Zwei Garagen, zwei Grundstücke, nur eine Wand

27. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Zwei Garagen, zwei Grundstücke, nur eine Wand

Ich benötige mal Eure rechtliche Einschätzung:
In SH existieren zwei Grundstücke A und B, jeweils mit einem EFH bebaut. Eigentümer A hat vor 30 Jahren eine Garage (ordnungsgemäß genehmigt) direkt an der Grenze zu B gebaut. Eigentümer B hat vor ca. 5 Jahren ebenfalls eine Garage (auch genehmigt) direkt an die Grenze zu A und damit direkt an die Garage von A bauen lassen. DIe Garage B wurde nicht als Fertiggarage geliefert, sondern Stein auf Stein gemauert.

Eigentümer A verkauft nun an an Eigentümer N. Dieser entscheidet sich, die Garage auf A abzureißen und durch einen Carport zu ersetzen. Nach dem Abriss ist das Geschrei von Eigentümer B groß, denn seine Garage hat plötzlich auf der linken Seite keine Wand mehr. Beim Bau der Garage B wurde nämlich die linke Wand nicht gesetzt, sondern einfach an die Garage A "angemauert".

Hat B irgendwelche durchsetzbaren monetären Ansprüche gegenüber dem Neueigentümer N?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
DIe Garage B wurde nicht als Fertiggarage geliefert, sondern Stein auf Stein gemauert.
d.h. B hat sich damals ´ne Wand gespart. Das war sicher weder Vorschrift noch genehmigt.

Zitat (von guyfromhamburg):
Hat B irgendwelche durchsetzbaren monetären Ansprüche gegenüber dem Neueigentümer N?
Nö. Kann ich nicht sehen. Ich meine, B kann nichts durchsetzen.


B hat damals am falschen Ende gespart.
B kann jetzt seine genehmigte Garage *vollenden*. Auf eigene Kosten.

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