Guten Tag,
Vielleicht kennt sich einer von Ihnen damit aus. Unsere Straße wurde vor 2 Jahren saniert. Wir tragen die Sanierung bei der Gemeinde monatlich ab. Nun, nach dem erstem Jahr müssen wir den Antrag neu stellen. Jetzt kommt plötzlich eine Einmalzahlungen der angefallenen Zinsen von 500 Euro die sofort fällig sind. Nach Anfrage, wieviel Prozent Zinsen wir zahlen, sagte sie 6% Jahreszins.
Nun meine Frage, kann die Gemeinde den Zinssatz selbst festlegen oder müssen sie sich nach den Momentanen Zinssatz der Banken richten. Meine Frage ist nur, weil die Zinsen bei den Banken momentan ja viel günstiger sind.
Ich kann mich nur noch daran erinnern, dass bei der Bürgerversammlung unserer Straße mit der Gemeinde, ein Anwohner sich vorher schlau gemacht hat, dass die Geimeinde bei der der KFW für Strassanierungen ein Darlehnen bekommt für einen Zinssatz von 3%. Darauf kam nur die Antwort vom Kämmerer, dass er das weiß aber sie die darlehnen an den Bürger dann für 6% weitergeben.
Danke für die Antworten
Zinsen der Gemeinde
11. Januar 2017
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Frage vom 11. Januar 2017 | 13:20
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Zinsen der Gemeinde
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#1
Antwort vom 11. Januar 2017 | 13:49
Von
Status: Junior-Partner (5540 Beiträge, 2498x hilfreich)
ZitatMeine Frage ist nur, weil die Zinsen bei den Banken momentan ja viel günstiger sind. :
Dann wäre es ja durchaus clever, einen Kredit aufzunehmen, um die Schulden bei der Gemeinde zu begleichen.
6% entspricht auch der Verzinsung bei Steuerschulden, insofern sehe ich da erstmal kein Problem.
Zitatdie Geimeinde bei der der KFW für Strassanierungen ein Darlehnen bekommt für einen Zinssatz von 3%. Darauf kam nur die Antwort vom Kämmerer, dass er das weiß aber sie die darlehnen an den Bürger dann für 6% weitergeben. :
Ja. Von der Differenz muss dann der Verwaltungsaufwand finanziert werden. Warum sollte die Allgemeinheit die rückständigen Zahler mit finanzieren?
#2
Antwort vom 11. Januar 2017 | 21:16
Von
Status: Unbeschreiblich (119626 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatNun meine Frage, kann die Gemeinde den Zinssatz selbst festlegen :
Die Gemeinden können den im üblichen Rahmen selbst festlegen.
Ist ja auch normal, die Banken finanzieren den Aufwand von der Zinzdifferenz, das muss die Stadt auch machen.
Näheres findet sich normalerweise in der entsprechenden Satzung/Verordnung der Stadt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. Januar 2017 | 23:51
Von
Status: Praktikant (770 Beiträge, 247x hilfreich)
Zitat:
Näheres findet sich normalerweise in der entsprechenden Satzung/Verordnung der Stadt.
Oder auch mal im "Kommunalabgabengesetz" des betreffenden Bundeslandes nachschauen. Die KAG heißen je nach Bundesland unterschiedlich.
Das sind die Rechtsgrundlage für die "Einnahmen" von Gemeinden.
Ich bekam mal eine Mahnung wegen verspätet bezahlter Wassergebühren, da waren 5 EUR Mahnkosten drin. In der Satzung fand sich aber keine Rechtsgrundlage für Mahngebühren. Das Frollein vom Amt erklärte mir auf Nachfrage, das machen wir immer so. Der Kämmerer wußte dann aber mehr: das steht so im Kommunalabgabengesetz.
#4
Antwort vom 12. Januar 2017 | 09:45
Von
Status: Weiser (16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
0,5% pro Monat (= 6% pro Jahr) sind die gesetzlichen Zinsen bei Steuerstundungen (§238
Abgabenordnung).
Die Kommunalabgabengesetze der meisten Bundesländer enthalten eine Regelung, dass für die Stundung von Kommunalabgaben die gleichen Regelungen gelten, wie Steuerstundungen.
Wenn Sie verraten, in welchem Bundesland Sie wohnen, könnte ich die entsprechende Vorschrift heraussuchen.
#5
Antwort vom 13. Januar 2017 | 11:52
Von
Status: Schüler (227 Beiträge, 252x hilfreich)
Zitat:Nun meine Frage, kann die Gemeinde den Zinssatz selbst festlegen oder müssen sie sich nach den Momentanen Zinssatz der Banken richten.
In welchem Bundesland spielt der Fall?
Nachtrag:
Ooops. Da war jemand schneller.
-- Editiert von Kissenschlacht am 13.01.2017 11:54
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