Habe die gleiche Frage wie GisbertM im Mietrechtsforum am 12.03.05. Leider hat ihm niemand geantwortet:Ich bewohne eine ETW in einem großen Mehrfamilienhaus. Ich möchte regelmäßig meinen Stromverbrauch kontrollieren und den Zähler ablesen. Habe ich als Eigentümer Anspruch auf einen Schlüssel der in den Raum zu den Zählern führt? Der Raum ist Gemeinschaftseigentum und wurde laut Kaufvertrag von allen Eigentümern anteilsmäßig erworben. Der Hausmeister will mir keinen Schlüssel geben, weil er Angst hat, es würde was kaputt gemacht.
Ich habe aber keine Lust dem Hausmeister jedesmal nachzulaufen damit er mich reinlässt.
Zugang zum Stromzähler
7. Februar 2006
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Frage vom 7. Februar 2006 | 00:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugang zum Stromzähler
#1
Antwort vom 7. Februar 2006 | 08:35
Von
Status: Bachelor (3817 Beiträge, 1609x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 7. Februar 2006 | 15:08
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2938x hilfreich)
Und natürlich ist es ihr Recht öfter den Strom abzulesen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 7. März 2006 | 01:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank erstmal für die beiden Antworten!
Leider beantworten Sie die Kernfrage nicht.
Habe ich einen RECHTSANSPRUCH auf einen Schlüssel?
Vielen Dank auch an die/den Wissende/n!
Und jetzt?
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