Zwei unserer Fenster werden teilweise zugebaut!

12. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
kalm persoon
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 2x hilfreich)
Zwei unserer Fenster werden teilweise zugebaut!

Hallo, ich denke das mein Tread schon hier den richtigen Platz hat. Sollte es nicht so sein, dann bitte passend verschieben.
Wir sind Ende Oktober in ein Dreifamilienhaus (ohne Dämmung), in eine Souterrain-Wohnung ( Kellerwohnung) gezogen. Die Mieter über uns suchten auch sofort den Kontakt zu uns, ein wenig schleimig, aber ok. Man ist ja auch frisch, und wartet erst einmal ab, was die Zeit bringt.
Von Nachbarn haben wir mittlerweile erfahren, das unser jetziger Eigentümer das Haus 2017 von einer alten Dame gekauft hat, die u.a. über keine Gelder verfügte, das Haus instand zu halten. Und die Mieter über uns konnten bei ihr machen was sie wollten, und gaben sich in der gesammten Nachbarschaft als eine Art Eigentümer aus. 2014 haben sie von ihrem Balkon die rechte Seite entfernt, und eine Art Holzgestell errichtet, worauf sie auf die rechte Seite des Gebäudes kommen, und dort haben sie mit Holz und Stein einen grossen Wintergarten (ohne Genehmigung) direkt an die Hauswand gebaut. Der momentane Eigentümer will das Haus auch wieder verkaufen, da wohl die Kosten zu hoch sind, die er reinstecken müsste. Unser Vormieter sagte uns, das durch den ganzen Wintergartenanbau richtig Schimmelprobleme an der Hausseite waren. Der jetzige Eigentümer hat es fachmännisch behandeln lassen, und bisher sind auch keine Flecken mehr aufgetaucht. Der Eigentümer ist eine Gesellschaft, welche für die hiesigen Objekte eine naja theoretische Verwalterin hat, die den Mietern auch schon gesagt hatte, das dieser Anbau verschwinden muss, was aber nicht passiert ist, und die Dame macht in dieser Richtung auch nichts mehr.
Wir habe an dieser Hausseite unser Flurfenster und Badfenster durch die Hanglage nach rechts ein Teil Schacht. Vorgestern fingen die obigen Mieter an direkt vor unser Badfenster vor den Schacht eine grössere Pflanze in ihrem "Wintergarten-Terrassengemisch" einzubuddeln, und direkt links neben dem Badfenster eine ca. 2,5 Meter und 2 Meter hohe Mauer zu errichten. Offiziell als Windschutz, und damit es in unserem Bad nicht zu dunkel wird haben sie auch großzügig einige wenige Glasbausteine verbaut. Nur mein Denken ist es, das dort keine Sonne und keine Luft hinkommen, und das das die Schimmelbildung wieder fördert. Auch mit der Mauer wurde keine Genehmigung eingeholt. Ich habe meine Meinung vorgetragen, worauf mir wegen der Lichteinbuße stolz die Glassteine gezeigt wurden, und mit der Luftzirkulation das würde ich falsch liegen. Ich will jetzt auch nicht die Mieter bei dem Eigentümer direkt anschwärzen, was das Verhältnis negativ beeinflussen würde, denn nach aussen spielen wir, wie die auf gute Nachbarn. Allerdings denke ich, das die doch nicht einfach machen können was sie wollen, und die meiste Angst habe ich, das der Schimmel wiederkommt, denn ansonsten ist die Wohnung mit Garten und grosser Terrasse ein Traum.
Was können wir machen????

-- Editiert von kalm persoon am 12.04.2020 17:18

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120145 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von kalm persoon):
Was können wir machen????

Du zumindest könntest die hingekachelte Textwand leserlich gestalten. Absätze machen nicht nur an Schuhen Sinn...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von kalm persoon):
in eine Souterrain-Wohnung ( Kellerwohnung) gezogen.
Eine Souterrainwohnung ist keine Kellerwohnung.
Zitat (von kalm persoon):
... durch die Hanglage nach rechts ein Teil Schacht.
Was ist ein Teil Schacht?
Zitat (von kalm persoon):
... eine ca. 2,5 Meter und 2 Meter hohe Mauer zu errichten.
Ihr solltet euren Vermieter schriftlich und mit Fristsetzung auffordern, dafür zu sorgen, dass bei euch /also an eurer Mietsache sowohl Flur-u. Badfenster ihre Funktion (Licht und Luft) erfüllen.
Zitat (von kalm persoon):
...nicht die Mieter bei dem Eigentümer direkt anschwärzen,
Musst du nicht. Nichts vermuten, niemanden anschwärzen.
Was der Vermieter dann veranlasst, ist zunächst seine Sache.
Zitat (von kalm persoon):
das durch den ganzen Wintergartenanbau richtig Schimmelprobleme an der Hausseite waren.
An dieser Seite, wo euer Flur-und Badfenster ist?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kalm persoon
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von kalm persoon):
in eine Souterrain-Wohnung ( Kellerwohnung) gezogen.
Eine Souterrainwohnung ist keine Kellerwohnung.

