besitzerwechsel grundstücksgrenze

30. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
nachbar1234
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 10x hilfreich)
besitzerwechsel grundstücksgrenze

Hallo!

Ich habe eine Frage bezüglich folgender Situation:

Nachbars Garage steht zum Teil auf unserem Grundstück (ca 20 cm). Das kam erst heraus, als die Straße bzw die Grunstücke neu vermessen wurden und die Grenzpunkte sp korrigiert wurden. Des Weiteren steht eine Tanne, ca 7 Meter hoch zu 80% auf seinem, zu 20% auf unserem Grunstück. Sie ist uns ein Dorn im Auge und hatten uns diesbezüglich auch schon rechtlich beraten lassen, aber die Frist etwas dagegen zu tun ist leider schon verjährt.
Was ist nun, wenn das Nachbargründstück den Eigentümer wechselt, beginnt eine solche Verjährungsfrist wieder von neuem?
Wie sehen unsere Chancen aus, die Tanne bei einem Besitzerwechsel fällen zu lassen?
Wie sieht die Situation mit der Garage aus, könnten wir den Nachbarn alten/ neuen zwingen sie von unserem Grundstück zu entfernen?

Vielen Dank!

Ein Nachbar

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

Für die Garage kannst Du Rente oder einmalige Überbau-Entschädigung verlangen.

Gehört der Baum dem Nachbar ?
Der Nachbar wird den Baum samt Grundstück verkaufen. Du wohl auch.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Bei einem Eigentümerwechsel beginnen die Verjährungsfrist nicht neu.

Ansonsten ist dieser Fall in § 912 BGB geregelt und führt zu einem Anspruch auf Überbaurente.

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#3
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Was heißt, die Tanne steht zu 80% auf Nachbars Grundstück und zu 20% auf Eurem? Steht der Stamm auf der Grenze oder ragen nur Zweige über die Grenze? Wenn tatsächlich der Stamm von der Grenze durchschnitten wird, ist es ein Grenzbaum, der dann beiden Nachbarn gehört. Dann kann auch jeder der Nachbarn die Beseitigung verlangen (wenn nicht eine Baumschutzsatzung dagegen spricht), muss aber ggf. die Kosten allein tragen, wenn der andere auf seinen Anteil verzichtet.

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#4
 Von 
nachbar1234
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo!

Der Baum stand schon immer direkt neben dem Grenzzaun. Als nun aber neu vermessen wurde, stellte sich heraus, dass er eben nicht direkt hinterm Zaun steht sondern der Baumstamm durch die tatsächliche richtige Grenzlinie durchschnitten wird. Der Stamm hat einen Durchmesser von ca 20-25 cm.

Vielen Dank für die Antworten! Ich werde mich mal nach der Überbaurente erkundigen, vielleicht finde ich im Internet die Höhe der üblichen Beträge.

Ein Nachbar :)

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Und dann an ein Wechselgeschäft denken - du verzichtest auf die Überbaurente und dafür stimmt er (sofern die Baumschutzsatzung das erlaubt) der Baumfällung zu.

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