Zwangsversteigerung-Grundschuld

2. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Ginalamia
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 53x hilfreich)
Zwangsversteigerung-Grundschuld

Hallo,
ich habe eine Frage?

Bin Sicherrungsgeberein Grundschuld RANG 1-7 Gebäude 3 Fam. Haus bzw. 3 Eigentumswohnungen. Ich bin nicht mehr Eigentümerin und die Bank hat keine Forderungen mehr. Es bestehen für mich Rückgewähransprüche.

Wir sind jetzt bei Versteigerung des 3. Fam. Hauses.
Das Gericht hat für alle 3 Eigentumswohnungen bestehende bleibende Rechte Pos.1-7 als Gesamthaft und ein niedrigste Gebot
zugeordnet.

Meine Frage ist,

die Versteigerung betreibt eine Fremde Person mit Pos.1-3-4 als erstrangige Gläubigerin. Diese ist durch rechtwidrige Handeln mit mein EX an diese Grundschulden gelangt. So das ich jetzt nur als nachrangige Gläubigerin mit Po.5,6,7 da stehe. Diese Person ist nicht der Rückgewähransprüche berechtigt und war auch nicht Sicherungsgeberin. Ich habe Drittwiederspruchsklage gegen eingereicht da auch die nachrangige Rechte bei eventuellen Zuschlag erloschen werden.Deshalb hat das Volstreckungsgericht die bestehende bleibende Rechte zugerordnet und gemäß §§ 50,125,128 ZVG in Höhe der bestehende bleibende Rechte zusätlich bedingte Sicherungshypothek eingetragen.

Was bedeutet jetzt GESAMTHAFT und bedingte Sicherungshypothek? Grundschuld Pos. 1-7 Wenn sich durch die Klage bewiesen wird,dass die erstrangige Gläubigerin kein dinglichen Recht hat muss ich doch die Grundschulden Po.1,3,4 wieder bekommen oder?

Wie sehen Sie diese Situation?

Für Antworten werde ich sehr DANKBAR!

Ginalamia









-----------------
"Ginalamia"

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.801 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen