Hallo,
wir bewohnen eine Doppelhaushälfte. Die Nachbarhälfte ist noch nicht verkauft und befindet sich im Rohbau. Die Eingänge zu den beiden Haushälften befinden sich jeweils an den Seiten. Jetzt beabsichtigt der Bauträger, den Eingang der anderen Haushälfte auf die Vorderseite zu verlegen.
Meine Frage: Dürfen solche baulichen Veränderungen vorgenommen werden, ohne diese vom den Besitzern der anderen Doppelhaushälfte genehmigen zu lassen?
MfG
odiug
bauliche Veränderung am Doppelhaus
1. August 2005
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Frage vom 1. August 2005 | 21:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
bauliche Veränderung am Doppelhaus
#1
Antwort vom 2. August 2005 | 09:16
Von
Status: Student (2165 Beiträge, 865x hilfreich)
Hallo!
Bilden denn die beiden ET eine Eigentümergemeinschaft? Ich denke mal nicht.
Hier ist doch eigentlich die Frage, ob das Bauamt etwas einzuwenden hat. Ist dies genehmigt, bleibt die Frage, auf welcher
Grundlage man diese Sache beanstanden will.
Einziger Punkt wäre vielleicht die Tatsache, dass Ihr das Haus unter anderen Voraussetzungen gekauft habt, also mit beiden Eingängen an einer Hausseite.
Ob da rechlich etwas zu machen ist, müsste
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