Zwangsversteigerung - Dürfen die Stadtwerke Versorgungsleitungen einfach so trennen?

2. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Ratefreund
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsversteigerung - Dürfen die Stadtwerke Versorgungsleitungen einfach so trennen?

Hallo,
wir haben vor ein denkmalgeschütztes haus zu ersteigern.
Nun haben wir folgendes Problem:
Die Stadtwerke haben im Zuge einer Straßenerneuerung sämtliche Leitungen des Hauses getrennt und wollen es dann als Neuanschluss dem Käufer in Rechnung stellen. Ist dieses überhaupt zulässig?

folgender Sachverhalt:

Das haus steht seit 2 Jahren zur Zwangsversteigerung.
In dieser Zeit wurde auch mit Straßenerneuerungsmaßnahmen begonnen. Die Stadtwerke übten im gleichen Zuge der Straßenerneuerung Instandhaltungs- bzw. Modernisierungsarbeiten aus. Der Eigentümer des Hauses bewohnt seit ca. einem 3/4 Jahr eine andere Wohnung, holt aber Regelmäßig 1mal in der Woche die Post aus dem Haus. (seit 3/4 Jahr Leerstand) Bei der Besichtigung mussten wir feststellen, dass die Gasleitung, Wasserleitung sowie auch die Stromleitung getrennt worden waren. Der Eigentümer versicherte uns, dieses nicht in Auftrag gegeben zu haben. Des weiteren versicherte er uns auch keinerlei Schriftstücke für eine eventuelle Trennung der Versorgungsleitungen von den Stadtwerken bekommen zu haben. Der Eigentümer steht nicht in einem Insolvenzverfahren. Die Zwangsversteigerung wurde von der Sparkasse (Hauptgläubiger) beantragt.

nun zu unseren Fragen:

Dürfen die Stadtwerke diese Versorgungsleitungen einfach so trennen?
Dürfen die Stadtwerke dem Neueigentümer es als Neuanschluss in Kosten stellen?
Darf die Sparkasse als Gläubiger den Stadtwerken die Trennung der Versorgungsleitungen erlauben bzw. veranlassen oder muss in jedem Fall der Eigentümer seine Zustimmung geben?

für eine schnelle Beantwortung meiner fragen bedanke ich mich im voraus und verbleibe

mit freundlichem Gruß

meine email: ratefreund@web.de

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Bis zum Zähler sind die Versorgungsleitungen Eigentum der Stadtwerke.

Wenn kein Versorgungsvertrag mit dem Eigentümer besteht, dann können die Stadtwerke mit ihrem Eigentum machen, was sie gerne möchten.

Eine Zustimmung oder gar eine Veranlassung durch die Sparkasse oder den Eigentümer ist dafür nicht notwendig.

Beim Kaufpreis bzw. bei der Versteigerung solltest Du die Kosten berücksichtigen. Das mindert den Wert des Grundstückes.

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