1. Wenn jemand bei einer Zwangsversteigerung eine Wohnung erwirbt, ab wann ist er Eigentümer und darf dem Mieter kündigen?
Tag der Zwangsversteigerung
Tag der Grundbucheintragung
2. Ab wann und wie oft muss ihn der Mieter in die Wohnung lassen?
--
3. Was ist, wenn das Geld für die Wohnung nicht bezahlt wird, wer treibt das ein, Amtsgericht oder der Gläubiger, der die Zwangsversteigerung beantragt hat?
Zwangsversteigerung ab wann Eigentümer
Verbaut?
Verbaut?
Hallo,
1.) Eigentümer wird man mit dem Zuschlag (§ 90 ZVG
), später erfolgt die Grundbuchberichtigung.
2.) Der Ersteigerer hat ein Besichtigungsrecht, um sich ein Bild vom Zustand der Wohnung zu machen.
3.) Wenn der Mieter die Mietzahlungen einstellt, ist die Geltendmachung Sache des Ersteigerers.
MfG Gruwo
Danke Gruwo. Mit 3. meinte ich allerdings den "neuen" Eigentümer, wenn er das Geld nicht zahlt.
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Geht es auch bei 2.) um den Alteigentümer, nicht den Mieter?
MfG Gruwo
Vielleicht ist bei (3) auch gemeint, dass der neue Besitzer das Bargebot (= das höchste Gebot) nicht bezahlt? In diesem Fall werden meines Wissens die Gläubiger im Grundbuch wieder eingetragen. Der Eigentümerwechsel bleibt trotzdem vollzogen. Die Gläubiger können dann wieder die Zwangsversteigerung anstreben.
Gruss, JoKu
Danke Joku, genau das war die Antwort, die ich haben wollte.
Aber, wer ist denn jetzt Gläubiger, immer noch der erste?
Das Amtsgericht ist also nur durchführende Stelle und der Gläubiger hat jetzt den Anspruch gewechselt (also von wem er das Geld bekommt), richtig?
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