Hallo,
ich habe eine Frage?
Bin Sicherrungsgeberein Grundschuld RANG 1-7 Gebäude 3 Fam. Haus bzw. 3 Eigentumswohnungen. Ich bin nicht mehr Eigentümerin und die Bank hat keine Forderungen mehr. Es bestehen für mich Rückgewähransprüche.
Wir sind jetzt bei Versteigerung des 3. Fam. Hauses.
Das Gericht hat für alle 3 Eigentumswohnungen bestehende bleibende Rechte Pos.1-7 als Gesamthaft und ein niedrigste Gebot
zugeordnet.
Meine Frage ist,
die Versteigerung betreibt eine Fremde Person mit Pos.1-3-4 als erstrangige Gläubigerin. Diese ist durch rechtwidrige Handeln mit mein EX an diese Grundschulden gelangt. So das ich jetzt nur als nachrangige Gläubigerin mit Po.5,6,7 da stehe. Diese Person ist nicht der Rückgewähransprüche berechtigt und war auch nicht Sicherungsgeberin. Ich habe Drittwiederspruchsklage gegen eingereicht da auch die nachrangige Rechte bei eventuellen Zuschlag erloschen werden.Deshalb hat das Volstreckungsgericht die bestehende bleibende Rechte zugerordnet und gemäß §§ 50,125,128 ZVG
in Höhe der bestehende bleibende Rechte zusätlich bedingte Sicherungshypothek eingetragen.
Was bedeutet jetzt GESAMTHAFT und bedingte Sicherungshypothek? Grundschuld Pos. 1-7 Wenn sich durch die Klage bewiesen wird,dass die erstrangige Gläubigerin kein dinglichen Recht hat muss ich doch die Grundschulden Po.1,3,4 wieder bekommen oder?
Wie sehen Sie diese Situation?
Für Antworten werde ich sehr DANKBAR!
Ginalamia
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"Ginalamia"
Zwangsversteigerung-Grundschuld
2. Januar 2007
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Frage vom 2. Januar 2007 | 11:55
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 53x hilfreich)
Zwangsversteigerung-Grundschuld
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#1
Antwort vom 4. Januar 2007 | 17:51
Von
Status: Bachelor (3817 Beiträge, 1593x hilfreich)
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