Guten Tag zusammen!
Da ich in den Weiten des Internets keine Antwort auf meine Frage finden konnte - auch nicht mit der Suchfunktion im Forum - habe ich mich angemeldet und hoffe hier kann man mir weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus!
Meine Frau und ich haben eine Bestandsimmobile (Baujahr 1973 in Rheinland Pfalz) gekauft.
Bei dem Haus handelt es sich um ein Zweifamilienhaus - steht auch so im Bauantrag und auch im Grundsteuerbescheid.
Das Haus wurde, wie wohl damals üblich, als Mehrgenerationenhaus gebaut.
Die Etagen EG und 1. OG sind nahezu baugleich vom Schnitt und dann gibt es noch das ausgebaute Dachgeschoss.
Die Etagen EG und 1. OG haben zwar separate Eingänge, jedoch sind alle drei Etagen (EG, 1. OG und DG) innen mit einer Treppe verbunden. Das ist dann auch kein Treppenhaus, welches man aus den jeweiligen Fluren erreicht, sondern die Treppe verbindet die jeweiligen Flure und von da aus kommt man direkt in die jeweiligen Räume. Das Haus lässt sich so eigentlich nur durch eine Familie oder WG nutzen. Zwei getrennte Familien könnten nur darin wohnen, wenn die Etage EG. von 1. OG und DG abgetrennt wird. Dann würde eine Familie das EG bewohnen und eine Familie das 1. OG und DG.
Das Haus hat eine Hausnummer - nicht zwei obwohl zwei Eingänge, einen Wasser- und Stromanschluss und jeweils auch nur einen Zähler.
Wir möchten jetzt einen Teil vom EG räumlich abtrennen, sodass es sich hierbei um eine eigenständige Wohneinheit, bestehend aus Bad, Flug, Küche und Wohn-/Schlafzimmer, mit eigenem Eingang handelt.
Dazu ergeben sich folgende Fragen für uns:
1. Kann diese Abtrennung, somit wird aus dem Zweifamilienhaus ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, einfach durchgeführt werden oder ist dies genehmigungs- oder anzeigepflichtig? Wenn ja wo?
2. Hat solch eine Änderung Auswirkungen auf die Grundsteuer?
3. Die Einliegerwohnung würde bzgl. Kalt-/Warmwasser und Strom Unterzähler erhalten - gibt es da aus rechtlicher Sicht irgendwas zu beachten? Der Mieter würde somit auch den Strom über die Nebenkosten in Rechnung gestellt bekommen und hätte keine Wahlmöglichkeit bzgl. des Stromanbieters.
4. Welchen Weg muss man einschlagen über für die Einliegerwohnung eine eigene Hausnummer - reicht ja dann ein Buchstabe zur Nummer - zu erhalten? Hat sowas irgendwelche Vorteile- oder Nachteile.
Aus unserer Sicht ist der Vorteil das es somit für die Post etc. einfacher ist bei der Zustellung.
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!
Viele Grüße
Viewty
-- Editiert von Viewty am 08.07.2022 13:17
Zweifamilienhaus soll Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung werden
8. Juli 2022
Thema abonnieren
Frage vom 8. Juli 2022 | 13:16
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweifamilienhaus soll Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung werden
#1
Antwort vom 8. Juli 2022 | 17:05
Von
Status: Unbeschreiblich (50245 Beiträge, 17587x hilfreich)
Zitat :somit wird aus dem Zweifamilienhaus ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung,
Nein, es bleibt ein Zweifamilienhaus.
Zitat :einfach durchgeführt werden oder ist dies genehmigungs- oder anzeigepflichtig? Wenn ja wo?
Das hängt davon ab, welche genauen baulichen Maßnahmen man da vornehmen will.
Zitat :Hat solch eine Änderung Auswirkungen auf die Grundsteuer?
Nein
Zitat :3. Die Einliegerwohnung würde bzgl. Kalt-/Warmwasser und Strom Unterzähler erhalten - gibt es da aus rechtlicher Sicht irgendwas zu beachten? Der Mieter würde somit auch den Strom über die Nebenkosten in Rechnung gestellt bekommen und hätte keine Wahlmöglichkeit bzgl. des Stromanbieters.
Nein meiner Kenntnis reicht es aus, dass vertraglich so zu regeln.
Zitat :4. Welchen Weg muss man einschlagen über für die Einliegerwohnung eine eigene Hausnummer - reicht ja dann ein Buchstabe zur Nummer - zu erhalten? Hat sowas irgendwelche Vorteile- oder Nachteile.
Dazu wende man sich an das örtliche Bauamt.
#2
Antwort vom 8. Juli 2022 | 19:56
Von
Status: Student (2751 Beiträge, 657x hilfreich)
Hinsichtlich der Hausnummer kann ich das "Problem" nicht erkennen. Sieh Dir irgendeinen Wohnblock an. Da sind pro Aufgang 4, 6, 8 oder mehr Wohnungen aber nur eine Hausnummer.
Bei Strom, Wasser, Gas sind eingene Hausanschlüsse sinnvoll. Zwingend erforderlich ist es allerdings nicht.
Zitat :Bei dem Haus handelt es sich um ein Zweifamilienhaus [...]
Die Etagen EG und 1. OG haben zwar separate Eingänge, jedoch sind alle drei Etagen (EG, 1. OG und DG) innen mit einer Treppe verbunden. Das ist dann auch kein Treppenhaus, welches man aus den jeweiligen Fluren erreicht, sondern die Treppe verbindet die jeweiligen Flure und von da aus kommt man direkt in die jeweiligen Räume. Das Haus lässt sich so eigentlich nur durch eine Familie oder WG nutzen. Zwei getrennte Familien könnten nur darin wohnen, wenn die Etage EG. von 1. OG und DG abgetrennt wird.
Irgendwie widersprüchlich. Sollte sich ein Fachmann vor Ort ansehen. Eventuell sind zusätzliche Maßnahmen hinsichtlich des baulichen Brandschutzes erforderlich.
Sofern keine gravierende Eingriffe in die Bausubstanz vorgesehen sind, dürfte das Vorhaben verfahrens-/genehmigungsfrei sein. Das kann der Fachmann dann bei der Ortsbegehung sicher auch einschätzen.
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#3
Antwort vom 8. Juli 2022 | 20:52
Von
Status: Unbeschreiblich (130559 Beiträge, 41543x hilfreich)
Zitat :1. Kann diese Abtrennung, somit wird aus dem Zweifamilienhaus ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
Finde den Unterschied ...
Zitat :einfach durchgeführt werden
Das kommt auf die örtlichen Gegebenheiten an, vorhandene Bausubstanz, Schall- und Brandschutz etc.
Zitat :ist dies genehmigungs- oder anzeigepflichtig?
Siehe oben, abhängig von den erforderlichen Maßnahmen
Zitat :Wenn ja wo?
Mindestens mal beim Bauamt.
Zitat :3. Die Einliegerwohnung würde bzgl. Kalt-/Warmwasser und Strom Unterzähler erhalten - gibt es da aus rechtlicher Sicht irgendwas zu beachten?
Der Vermieter ist nicht nur in der vollen Haftung was die Lieferung von Kalt-/Warmwasser und Strom angeht, er gitl vor dem Gesetz auch als Ernergielieferant. So lange alles Problemlos läuft, ist das toll. Nur das kann sich schnell ändern und dann sitzt man in der Falle ...
Hier soltten die Anschlüsse unbedingt getrennt werden.
Zitat :4. Welchen Weg muss man einschlagen über für die Einliegerwohnung eine eigene Hausnummer - reicht ja dann ein Buchstabe zur Nummer - zu erhalten?
Man fragt beim zuständigen Amt.
Vermutlich wird es abgelehnt werden, da 2 Hausnummern für ein Haus nicht vorgesehen sind und nur zur unnötigen Verwirrung frühen dürfte.
#4
Antwort vom 9. Juli 2022 | 01:37
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Zitat (von Viewty):
somit wird aus dem Zweifamilienhaus ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung,
Nein, es bleibt ein Zweifamilienhaus.
Kannst du das bitte begründen?
Ich dachte es gibt Zwischen Zweifamilienhaus und Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung einen Unterschied.
Zitat :Zitat (von Viewty):
einfach durchgeführt werden oder ist dies genehmigungs- oder anzeigepflichtig? Wenn ja wo?
Das hängt davon ab, welche genauen baulichen Maßnahmen man da vornehmen will.
Es wird eine Zwischenwand gezogen, sodass die Einliegerwohnung vom Rest des Hauses abgetrennt ist und die Einliegerwohnung erhält ein Bad.
Zitat :Irgendwie widersprüchlich. Sollte sich ein Fachmann vor Ort ansehen. Eventuell sind zusätzliche Maßnahmen hinsichtlich des baulichen Brandschutzes erforderlich.
Was genau meinst du mit widersprüchlich?
Zitat :Zitat (von Viewty):
3. Die Einliegerwohnung würde bzgl. Kalt-/Warmwasser und Strom Unterzähler erhalten - gibt es da aus rechtlicher Sicht irgendwas zu beachten?
Der Vermieter ist nicht nur in der vollen Haftung was die Lieferung von Kalt-/Warmwasser und Strom angeht, er gitl vor dem Gesetz auch als Ernergielieferant. So lange alles Problemlos läuft, ist das toll. Nur das kann sich schnell ändern und dann sitzt man in der Falle ...
Hier soltten die Anschlüsse unbedingt getrennt werden.
Zweiter Wasseranschluss wird schwierig. Beim Stromanschluss würde ja dann theoretisch ein zweiter Stromzähler (also kein Unterzähler) ausreichen, oder?
Zitat :Zitat (von Viewty):
4. Welchen Weg muss man einschlagen über für die Einliegerwohnung eine eigene Hausnummer - reicht ja dann ein Buchstabe zur Nummer - zu erhalten?
Man fragt beim zuständigen Amt.
Vermutlich wird es abgelehnt werden, da 2 Hausnummern für ein Haus nicht vorgesehen sind und nur zur unnötigen Verwirrung frühen dürfte.
Danke. Ich war der Meinung es gibt viele Häuser mit Hausnummer und die Einliegerwohnung hat dann neben der Hausnummer noch einen Buchstaben.
#5
Antwort vom 9. Juli 2022 | 09:29
Von
Status: Schüler (298 Beiträge, 132x hilfreich)
Zitat :4. Welchen Weg muss man einschlagen über für die Einliegerwohnung eine eigene Hausnummer - reicht ja dann ein Buchstabe zur Nummer - zu erhalten? Hat sowas irgendwelche Vorteile- oder Nachteile.
§126 Abs. 3 BauGB:
(3) Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen.
Heißt: Wende Dich an Deine Gemeinde. Jede Gemeinde kann das anders organisieren, z.B. Bauamt, Vermessungsamt, Ordnungsamt, und jede Gemeinde kann eigene Richtlinien aufstellen bezüglich Vergabekriterien und Nummerierungssystematik. Ob Du also eine zusätzliche Hausnummer erhalten kannst, ob das eine ganze Nummer ist, ein Zusatzbuchstabe oder eine Bruchstrichhausnummer, liegt in der Verantwortung der Gemeinde.
Vorteile hast Du schon genannt, der wichtigste wäre die direkte Anfahrt des Rettungswagens. Nachteil: Meistens werden Gebühren fällig.
#6
Antwort vom 12. Juli 2022 | 23:05
Von
Status: Unbeschreiblich (50245 Beiträge, 17587x hilfreich)
Zitat :Ich dachte es gibt Zwischen Zweifamilienhaus und Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung einen Unterschied.
Baurechtlich gibt es keinen Unterschied. Du wirst auch in keinem gültigen Gesetz den Begriff "Einliegerwohnung" finden. Bis 2001 wurde der Begriff im II. WoBauG verwendet.
Wenn ein Haus zwei Wohnungen hat, dann ist es baurechtlich ein Zweifamilienhaus unabhängig von den Größenverhältnissen beider Wohnungen.
#7
Antwort vom 13. Juli 2022 | 01:01
Von
Status: Student (2751 Beiträge, 657x hilfreich)
Zitat :Wenn ein Haus zwei Wohnungen hat,
Nur dass hier
Zitat :Die Etagen EG und 1. OG haben zwar separate Eingänge, jedoch sind alle drei Etagen (EG, 1. OG und DG) innen mit einer Treppe verbunden.
anscheinend keine zwei Nutzungseinheiten vorliegen.
Die entsprechende Nachfrage
Zitat :Irgendwie widersprüchlich.
wurde anscheinend nicht verstanden
Zitat :Was genau meinst du mit widersprüchlich?
Da aber das Thema für den /die TE uninteressant geworden zu sein scheint,
#8
Antwort vom 17. August 2022 | 22:31
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
@de Bakel & @hh
Hatte total vergessen zu antworten…
Danke für die Aufklärung.
Zu den Wohneinheiten…die waren beide miteinander verbunden. Nun haben wir diese aber komplett getrennt. Die Einliegerwohnung hat einen eigenen Zugang und von dieser kommt man im inneren auch nicht zur anderen Wohneinheit.
#9
Antwort vom 18. August 2022 | 00:08
Von
Status: Student (2751 Beiträge, 657x hilfreich)
Zitat :Hatte total vergessen zu antworten…
...und nach 4 Wochen sollen wir nochmal kostenlos alles durcharbeiten?
Zitat :1. Kann diese Abtrennung, somit wird aus dem Zweifamilienhaus ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, einfach durchgeführt werden oder ist dies genehmigungs- oder anzeigepflichtig? Wenn ja wo?
2. Hat solch eine Änderung Auswirkungen auf die Grundsteuer?
3. Die Einliegerwohnung würde bzgl. Kalt-/Warmwasser und Strom Unterzähler erhalten - gibt es da aus rechtlicher Sicht irgendwas zu beachten? Der Mieter würde somit auch den Strom über die Nebenkosten in Rechnung gestellt bekommen und hätte keine Wahlmöglichkeit bzgl. des Stromanbieters.
4. Welchen Weg muss man einschlagen über für die Einliegerwohnung eine eigene Hausnummer - reicht ja dann ein Buchstabe zur Nummer - zu erhalten? Hat sowas irgendwelche Vorteile- oder Nachteile.
Aus unserer Sicht ist der Vorteil das es somit für die Post etc. einfacher ist bei der Zustellung.
Zu 1. die Antwort steht in #6
Zu 2. vermutlich ja - ist nicht mein Fachbereich
Zu 3. die Regelungen aus dem Mietrecht (Deine Lösung ist da vermutlich nicht rechtskonform.)
zu 4. bei der Gemeinde beantragen - kostet rund 30,- €
Und jetzt?
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