Zinsen der Gemeinde

11. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb397715-70
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Zinsen der Gemeinde

Guten Tag,

Vielleicht kennt sich einer von Ihnen damit aus. Unsere Straße wurde vor 2 Jahren saniert. Wir tragen die Sanierung bei der Gemeinde monatlich ab. Nun, nach dem erstem Jahr müssen wir den Antrag neu stellen. Jetzt kommt plötzlich eine Einmalzahlungen der angefallenen Zinsen von 500 Euro die sofort fällig sind. Nach Anfrage, wieviel Prozent Zinsen wir zahlen, sagte sie 6% Jahreszins.
Nun meine Frage, kann die Gemeinde den Zinssatz selbst festlegen oder müssen sie sich nach den Momentanen Zinssatz der Banken richten. Meine Frage ist nur, weil die Zinsen bei den Banken momentan ja viel günstiger sind.

Ich kann mich nur noch daran erinnern, dass bei der Bürgerversammlung unserer Straße mit der Gemeinde, ein Anwohner sich vorher schlau gemacht hat, dass die Geimeinde bei der der KFW für Strassanierungen ein Darlehnen bekommt für einen Zinssatz von 3%. Darauf kam nur die Antwort vom Kämmerer, dass er das weiß aber sie die darlehnen an den Bürger dann für 6% weitergeben.

Danke für die Antworten

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von fb397715-70):
Meine Frage ist nur, weil die Zinsen bei den Banken momentan ja viel günstiger sind.


Dann wäre es ja durchaus clever, einen Kredit aufzunehmen, um die Schulden bei der Gemeinde zu begleichen.

6% entspricht auch der Verzinsung bei Steuerschulden, insofern sehe ich da erstmal kein Problem.

Zitat (von fb397715-70):
die Geimeinde bei der der KFW für Strassanierungen ein Darlehnen bekommt für einen Zinssatz von 3%. Darauf kam nur die Antwort vom Kämmerer, dass er das weiß aber sie die darlehnen an den Bürger dann für 6% weitergeben.


Ja. Von der Differenz muss dann der Verwaltungsaufwand finanziert werden. Warum sollte die Allgemeinheit die rückständigen Zahler mit finanzieren?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119626 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb397715-70):
Nun meine Frage, kann die Gemeinde den Zinssatz selbst festlegen

Die Gemeinden können den im üblichen Rahmen selbst festlegen.

Ist ja auch normal, die Banken finanzieren den Aufwand von der Zinzdifferenz, das muss die Stadt auch machen.


Näheres findet sich normalerweise in der entsprechenden Satzung/Verordnung der Stadt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):


Näheres findet sich normalerweise in der entsprechenden Satzung/Verordnung der Stadt.


Oder auch mal im "Kommunalabgabengesetz" des betreffenden Bundeslandes nachschauen. Die KAG heißen je nach Bundesland unterschiedlich.

Das sind die Rechtsgrundlage für die "Einnahmen" von Gemeinden.

Ich bekam mal eine Mahnung wegen verspätet bezahlter Wassergebühren, da waren 5 EUR Mahnkosten drin. In der Satzung fand sich aber keine Rechtsgrundlage für Mahngebühren. Das Frollein vom Amt erklärte mir auf Nachfrage, das machen wir immer so. Der Kämmerer wußte dann aber mehr: das steht so im Kommunalabgabengesetz.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

0,5% pro Monat (= 6% pro Jahr) sind die gesetzlichen Zinsen bei Steuerstundungen (§238 Abgabenordnung).
Die Kommunalabgabengesetze der meisten Bundesländer enthalten eine Regelung, dass für die Stundung von Kommunalabgaben die gleichen Regelungen gelten, wie Steuerstundungen.
Wenn Sie verraten, in welchem Bundesland Sie wohnen, könnte ich die entsprechende Vorschrift heraussuchen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Kissenschlacht
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 252x hilfreich)

Zitat:
Nun meine Frage, kann die Gemeinde den Zinssatz selbst festlegen oder müssen sie sich nach den Momentanen Zinssatz der Banken richten.


In welchem Bundesland spielt der Fall?

Nachtrag:
Ooops. Da war jemand schneller.

-- Editiert von Kissenschlacht am 13.01.2017 11:54

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