Zufahrt zum Grundstück von Nachbar blockiert

6. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
nadda
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zufahrt zum Grundstück von Nachbar blockiert

Hallo,

hoffe hier Hilfe zu finden, aktuell tappe ich völlig im Dunkeln.

Folgende Sachlage:
Landwirtschaftliches Grundstück, früher Wegerecht über diese Zufahrt, seit ca 1964 ist das Grundstück umzäunt und an dieser Stelle ein Tor.
1993 verschwand das Wegerecht aus dem Grundbuch, Information darüber erfolgte nicht an den Eigentümer.

Jetzt haben wir einen neuen Nachbarn der auf einem schmalen Grasstreifen vor dieser Zufahrt ständig parkt und somit verhindert das wir die Zufahrt einfach so nutzen können. Dieser Grasstreifen wurde 1993 in einem Umlageverfahren von unserem Grundstück abgetrennt.

Er hatte uns vor 3 Jahren gefragt ob er dort parken kann, wir hatten das erlaubt unter der Auflage, das er sein Auto wegfährt wenn wir die Zufahrt benötigen.

Das wäre also kein Problem wenn man sich nicht ständig mit diesem Herrn darüber streiten müsste.

Inzwischen versucht unser Nachbar uns zu provozieren, fährt absichtlich nicht weg, wird aggressiv wenn man ihn bittet wegzufahren usw. Beschwert sich wenn er zweimal die Woche wegfahren soll... Sehr unschön wenn man dringend aufs Grundstück muss.

Meine Frage ist nun, wie ist das denn eigentlich geregelt? Haben wir nicht einfach schon aufgrund der Tatsache, dass diese Zufahrt in dieser Form seit 1964 besteht ein Gewohnheitsrecht? Könnte ich an das Tor ein Schild anbringen mit "Zufahrt bitte freihalten", kann ich ihm verbieten dort zu parken?

Vielen Dank für die Hilfe

Nadda

-----------------
""




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3804x hilfreich)

Die erste Anlaufstelle ist das Grundbuchamt. Ein eingetragenes Wegerecht kann nicht einfach so ´´veschwinden´´.

Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht. Ist euer Grundstück nur und ausschließlich über diesen Grünstreifen erreichbar?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nadda
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

nein, das Grundstück ist noch über zwei andere Zufahren erreichbar, allerdings ist ein Teil des Grundstücks nur über diese Zufahrt erreichbar.

Die Zufahrt geht auch direkt auf unser Grundstück, brauchen wir dann überhaupt ein Wegerecht?

Und wieso gibt es in solchen Fällen kein Gewohnheitsrecht?

LG
Nadda

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3804x hilfreich)


Fakt ist, es ist kein Wegerecht im Grundbuch eingetragen, es besteht also kein Anspruch zur Überfahrt. Kann es nicht sein, dass das immer nur eine mündliche nachbarschaftliche Vereinbarung war, die nie im Grundbuch gestanden hat? Ein Gewohnheitsrecht ergibt sich daraus nicht.

Es gibt ein Notwegerecht, aber das scheint hier auch nicht notwendig zu sein.

nein, das Grundstück ist noch über zwei andere Zufahren erreichbar, allerdings ist ein Teil des Grundstücks nur über diese Zufahrt erreichbar.

Das würde heißen, es sind zwei Grundstücke!?

-- Editiert am 06.04.2011 16:23

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1184x hilfreich)

Solange ein Grundstück erreichbar ist, wie auch immer gibt es kein Notwegerecht. Steht im Grundbuch kein Wegerecht hat man keines. Gewohnheitsrechte gibt es in der Form nicht.

Im Grundbuch verschwindet ein Wegerecht nicht einfach, es sein denn genau das was so eingetragen.

Scheint so als wäre der Nachbar völlig im Recht :-)

Uwe

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 302.436 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.517 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.