Zwangsversteigerung, Vorkaufsrecht

5. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Popey
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)
Zwangsversteigerung, Vorkaufsrecht

Hallo,
kurz gefragt :
erlischt das Vorkaufsrecht wenn zwei Whg in einem 3Fam.Haus versteigert wird, auch wenn das Recht im Kaufvertrag der 3 Whg vereinbart wurde ?

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"-Ein Vergleich ist keine Option- "

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Popey
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

Kann mir da keiner was zu sagen ??
Ich weiß das, Grundbucheinträge bei einer Versteigerung zur löschung kommen, aber kann die Bank vor der Versteigerung oder vor dem Verkauf des Objekts das Vorkaufsrecht ignorieren und mich sozusagen damit übergehen ??
Bis jetzt hat sich weder die Bank noch der Eigentümer bei mir gemeldet, aber die bank bietet diese Wohnung auf Ihrer Page im Internet an.
?? Kann das den sein ??

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Hallo,
genaues weiß ich nicht dazu, aber ruf doch einfach mal beim Amtsgericht an (zuständiger Richter für Zwangsversteigerungen).

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#3
 Von 
Exekutor
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 13x hilfreich)

(zuständiger Richter für Zwangsversteigerungen)

besser Sie verlangen den zuständigen Rechtspfleger, da Versteigerungen in Deutschland von Rechtspflegern durchgeführt werden.


Gruß
Exek.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Das kommt darauf an, in welchem Rang dieses Vorkaufsrecht steht.

Ist es zum Rang der Belastung, durch die die Zwangsversteigerung ausgelöst wurde, nachrangig, dann erlöscht es. Ist es vorrangig, dann erlöscht es nicht.

Ein Vorkaufsrecht hat aus meiner Sicht für eine Privatperson aber ohnehin keine wesentliche Bedeutung.

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