Zwangsversteigerung ab wann Eigentümer

15. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)
Zwangsversteigerung ab wann Eigentümer

1. Wenn jemand bei einer Zwangsversteigerung eine Wohnung erwirbt, ab wann ist er Eigentümer und darf dem Mieter kündigen?
Tag der Zwangsversteigerung
Tag der Grundbucheintragung

2. Ab wann und wie oft muss ihn der Mieter in die Wohnung lassen?
--

3. Was ist, wenn das Geld für die Wohnung nicht bezahlt wird, wer treibt das ein, Amtsgericht oder der Gläubiger, der die Zwangsversteigerung beantragt hat?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo,

1.) Eigentümer wird man mit dem Zuschlag (§ 90 ZVG ), später erfolgt die Grundbuchberichtigung.
2.) Der Ersteigerer hat ein Besichtigungsrecht, um sich ein Bild vom Zustand der Wohnung zu machen.
3.) Wenn der Mieter die Mietzahlungen einstellt, ist die Geltendmachung Sache des Ersteigerers.


MfG Gruwo

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Danke Gruwo. Mit 3. meinte ich allerdings den "neuen" Eigentümer, wenn er das Geld nicht zahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Geht es auch bei 2.) um den Alteigentümer, nicht den Mieter?

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 147x hilfreich)

Vielleicht ist bei (3) auch gemeint, dass der neue Besitzer das Bargebot (= das höchste Gebot) nicht bezahlt? In diesem Fall werden meines Wissens die Gläubiger im Grundbuch wieder eingetragen. Der Eigentümerwechsel bleibt trotzdem vollzogen. Die Gläubiger können dann wieder die Zwangsversteigerung anstreben.

Gruss, JoKu

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Danke Joku, genau das war die Antwort, die ich haben wollte.
Aber, wer ist denn jetzt Gläubiger, immer noch der erste?
Das Amtsgericht ist also nur durchführende Stelle und der Gläubiger hat jetzt den Anspruch gewechselt (also von wem er das Geld bekommt), richtig?

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