Hallo,
ich beabsichtige eine eigengenutze Eigentumswohnung in einer Zwangsversteigerung zu erwerben.
Laut Informationen der Nachbarn gehört die Wohnung einem ca. 60 Jahre alten Alkoholiker,
welcher die Wohnung seit einem Jahr nur noch zeitweise nachts betritt und den Briefkasten leert. Er wohnt bei Freunden. Vom Gerichtsvollzieher hat er wohl auch Angst, denn er parke sein Auto immer an unterschiedlichen Stellen. Er sei nicht gewalttätig.
Im Keller und der Garage stehen definitiv noch Möbel und Kleinteile. Wie die Wohnung aussieht ist unklar. Der Gutachter hatte keinen Zutritt. Irgendwas zwischen ein paar Möbelstücken und total vermüllter Wohnung werde ich wohl antreffen.
Ich werde versuchen mit dem Herrn Kontakt aufzunehmen und Ihn um die Schlüssel bitten und Ihm eine angemessene Zeit (3 Wochen?) lassen um die Wohnung / Keller / Garage zu räumen.
Dass dies funktioniert glaube ich jedoch nicht. Ich rechne mit keinerlei Reaktion bzw. mit Schwierigkeiten überhaupt Kontakt aufzunehmen.
Somit werde ich mit einem Schlüsseldienst mir Zugang zur Wohnung verschaffen. Mit einem Zeugen / Foto den Zustand dokumentieren und alles was nicht direkt Müll ist in die Garage schaffen. Dann gebe ich dem Herrn ein weiteres halbes Jahr Zeit um seinen Krempel abzuholen. Danach entsorge ich das Zeug.
Das ist rechtlich nicht einwandfrei, denn mir gehören ab dem Zuschlag nur alle fest mit der Wohnung verbundenen Gegenstände (so auch die Einbauküche) Ist das Richtig? Aber der ehemalige Eigentümer müsste ja zur Polizei bzw. mich verklagen und das wird sicherlich nicht geschehen.
Wie verhält es sich, wenn sich Gegenstände mit einem Pfandsiegel in der Wohnung befinden?
( Kontaktaufnahme Gerichtsvollzieher ? – Oder wecke ich dann schlafende Hunde)
Wie seht Ihr die Situation insgesamt und wie würdet Ihr vorgehen?
Gruß Markus
Zwangsverst eigengen. ETW - Möbel + pers. Gegenstände
Verbaut?
Verbaut?
Erst einmal musst du die Wohnung erhalten;).
Ansonsten finde ich das Vorgehen in Ordnung, wenn du die Lagerung in der Garage übernimmst.
Sollte ein Kuckuck auf Dingen kleben, dann wäre der Gerichtsvollzieher ja bereits in der Wohnung gewesen und hätte ja mit Schlüsseldienst wiederkommen können.
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
OK Laut Recherche ist die rechtlich einwandfreie Lösung folgendermaßen:
Beim Amtgericht bitte ich darum eine vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses anzufertigen.
Diesen bringe ich dem Gerichtsvollzieher und wünsche eine Zwangsräumung ( muss ich nachweisen, dass eine Kontaktaufnahme / Einigung mit dem ehemaligen Eigentümer nicht möglich war ?)
Zum Zwangsräumungstermin sollte der GV den Schlüsseldienst und Möbelpacker mitbringen.
( Bringt es einen Zeitvorteil, wenn ich dies für den GV organisiere ?)
Der ganze Vorgang scheint ca. ein halbes Jahr zu dauern.
Die Kosten für die Zwangsräumung (incl. Schlüsseldienst und Einlagerung ) muss ich vorstrecken. Bei einer 3-Zimmer Wohnung (mit Keller, Bühne und Garage) kommen da einiges an Kosten zusammen. Ich schätze jetzt mal 10.000 EUR
Auf diesen Kosten bleibt im Normalfall der neue Eigentümer sitzen, da es bei alten nichts zu holen gibt.
Laut der Ausschreibung weiß ich, dass die Betreiber der Zwangsversteigerung die Stadtkämmerei sowie die WEG Verwaltung sind. Erstere wird wohl ein paar Jahre Grundschulden und letztere ein paar Jahre Hausgeld einfordern. Diese Schulden schätze ich jetzt mal auch auf 10.000 EUR.
Ins Grundbuch habe ich (noch) nicht eingesehen doch nehme ich mal an, dass keine weiteren Forderungen (insb. Hypotheken) eingetragen sind.
Dann bleibt bei einem geschätzten Zuschlagsbetrag von 80.000 EUR ja 60.000 EUR übrig, welche nach dem Verteilungstermin an den ehemaligen Eigentümer gehen. (Überweisung auf sein Konto? Verrechnungsscheck? )
Sobald die weiteren Gläubiger (sicherlich vorhanden) mitbekommen, dass wieder was zu holen ist, ist dieses Geld wieder weg. Oder es wird gleich vom ehemaligen Eigentümer versteckt.
Wie kann ich nun sicherstellen, dass meine Forderungen bez. Zwangsräumung (welche ja erst 6 Monate später eingefordert werden können) sichere?
- Irgend eine Art Treuhandkonto ?
- Teil des Zuschlagsbetrag zurückhalten? (mit Begründung auf Forderung Zwangsräumung)
- Den gesamten Zuschlagsbetrag hinauszögern bis ich die Forderung zur Zwangsräumung nachweisen kann? ( oder wird dann mir das Objekt Zwangsversteigert ?)
Wenn ich mir Zugang zur Wohnung verschaffe und die Wohnung selbst räume handelt es sich angeblich um die Straftaten Hausfriedensbruch und Unterschlagung.
Das heißt der ehemalige Eigentümer (nur dieser oder auch ein dritter z.B. ein Freund?) müsste zur Polizei und mich anzeigen.
Was kommt dann?
Die Polizei sagt mir dann, dass ich alles wieder wie zuvor herzustellen habe (Möbel und Krempel zurück) bzw. Schadensersatz leisten muss ( falls sich etwas nicht wiederherstellen lässt)
Die Staatsanwaltschaft klagt mich an und das Gericht verknackt mich wegen Hausfriedensbruch und Unterschlagung
Wie oft kommt das wirklich vor? Nachdem ich das Forum durchstöbert habe, ist mein (zukünftiger) Fall ja quasi alltäglich!
Einmal habe ich so einem Fall auch von einem Schlichter gelesen welchen die Polizei gern einschaltet.
lassen sie sich von einem anwalt beraten, das kostet eventuell einige hundert €, hilft aber einige tausend € zu sparen!
Der ganze Vorgang scheint ca. ein halbes Jahr zu dauern.
Wer hat Dir das erzählt? Eine Räumungsklage ist hier nicht erforderlich, daher sollte das deutlich schneller gehen.
welche nach dem Verteilungstermin an den ehemaligen Eigentümer gehen.
Du zahlst aber den Gesamtbetrag an die Gerichtskasse. Wie der jetzige Eigentümer an sein geld kommt, muss Dich daher nicht interessieren. Deine Forderungen musst Du dann auch direkt anmelden.
Die Staatsanwaltschaft klagt mich an und das Gericht verknackt mich wegen Hausfriedensbruch und Unterschlagung
Die zu erwartende Strafe ist in so einem Fall bei einem Ersttäter eher das geringere Übel. Anwalts- und Prozesskosten, sowie Schadenersatzleistungen dürften dann deutlich stärker ins Gewicht fallen.
Wenn Du Dir sicher bist, dass aus dem Zuschalgsbetrag genug Geld übrig bleibt, würde ich dieses Risiko nicht eingehen.
Ich teile allerdings Deine Einschätzung, dass eher nicht damit zu rechnen ist, dass der derzeitige Eigentümer Dich anzeigt. So genau weiß man das aber nie.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
45 Antworten
-
21 Antworten
-
2 Antworten