Das Souterrain liegt, zumindest mit seinem Fußboden, unter der Erdoberfläche und wird daher auch oft Unter- oder Kellergeschoss genannt. Anders als normale Kellerräume liegt das Souterrain aber zumeist etwas höher und kann auch Fenster haben. Alle diese Begriffe werden in der Regel jedoch nur benutzt, wenn von Wohnräumen oder Ladenlokal-Flächen gesprochen wird.

Zitat (von kalm persoon):
... durch die Hanglage nach rechts ein Teil Schacht.
Was ist ein Teil Schacht?

Bei beiden Fenstern sind unten am Rand Schächte, wie man sie von Kellerfenstern kennt.

Zitat (von kalm persoon):
... eine ca. 2,5 Meter und 2 Meter hohe Mauer zu errichten.
Ihr solltet euren Vermieter schriftlich und mit Fristsetzung auffordern, dafür zu sorgen, dass bei euch /also an eurer Mietsache sowohl Flur-u. Badfenster ihre Funktion (Licht und Luft) erfüllen.
Zitat (von kalm persoon):
...nicht die Mieter bei dem Eigentümer direkt anschwärzen,
Musst du nicht. Nichts vermuten, niemanden anschwärzen.
Was der Vermieter dann veranlasst, ist zunächst seine Sache.
Zitat (von kalm persoon):
das durch den ganzen Wintergartenanbau richtig Schimmelprobleme an der Hausseite waren.
An dieser Seite, wo euer Flur-und Badfenster ist?


Genau! An dieser Hausseite mit den Schimmelproblemen liegt als erstes die Küche, dahinter das Bad, und dann der Flur. Die Küche hat ihr Fenster nach hinten, also nicht an der problematischen Hausseite.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Eine Souterrainwohnung ist keine Kellerwohnung. Eine Souterrainwohnung muss Fenster haben.
Unter dem Flurfenster und dem Badfenster der Souterrianwohnung befinden sich Lichtschächte.

Meine Empfehlung bleibt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)

Zitat:
Was können wir machen????

Den aktuellen Vermieter auf das Problem aufmerksam machen und darauf drängen, dass der eine Lösung findet.
Da Sie nur Mieter sind, haben Sie keine direkten Einwirkungsmöglichkeiten auf die anderen Mieter.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kalm persoon
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 2x hilfreich)

Muss aus aktuellem Anlass den Tread wieder hochschieben!

Bisher hat sich in dieser Richtung nichts getan, was bedeutet, das die Mauern noch stehen.

Der Eigentümer hatte zwar zugesichert, das er sich darum kümmert, aber es ist eben nichts passiert.
In dieser Zeit ist auch seine Mutter gestorben, wodurch er geraume Zeit in der Heimat war, und sein Monteurteam ist auch wegen der Urlaubszeit in die Heimat gefahren. Mittlerweile sind allerdings alle wieder da.
Wollte in der kommenden Wochen noch mal telefonisch Druck machen,

Was passiert ist, das wir jetzt eine Fläche von ca. 40 cm Höhe und 15 cm Breite Schimmelbildung haben. Direkt neben den Wandfliesen, wodurch naheliegt, das es hinter den Fliesen wohl auch Schimmel gibt.

Meine Ehefrau hatte eben zufällig den Sohn der Nachbarn vorm Haus getroffen, und im gesagt, das wir Schimmel im Bad haben.
Er sagte lediglich, das sie sich erkundigt hätten, und da die Mauer ja nur Dekor wäre, sie auch bleiben könnte, was auch der Eigentümer hinzunehmen hätte.
Ich kann mir diese Aussage irgendwie nicht vorstellen!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von kalm persoon):
Wollte in der kommenden Wochen noch mal telefonisch Druck machen,
Besser wäre schriftlich. Siehe #2.
Zitat (von kalm persoon):
Meine Ehefrau hatte eben zufällig den Sohn der Nachbarn vorm Haus getroffen, und im gesagt, das wir Schimmel im Bad haben.
Was hat denn der Nachbarssohn mit dem Schimmel in eurer Mietwohnung zu tun?
Zitat (von kalm persoon):
Ich kann mir diese Aussage irgendwie nicht vorstellen!
Wieso nicht? Der braucht eigentlich gar nichts sagen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kalm persoon
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 2x hilfreich)

Werde dann mal schriftlich an unseren VM heran treten.

