Zufahrt Nachbar Sanierung

21. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 1x hilfreich)
Zufahrt Nachbar Sanierung

Folgendes:

Zufahrt zu 2 Häusern erfolgt durch eine schmale Straße.
Diese hat bereits nur 2,8m breite was eigentlich zu schmal ist.
Durch die Nachbar Grundstücke lässt diese sich nicht verbreitern, da 2 Scheunen gegenüber stehen.
Nachbar 1 hat Dach neu eingedeckt und dabei die Balken aufgedoppelt und das Dach so weiter in die Zufahrt gezogen.
Ist das rechtens?
Nachbar 2 will jetzt die Fassade der Scheune neu machen mit einer Holzverkleidung, was noch mal 10cm der Durchfahrt nimmt.
Muss ich das hinnehmen?
Ich selbst bekomme dadurch probleme bereits bei der Zufahrt durch Landwirtschaftliche Maschinen und LKWs etc kommen dann auch nicht mehr durch.
Ebenso will er ein Gerüst stellen und mit die Zufahrt damit versperren.
Das alles ist doch sicher ohne Genehmigung nicht möglich oder?

Mfg




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129019 Beiträge, 41168x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Zufahrt zu 2 Häusern erfolgt durch eine schmale Straße.

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dies?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2607 Beiträge, 613x hilfreich)

Wem gehört der Weg?
Welche öffentlich-rechtlich gesicherten Rechte hast Du zur Nutzung des Weges?
Welches Bundesland?

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#3
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Straße war früher meine.
Wurde an die Gemeinde verkauft und ist öffentliche Straße und Zufahrt zu beiden Häusern. Also auch Offizieller Rettungsweg.
Thüringen

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#4
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2607 Beiträge, 613x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Nachbar 1 hat Dach neu eingedeckt und dabei die Balken aufgedoppelt und das Dach so weiter in die Zufahrt gezogen.
Ist das rechtens?

Scheunen sind im allgemeinen etwas höher. Wurde der Traufüberstand vergrößert und dadurch das Lichtraumprofil der Straße eingeschränkt?
Falls dem so ist, sollte das örtlich zuständige Bau- / Ordnungsamt eingeschaltet werden.
Zitat (von opc555):
Nachbar 2 will jetzt die Fassade der Scheune neu machen mit einer Holzverkleidung, was noch mal 10cm der Durchfahrt nimmt.
Muss ich das hinnehmen?

Die Maßnahme würde ich als unzulässig einschätzen. Ausnahmen können bei einer energetischen Sanierung bestehen, die bei einer Scheune eher nicht anzunehmen ist. Da das Straßengrundstück aber der Gemeinde gehört, müsste die dagegen vorgehen.
Zitat (von opc555):
Ebenso will er ein Gerüst stellen und mit die Zufahrt damit versperren.

Das Aufstellen der Rüstung ist einer Sondernutzung der Straße und bedarf einer Genehmigung der Gemeinde. Für die Zeit wird dann die Erreichbarkeit der hinterliegenden Grundstücke mit Fahrzeugen eingeschränkt sein.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129019 Beiträge, 41168x hilfreich)

Zitat (von opc555):
ist öffentliche Straße und Zufahrt zu beiden Häusern. Also auch Offizieller Rettungsweg.

Dann würde ich mal die zuständigen Ämter und die Feuerwehr von den Problem der Einschränkung Nichtnutzbarkeit als Straße und Rettungsweg informieren ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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