hallo,
der nette verwalter des MFH nebenan sagte mir gestern abend beim "plausch über den zaun", dass seine WEG plane, direkt parallel zu unserer.
abstand zum vorhandenen zaun wäre ca 5 cm.
höhe des ganzen: ca 2-2,20 m (deren grundstück liegt höher als unseres), länge: ca. 7-8 meter.
das finde ich durchaus happig, nämlich zu gross und zu nah dran, obwohl ich nicht draufschauen müßte
der verwealter meinte: nee, er habe sich erkundigt, er brauche keine genehmigung, dennn das sei kein "festes bauwerk".
hä?
da werden ja pfosten in die erde gerammt? und zweimal jährlich uziehen soll ja auch nicht
farge: wer kennt sich mut der berliner bauordnung / nachbarschaftsrecht aus + kann mir sagen, ob der verwalter recht hat - bzw eben nicht - und woraus sich dies ergibt ? danke
wir wollen keinen stress mit den netten nachbarn - aber auch keine 7 meter lange hölzerne müll-"Ponderosa"!
danke
bebauung auf der grundstücksgrenze
Verbaut?
Verbaut?
Da sind wohl einige Buchstaben beim Schreiben verloren gegangen.
Was will der Nachbar denn nun bauen?
Aber selbst wenn der Nachbar eine Baugenehmigung benötigen würde, kann ich keinen Grund erkennen, warum diese verweigert werden sollte. Ohne jetzt in die Details der Berliner Bauordnung geschaut zu haben, bin ich mir recht sicher, dass auch gegen den Willen des Nachbarn eine Baugenehmigung für ein Bauwerk erteilt wird, welches einen Grenzabstand von 5m bei einer Länge von 7-8m und einer Höhe von 2-2,20m hat.
Hallo -hh-, es war von 5 Zentimeter (cm) Abstand die Rede.
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Hallo haselsteinchen,
bitte nochmal neuschreiben.
Da fehlen nicht nur Buchstaben, sondern ganze Wörter, vielleicht sogar Sätze.
Z.B. wissen wir nicht, was gebaut werden soll, es muss irgetetwas mit Pfosten in der Erde sein (Carport, Gartenhaus, Mülleimerstellplatz, ???).
MfG Stefan
Hi reckoner!
Und bei dir ist die Uhrzeit verloren gegangen. Wie hast du das gemacht?
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"Scientia potentia est."
--- editiert vom Admin
Hallo 'Was weiß ich?',
quote:
Und bei dir ist die Uhrzeit verloren gegangen. Wie hast du das gemacht?
kann ich auch nicht sagen. Da ist auch noch was schief gegangen, denn ich hab den Thread nicht im Verteiler!? (darum antworte ich erst jetzt )
MfG Stefan
hallo, ich sehe erst jetzt: da sind ja im ersten posting wirklich viele sätze verloren gegangen - nun ein zweiter versuch!
also:
der nette verwalter des MFH nebenan sagte mir, dass seine WEG plane, direkt parallel zu + an unserer gemeinsamen grundstücksgrenze eine art hölzerne veranda zu bauen, unter der dann deren mülltonnen stehen sollen (insgesamt
9 unterschiedlich grosse behälter).
der abstand zum vorhandenen zaun, also zu uns, wäre nur ca 5 zentimeter.
höhe des ganzen: ca 2-2,20 meter (deren grundstück liegt bisserl höher als unseres).
länge: ca. 7-8 meter.
das finde ich durchaus happig, nämlich alles zu gross/hoch und zu nah dran, obwohl ich nicht draufschauen müßte. meine nachbarn, die es tun würden, finden das auch.
der verwalter meinte: nee, er habe sich erkundigt, er brauche keine genehmigung, dennn diese art veranda sei kein festes bauwerk.
bitte?!
da werden ja pfosten in die erde gerammt! das steht dann da wie eine deutsche eiche (bloss hässlicher...).
frage: wer kennt sich mit der berliner bauordnung / nachbarschaftsrecht aus + kann mir sagen, ob der verwalter recht hat - bzw eben nicht - und woraus sich dies ergibt ? danke!
wir wollen keinen stress mit den netten nachbarn - aber auch keine 7 meter lange und 2 meter hohe hölzerne müll-Ponderosa!
danke
-- Editiert von haselsteinchen am 06.05.2008 13:06:23
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