Vorweg, der Sohn des Nachbarn ist 25 Jahre. Wir hatten denen beim Bau dieser Mauer schon gesagt, das wir einen großen Verlust an Tageslicht haben, und die Luft dort durch die Mauer nicht mehr zirkulieren kann, und es wieder zu einer Schimmelbildung kommen kann, wie bei unserem Vormieter vor Jahren es schon mal der Fall war.
Die Nachbarn wohnen ca. 9 Jahre in der Wohnung über uns, und haben schon bei der vorherigen Eigentümerin einfach die Seite des Gebäudes so 2 Meter hoch mit Erde angeschüttet, vorn und hinten eine Mauer vorher gezogen, an der einen Seite ist die Grundstücksmauer des Nachbarhauses. Auf diese "Platte haben sie sich ein Terasse gebaut, mit leichtem Aufgang zu ihrem Balkon, wo sie das Seitenteil abfeflext hatten. Die alte Eigentümerin war schon recht alt, und die Mieter hatten ihr immer so auf der Nase getanzt, und da hat sich einfach alles wohl passieren lassen.
Nur durch diesen "Anbau" ist eigentlich die ganze Wand zu, und ich vermute das dadurch auch damals die Schimmelbildung kam.

Der jetzige VM hat es so gekauft, und schon zwischendurch dort mal durchklingen lassen, das diese Sache wieder wegmuss, allerdings haben die ihm dann mit anwaltlichen Schritten gedroht, und er macht erstmal nichts.
Der VM meinte mal zu uns, das er das Haus dieses Jahr noch neu dämmen und streichen will, und dann diese Sache sowieso weg kommt. Nur haben wir von den Nachbarhäusern und dem Vormieter unserer Wohnung erfahren, das er das Gebäude schon bald 3 Jahre dämmen und streichen will.

Diese ganze Seitenanbau ist der nicht auch genehmigungspflichtig? Wenn er das wäre, dann würde sich doch eine bestimmte Adresse dafür interessieren,oder?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120145 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von kalm persoon):
dann würde sich doch eine bestimmte Adresse dafür interessieren,oder?

Die könnte man ja mal mit entsprechenden Fotos in Kenntnis setzen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von kalm persoon):
Werde dann mal schriftlich an unseren VM heran treten.
Ja, mach das nach Möglichkeit.
Zitat (von kalm persoon):
Wir hatten denen beim Bau
Das waren die falschen Adressaten. Damals schon und heute immer noch. Egal, wie alt der Sohn ist.
Man kann hier alles von April lesen, was passiert ist. Wiederholungen machen den Schimmel nicht weg und Licht nicht an.
Zitat (von kalm persoon):
Diese ganze Seitenanbau ist der nicht auch genehmigungspflichtig?
Keine Ahnung. Baurecht, Landesrecht, Nachbarrecht, Satzungen, B-Pläne--- viel Auswahl. Bitte prüfen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Selbst wenn er nicht genehmigungspflichtig wäre, muss der Vermieter aber sein Einverständnis geben.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Selbst wenn er nicht genehmigungspflichtig wäre, muss der Vermieter aber sein Einverständnis geben.
und selbst wenn der Vermieter kein Einverständnis gibt, haben wir es hier mit zwei Buastellen zu tun.

Veränderungen des einen Mieters sind ein Problem zwischen Mieter 1 und Vermieter.
Schäden / Beeinflussungen / Mieteinschränkungen des zweiten Mieters sind ein Problem zwischen Mieter 2 und Vermieter. Auch wenn 2. in 1. begründet liegt.

Man fordert also den Vermieter auf, die Beeinträchtigung(en) der Mietsache zu beseitigen. Notfalls halt auf finanziellem Weg (Mietminderung - Achtung, hier empfiehlt sich ein fachlich versierter Rat über deren Höhe - sonst wird es mitunter ein Boomerang).
Was der Vermieter nun tut, ob er die Mauer einreißen lässt, sie selber einreißt, oder, blöd gesagt, einen Ventilator und eine helle Lampe in den Schacht einbaut, ist dann wieder sein Problem.

By the way: die Beschreibung hätte man sich auch sparen können. Zumindest ich kann mir unter der Situation absolut nichts vorstellen. Einfach mal ein Foto einstellen. Dann kann man ggf. einen Rat geben ob und inwiefern hier überhaupt ein sinnvoller kausaler Zusammenhang existieren könnte.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen