseinheitlich. Da Sie nicht verraten haben, in welchem Bundesland die Sache spielt, kann man Ihnen keine hilfreiche Antwort geben.
Dazu kommt, dass Einfriedungen ganz oft auch örtlich geregelt sind, d.h. von Stadt zu Stadt verschiedene Vorschriften gelten. Oder sogar von Wohngebiet zu Wohngebiet, da auch Bebauungspläne die Einfriedungspflichten beeinflussen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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