Zwangsversteigerung - Kann ich trotzdem versuchen das Haus privat zu verkaufen?

7. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Roosi
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 12x hilfreich)
Zwangsversteigerung - Kann ich trotzdem versuchen das Haus privat zu verkaufen?

Hallo, eine Frage. Mein Haus steht seid 2 Jahren schon zur Zwangsversteigerung aus. Eine Bausparkasse hat die hand drauf. Der Zuschlag ist auch diesmal versagt worden. Nun hat sich ein Interessent zur Besichtigung gemeldet. Ich kann doch mit ihm nichts mehr ausmachen oder ? Kann ich trotzdem jetzt noch versuchen das Haus privat zu verkaufen (kommt mehr Geld raus ) oder ist die Bausparkasse nun sein Verhandlungsparter. Ich habe irgendwie den Faden meiner ganzen Geschichte verloren, da sich das alles zu lange hinzieht. Bitte klärt mich auf. :(

Danke MfG Roosi

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Für den privaten Verkauf brauchst Du die Zustimmung der Bausparkasse. Ich sehe aber keinen Grund, warum sie Dir die Zustimmung nicht geben sollten. Die Bausparkasse ist letzendlich nur daran interessiert, ihr Geld zurückzubekommen.

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#2
 Von 
Reggi2
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielleicht erst einmal das Zwangsversteigerungsgesetz aus dem Internet herunterladen (google: zvg oder Zwangsversteig...) und studieren. Ist zwar zähflüssig zu lesen, aber letztlich in deutscher Sprache verfasst, so dass man sich schlau(er) machen kann.
Darin sind solche Fragen weitestgehend festgelegt und damit verbindlich beantwortet.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

§ 29 ZVG :
Das Verfahren ist aufzuheben, wenn der Versteigerungsantrag von dem Gläubiger zurückgenommen wird.

§ 30 ZVG :
(1) Das Verfahren ist einstweilen einzustellen, wenn der Gläubiger die Einstellung bewilligt. Die Einstellung kann wiederholt bewilligt werden. Ist das Verfahren auf Grund einer Bewilligung des Gläubigers bereits zweimal eingestellt, so gilt eine erneute Einstellungsbewilligung als Rücknahme des Versteigerungsantrags.

(2) Der Bewilligung der Einstellung steht es gleich, wenn der Gläubiger die Aufhebung des Versteigerungstermins bewilligt.

weitere Info unter:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/zvg/index.html

Also sprich mit der Bausparkasse. Ich denke nicht, dass sie sich einem privaten Verkauf in den Weg stellt, wenn sichergestellt ist, dass sie ihr Geld bekommt. Auch für sie ist das die einfachere Verfahrensweise.

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#4
 Von 
Wäbberle
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 16x hilfreich)

Es stimmt! Das Wichtigste ist, mit dem Gläubiger zu reden. Es sollte aber ein ernstes Interesse des privaten Käufers da sein! Die Banken haben kein Interesse, ein Haus zu versteigern und rote Zahlen zu schreiben.

Mit freundlichem Gruß

-----------------
"von Wäbberle"

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