Hallo!
Ich habe eine Frage bezüglich folgender Situation:
Nachbars Garage steht zum Teil auf unserem Grundstück (ca 20 cm). Das kam erst heraus, als die Straße bzw die Grunstücke neu vermessen wurden und die Grenzpunkte sp korrigiert wurden. Des Weiteren steht eine Tanne, ca 7 Meter hoch zu 80% auf seinem, zu 20% auf unserem Grunstück. Sie ist uns ein Dorn im Auge und hatten uns diesbezüglich auch schon rechtlich beraten lassen, aber die Frist etwas dagegen zu tun ist leider schon verjährt.
Was ist nun, wenn das Nachbargründstück den Eigentümer wechselt, beginnt eine solche Verjährungsfrist wieder von neuem?
Wie sehen unsere Chancen aus, die Tanne bei einem Besitzerwechsel fällen zu lassen?
Wie sieht die Situation mit der Garage aus, könnten wir den Nachbarn alten/ neuen zwingen sie von unserem Grundstück zu entfernen?
Vielen Dank!
Ein Nachbar
besitzerwechsel grundstücksgrenze
Verbaut?
Verbaut?
Für die Garage kannst Du Rente oder einmalige Überbau-Entschädigung verlangen.
Gehört der Baum dem Nachbar ?
Der Nachbar wird den Baum samt Grundstück verkaufen. Du wohl auch.
Bei einem Eigentümerwechsel beginnen die Verjährungsfrist nicht neu.
Ansonsten ist dieser Fall in § 912 BGB
geregelt und führt zu einem Anspruch auf Überbaurente.
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Was heißt, die Tanne steht zu 80% auf Nachbars Grundstück und zu 20% auf Eurem? Steht der Stamm auf der Grenze oder ragen nur Zweige über die Grenze? Wenn tatsächlich der Stamm von der Grenze durchschnitten wird, ist es ein Grenzbaum, der dann beiden Nachbarn gehört. Dann kann auch jeder der Nachbarn die Beseitigung verlangen (wenn nicht eine Baumschutzsatzung dagegen spricht), muss aber ggf. die Kosten allein tragen, wenn der andere auf seinen Anteil verzichtet.
Hallo!
Der Baum stand schon immer direkt neben dem Grenzzaun. Als nun aber neu vermessen wurde, stellte sich heraus, dass er eben nicht direkt hinterm Zaun steht sondern der Baumstamm durch die tatsächliche richtige Grenzlinie durchschnitten wird. Der Stamm hat einen Durchmesser von ca 20-25 cm.
Vielen Dank für die Antworten! Ich werde mich mal nach der Überbaurente erkundigen, vielleicht finde ich im Internet die Höhe der üblichen Beträge.
Ein Nachbar
Und dann an ein Wechselgeschäft denken - du verzichtest auf die Überbaurente und dafür stimmt er (sofern die Baumschutzsatzung das erlaubt) der Baumfällung zu.
Und jetzt?
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