Zusätzliches Fenster, Bauamt informieren?

24. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Narf-86
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)
Zusätzliches Fenster, Bauamt informieren?

Hallo Forum,

ich bin gerade am Bauen und das Haus steht im Rohbau. Ein Abstellraum war ursprünglich ohne Fenster geplant (auch im Bauantrag) und ich habe dort jetzt ein kleines (50*60) nachträglich zur besseren Lüftung eingebaut. Der Bauträger hatte gesagt, dass das so in Ordnung ist. Ich habe jetzt hier häufiger gelesen, dass ein solcher Fenstereinbau auch dem Bauamt gemeldet werden muss. Der Bauträger hat auf meine Frage dazu mit "nicht notwendig" geantwortet und das man solch kleine Änderungen am Bau nicht melden muss. Aber da ich mit dem schon häufiger Probleme hatte, wollte ich eure Meinung dazu hören. Das Fenster ist auf einer Hausseite, auf dem schon andere Fenster bestehen. Aus dem Fenster sieht man auf mein Grundstück, also nicht direkt auf das Nachbargrundstück. Für den Bauantrag benötigte ich nur eine Freistellung und der Bau ist in NRW.

Gruß,
Narf

-----------------
""

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Wichtiger als die Meinung des Forums ist die Meinung des Bauamtes.
Hast du dort schon angerufen und gefragt?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Narf-86
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

Gefragt hatte ich da jetzt noch nicht, da ich keine schlafenden Hunde wecken wollte. Ich weiß ja nicht wie die darauf reagieren, wenn ich denen sage, dass ich das Fenster schon eingebaut habe und nun nachträglich sie darüber informiere. Der Architekt hat/will den Bauplan ja auch nicht aktualisieren, da er meint, wir brauchen das nicht. Somit hätte ich noch nicht einmal Unterlagen büer das Fenster.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Du brauchst dem Bauamt bei der Frage doch nicht zu sagen, für welches Haus du fragst, du kannst die Frage ja auch ganz allgemein stellen:

"Meine Tante möchte gerne in ihrer Abstellkammer ein Fenster einbauen, braucht sie hierfür eine Genemigung, oder darf sie das auch so machen?"

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.483 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen