Zulässige Wohnungsbelegung

21. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
timboy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zulässige Wohnungsbelegung

Einer unserer Eigentümer (Querulant) hat seine 52 Quadratmeter große 2-Zimmer-Wohnung an einen indischen Imbissbetreiber vermietet. Während der Mieter anfangs noch mit 3 Erwachsenen und zuerst einem, später einem weiteren Kind in dieser Wohnung lebte, sind zwischenzeitlich nich mindestens 2 weitere Erwachsene mit ebenfalls zwei Kindern eingezogen. Durch das bei den derzeitigen Temperaturen ständig geöffnete Fenster und die offene Terrassentür kann man sehen, daß auf in beiden Räumen auf dem Boden ausgebreiteten Matratzen geschlafen wird.

Mittlerweile leben zumindest zeitweilig 5 Erwachsene und 4 Kinder im Alter von wenigen Monaten bis zu ca. 10 Jahren in den beiden Zimmern.

Wo kann man eine verwertbare Information über die maximal zulässige Personenzahl in Mietwohnungen bekommen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Ich habe auch einen Mieter, der auf 21 qm mal 4 Personen unterbringen wollte, allerdings nur vorübergehend. Da hab ich mich schlau gemacht. Tatsache ist, dass z.B. Sozialämter 10-12 qm pro Person durchaus noch für angemessen halten. KInder gelten als volle Person. Aber das Problem bei Dir scheint zu sein, dass es sich gar nicht um deien Mieter handelt sondern um die Wohnung daneben. Wenn Du selbst Mieter bist, kannst Du Deinem Vermieter ggf. bei Lärm mit Minderung drohen und hoffen, dass dieser dann versucht Regress bei dem Wohnungseigentümer zu nehmen. Das kann helfen. Dokumentieren solltest Du es auch, sonst werden die sich mit "Besuch" rausreden, und da kannst Du kaum was machen. Besuch kann bis zu 6 Wochen auf jeden Fall da sein.

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"Chylla"

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