Hallo!
Meine Frau und ich haben ein Problem. Mein Schwiegervater ist im Jahr 1999 verstorben, daraufhin hat meine Ehefrau 1/4 des elterlichen Hauses geerbt.
Wir bewohnen die Erdgeschosswohnung, während meine Schwiegermutter in der Einliegerwohnung ist, die Sie sich ausgebaut hat. Sie droht uns nun ständig, das Haus zu verkaufen und uns damit indirekt herauszuwerfen.
Ist es denn überhaupt möglich, dass sie das gesamte Haus verkauft ohne die Zustimmung meiner Ehefrau?
Oder kann Sie evtl. darauf drängen, dass wir nur noch 1/4 des Hauses nutzen dürfen?
Zustimmung der Eigentümer zum Verkauf
Verbaut?
Verbaut?
Hallo Basti,
steht deine Frau mit 25 %-Miteigentumsanteil im Grundbuch? Ist es im Grundbuch geregelt, auf welche Wohnung sich der jeweilige Anteil bezieht? Dann kann deine Schwiegermutter natürlich nur ihre 75-% verkaufen.
Im Grundbuch sind beide Namen eingetragen, mit dem Vermerk: "In Erbengemeinschaft".
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Also ganz wichtig, so einfach kann deine Schwiegermutter das Haus nicht verkaufen. Das Grundbuch schützt euch. Erbengemeinschaften sind die "ungünstigsten" Wohnungseigentümer, wenn sich diese nicht einig sind.
Ich weiß nicht, ob man juristisch einen Antrag auf Auflösung der Erbengemeinschaft stellen kann. Meine persönliche Meinung war immer: verkaufen oder jeder wird mit seinem Geld glücklich. Aber an einem Haus hängen meistens auch emotionale Erinnerungen.
Wenn sie noch mal mit Verkauf droht, würde ich ganz ruhig bleiben und sagen "Mach mal Muttern, mach mal."
Naja, wir werden sehen wie weit das noch führt. Wir werden uns jedoch nicht unterkriegen lassen.
Danke für die Hilfe!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten