Zweifamilienhaus soll Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung werden

8. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Viewty
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweifamilienhaus soll Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung werden

Guten Tag zusammen!

Da ich in den Weiten des Internets keine Antwort auf meine Frage finden konnte - auch nicht mit der Suchfunktion im Forum - habe ich mich angemeldet und hoffe hier kann man mir weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus!

Meine Frau und ich haben eine Bestandsimmobile (Baujahr 1973 in Rheinland Pfalz) gekauft.
Bei dem Haus handelt es sich um ein Zweifamilienhaus - steht auch so im Bauantrag und auch im Grundsteuerbescheid.

Das Haus wurde, wie wohl damals üblich, als Mehrgenerationenhaus gebaut.
Die Etagen EG und 1. OG sind nahezu baugleich vom Schnitt und dann gibt es noch das ausgebaute Dachgeschoss.
Die Etagen EG und 1. OG haben zwar separate Eingänge, jedoch sind alle drei Etagen (EG, 1. OG und DG) innen mit einer Treppe verbunden. Das ist dann auch kein Treppenhaus, welches man aus den jeweiligen Fluren erreicht, sondern die Treppe verbindet die jeweiligen Flure und von da aus kommt man direkt in die jeweiligen Räume. Das Haus lässt sich so eigentlich nur durch eine Familie oder WG nutzen. Zwei getrennte Familien könnten nur darin wohnen, wenn die Etage EG. von 1. OG und DG abgetrennt wird. Dann würde eine Familie das EG bewohnen und eine Familie das 1. OG und DG.

Das Haus hat eine Hausnummer - nicht zwei obwohl zwei Eingänge, einen Wasser- und Stromanschluss und jeweils auch nur einen Zähler.

Wir möchten jetzt einen Teil vom EG räumlich abtrennen, sodass es sich hierbei um eine eigenständige Wohneinheit, bestehend aus Bad, Flug, Küche und Wohn-/Schlafzimmer, mit eigenem Eingang handelt.

Dazu ergeben sich folgende Fragen für uns:
1. Kann diese Abtrennung, somit wird aus dem Zweifamilienhaus ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, einfach durchgeführt werden oder ist dies genehmigungs- oder anzeigepflichtig? Wenn ja wo?
2. Hat solch eine Änderung Auswirkungen auf die Grundsteuer?
3. Die Einliegerwohnung würde bzgl. Kalt-/Warmwasser und Strom Unterzähler erhalten - gibt es da aus rechtlicher Sicht irgendwas zu beachten? Der Mieter würde somit auch den Strom über die Nebenkosten in Rechnung gestellt bekommen und hätte keine Wahlmöglichkeit bzgl. des Stromanbieters.
4. Welchen Weg muss man einschlagen über für die Einliegerwohnung eine eigene Hausnummer - reicht ja dann ein Buchstabe zur Nummer - zu erhalten? Hat sowas irgendwelche Vorteile- oder Nachteile.
Aus unserer Sicht ist der Vorteil das es somit für die Post etc. einfacher ist bei der Zustellung.

Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!

Viele Grüße
Viewty

-- Editiert von Viewty am 08.07.2022 13:17




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50245 Beiträge, 17587x hilfreich)

Zitat (von Viewty):
somit wird aus dem Zweifamilienhaus ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung,


Nein, es bleibt ein Zweifamilienhaus.

Zitat (von Viewty):
einfach durchgeführt werden oder ist dies genehmigungs- oder anzeigepflichtig? Wenn ja wo?


Das hängt davon ab, welche genauen baulichen Maßnahmen man da vornehmen will.

Zitat (von Viewty):
Hat solch eine Änderung Auswirkungen auf die Grundsteuer?


Nein

Zitat (von Viewty):
3. Die Einliegerwohnung würde bzgl. Kalt-/Warmwasser und Strom Unterzähler erhalten - gibt es da aus rechtlicher Sicht irgendwas zu beachten? Der Mieter würde somit auch den Strom über die Nebenkosten in Rechnung gestellt bekommen und hätte keine Wahlmöglichkeit bzgl. des Stromanbieters.


Nein meiner Kenntnis reicht es aus, dass vertraglich so zu regeln.

Zitat (von Viewty):
4. Welchen Weg muss man einschlagen über für die Einliegerwohnung eine eigene Hausnummer - reicht ja dann ein Buchstabe zur Nummer - zu erhalten? Hat sowas irgendwelche Vorteile- oder Nachteile.


Dazu wende man sich an das örtliche Bauamt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2751 Beiträge, 657x hilfreich)

Hinsichtlich der Hausnummer kann ich das "Problem" nicht erkennen. Sieh Dir irgendeinen Wohnblock an. Da sind pro Aufgang 4, 6, 8 oder mehr Wohnungen aber nur eine Hausnummer.

Bei Strom, Wasser, Gas sind eingene Hausanschlüsse sinnvoll. Zwingend erforderlich ist es allerdings nicht.

Zitat (von Viewty):
Bei dem Haus handelt es sich um ein Zweifamilienhaus [...]

Die Etagen EG und 1. OG haben zwar separate Eingänge, jedoch sind alle drei Etagen (EG, 1. OG und DG) innen mit einer Treppe verbunden. Das ist dann auch kein Treppenhaus, welches man aus den jeweiligen Fluren erreicht, sondern die Treppe verbindet die jeweiligen Flure und von da aus kommt man direkt in die jeweiligen Räume. Das Haus lässt sich so eigentlich nur durch eine Familie oder WG nutzen. Zwei getrennte Familien könnten nur darin wohnen, wenn die Etage EG. von 1. OG und DG abgetrennt wird.


Irgendwie widersprüchlich. Sollte sich ein Fachmann vor Ort ansehen. Eventuell sind zusätzliche Maßnahmen hinsichtlich des baulichen Brandschutzes erforderlich.

Sofern keine gravierende Eingriffe in die Bausubstanz vorgesehen sind, dürfte das Vorhaben verfahrens-/genehmigungsfrei sein. Das kann der Fachmann dann bei der Ortsbegehung sicher auch einschätzen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130559 Beiträge, 41543x hilfreich)

Zitat (von Viewty):
1. Kann diese Abtrennung, somit wird aus dem Zweifamilienhaus ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung

Finde den Unterschied ...



Zitat (von Viewty):
einfach durchgeführt werden

Das kommt auf die örtlichen Gegebenheiten an, vorhandene Bausubstanz, Schall- und Brandschutz etc.



Zitat (von Viewty):
ist dies genehmigungs- oder anzeigepflichtig?

Siehe oben, abhängig von den erforderlichen Maßnahmen



Zitat (von Viewty):
Wenn ja wo?

Mindestens mal beim Bauamt.



Zitat (von Viewty):
3. Die Einliegerwohnung würde bzgl. Kalt-/Warmwasser und Strom Unterzähler erhalten - gibt es da aus rechtlicher Sicht irgendwas zu beachten?

Der Vermieter ist nicht nur in der vollen Haftung was die Lieferung von Kalt-/Warmwasser und Strom angeht, er gitl vor dem Gesetz auch als Ernergielieferant. So lange alles Problemlos läuft, ist das toll. Nur das kann sich schnell ändern und dann sitzt man in der Falle ...

Hier soltten die Anschlüsse unbedingt getrennt werden.



Zitat (von Viewty):
4. Welchen Weg muss man einschlagen über für die Einliegerwohnung eine eigene Hausnummer - reicht ja dann ein Buchstabe zur Nummer - zu erhalten?

Man fragt beim zuständigen Amt.
Vermutlich wird es abgelehnt werden, da 2 Hausnummern für ein Haus nicht vorgesehen sind und nur zur unnötigen Verwirrung frühen dürfte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Viewty
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat (von Viewty):
somit wird aus dem Zweifamilienhaus ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung,

Nein, es bleibt ein Zweifamilienhaus.

Kannst du das bitte begründen?
Ich dachte es gibt Zwischen Zweifamilienhaus und Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung einen Unterschied.

Zitat (von hh):
Zitat (von Viewty):
einfach durchgeführt werden oder ist dies genehmigungs- oder anzeigepflichtig? Wenn ja wo?

Das hängt davon ab, welche genauen baulichen Maßnahmen man da vornehmen will.

Es wird eine Zwischenwand gezogen, sodass die Einliegerwohnung vom Rest des Hauses abgetrennt ist und die Einliegerwohnung erhält ein Bad.

Zitat (von de Bakel):
Irgendwie widersprüchlich. Sollte sich ein Fachmann vor Ort ansehen. Eventuell sind zusätzliche Maßnahmen hinsichtlich des baulichen Brandschutzes erforderlich.

Was genau meinst du mit widersprüchlich?

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Viewty):
3. Die Einliegerwohnung würde bzgl. Kalt-/Warmwasser und Strom Unterzähler erhalten - gibt es da aus rechtlicher Sicht irgendwas zu beachten?

Der Vermieter ist nicht nur in der vollen Haftung was die Lieferung von Kalt-/Warmwasser und Strom angeht, er gitl vor dem Gesetz auch als Ernergielieferant. So lange alles Problemlos läuft, ist das toll. Nur das kann sich schnell ändern und dann sitzt man in der Falle ...

Hier soltten die Anschlüsse unbedingt getrennt werden.

Zweiter Wasseranschluss wird schwierig. Beim Stromanschluss würde ja dann theoretisch ein zweiter Stromzähler (also kein Unterzähler) ausreichen, oder?

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Viewty):
4. Welchen Weg muss man einschlagen über für die Einliegerwohnung eine eigene Hausnummer - reicht ja dann ein Buchstabe zur Nummer - zu erhalten?

Man fragt beim zuständigen Amt.
Vermutlich wird es abgelehnt werden, da 2 Hausnummern für ein Haus nicht vorgesehen sind und nur zur unnötigen Verwirrung frühen dürfte.

Danke. Ich war der Meinung es gibt viele Häuser mit Hausnummer und die Einliegerwohnung hat dann neben der Hausnummer noch einen Buchstaben.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Escroda
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 132x hilfreich)

Zitat (von Viewty):
4. Welchen Weg muss man einschlagen über für die Einliegerwohnung eine eigene Hausnummer - reicht ja dann ein Buchstabe zur Nummer - zu erhalten? Hat sowas irgendwelche Vorteile- oder Nachteile.

§126 Abs. 3 BauGB:
(3) Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen.
Heißt: Wende Dich an Deine Gemeinde. Jede Gemeinde kann das anders organisieren, z.B. Bauamt, Vermessungsamt, Ordnungsamt, und jede Gemeinde kann eigene Richtlinien aufstellen bezüglich Vergabekriterien und Nummerierungssystematik. Ob Du also eine zusätzliche Hausnummer erhalten kannst, ob das eine ganze Nummer ist, ein Zusatzbuchstabe oder eine Bruchstrichhausnummer, liegt in der Verantwortung der Gemeinde.
Vorteile hast Du schon genannt, der wichtigste wäre die direkte Anfahrt des Rettungswagens. Nachteil: Meistens werden Gebühren fällig.

Signatur:

Bei Verwendung der weiblichen oder männlichen Form sind alle anderen Geschlechter mitgemeint.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50245 Beiträge, 17587x hilfreich)

Zitat (von Viewty):
Ich dachte es gibt Zwischen Zweifamilienhaus und Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung einen Unterschied.


Baurechtlich gibt es keinen Unterschied. Du wirst auch in keinem gültigen Gesetz den Begriff "Einliegerwohnung" finden. Bis 2001 wurde der Begriff im II. WoBauG verwendet.

Wenn ein Haus zwei Wohnungen hat, dann ist es baurechtlich ein Zweifamilienhaus unabhängig von den Größenverhältnissen beider Wohnungen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2751 Beiträge, 657x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wenn ein Haus zwei Wohnungen hat,

Nur dass hier
Zitat (von Viewty):
Die Etagen EG und 1. OG haben zwar separate Eingänge, jedoch sind alle drei Etagen (EG, 1. OG und DG) innen mit einer Treppe verbunden.

anscheinend keine zwei Nutzungseinheiten vorliegen.

Die entsprechende Nachfrage
Zitat (von de Bakel):
Irgendwie widersprüchlich.

wurde anscheinend nicht verstanden
Zitat (von Viewty):
Was genau meinst du mit widersprüchlich?


Da aber das Thema für den /die TE uninteressant geworden zu sein scheint, ;)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Viewty
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@de Bakel & @hh

Hatte total vergessen zu antworten…
Danke für die Aufklärung.

Zu den Wohneinheiten…die waren beide miteinander verbunden. Nun haben wir diese aber komplett getrennt. Die Einliegerwohnung hat einen eigenen Zugang und von dieser kommt man im inneren auch nicht zur anderen Wohneinheit.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2751 Beiträge, 657x hilfreich)

Zitat (von Viewty):
Hatte total vergessen zu antworten…

...und nach 4 Wochen sollen wir nochmal kostenlos alles durcharbeiten?

Zitat (von Viewty):
1. Kann diese Abtrennung, somit wird aus dem Zweifamilienhaus ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, einfach durchgeführt werden oder ist dies genehmigungs- oder anzeigepflichtig? Wenn ja wo?
2. Hat solch eine Änderung Auswirkungen auf die Grundsteuer?
3. Die Einliegerwohnung würde bzgl. Kalt-/Warmwasser und Strom Unterzähler erhalten - gibt es da aus rechtlicher Sicht irgendwas zu beachten? Der Mieter würde somit auch den Strom über die Nebenkosten in Rechnung gestellt bekommen und hätte keine Wahlmöglichkeit bzgl. des Stromanbieters.
4. Welchen Weg muss man einschlagen über für die Einliegerwohnung eine eigene Hausnummer - reicht ja dann ein Buchstabe zur Nummer - zu erhalten? Hat sowas irgendwelche Vorteile- oder Nachteile.
Aus unserer Sicht ist der Vorteil das es somit für die Post etc. einfacher ist bei der Zustellung.

Zu 1. die Antwort steht in #6
Zu 2. vermutlich ja - ist nicht mein Fachbereich
Zu 3. die Regelungen aus dem Mietrecht (Deine Lösung ist da vermutlich nicht rechtskonform.)
zu 4. bei der Gemeinde beantragen - kostet rund 30,- €

1x Hilfreiche Antwort

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